Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,41
BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63 (https://dejure.org/1964,41)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1964 - 2 BvL 19/63 (https://dejure.org/1964,41)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1964 - 2 BvL 19/63 (https://dejure.org/1964,41)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,41) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Ärztekammern - Kammergerichtsbarkeit

Art. 20 Abs. 2, 92, 97, 101 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 241
  • NJW 1965, 343
  • MDR 1965, 544
  • DVBl 1965, 196
  • DÖV 1965, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) verlangt, dass die Rechtsprechung durch "besondere", das heißt von den Organen der Gesetzgebung und der vollziehenden Gewalt verschiedene Organe des Staates ausgeübt wird (BVerfGE 18, 241 ); dies wird durch das in Art. 92 1. Halbsatz GG begründete Rechtsprechungsmonopol der Richter konkretisiert (vgl. BVerfGE 22, 49 ; Hopfauf, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 2).

    a) Von besonderer Bedeutung für die vorliegend aufgeworfenen Fragen ist das Gebot der organisatorischen Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung (vgl. BVerfGE 18, 241 ; 27, 312 - zu Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG), zunächst im Sinne institutioneller Unabhängigkeit (vgl. Tschentscher, Demokratische Legitimation der dritten Gewalt, 2006, S. 162).

    Insbesondere ist eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt unzulässig (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 54, 159 ).

    Ihre Unabhängigkeit wird dadurch gesichert, dass ihnen eine Planstelle an einem bestimmten Gericht zugewiesen ist und zusätzlich garantiert wird, dass die Justizverwaltung nicht die Möglichkeit hat, ihren Einsatzort (Unversetzbarkeit) oder ihre Amtszeit (Unabsetzbarkeit) gegenüber der bei der Ernennung festgelegten Amtsdauer nachträglich gegen ihren Willen zu verändern (stRspr seit BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ).

    a) Das Verbot der personellen Verflechtung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt ist ein Verbot der gleichzeitigen Aufgabenwahrnehmung: Ein Beamter darf nicht zugleich Mitglied der Judikative sein, ein Richter nicht zugleich Mitglied der Exekutive (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 18, 241 ; 103, 111 ; Hopfauf, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 56; Minkner, Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und Italien, 2015, S. 203).

    Dies gilt sowohl für eine sechsjährige Amtszeit (vgl. BVerfGE 14, 56 betr. baden-württembergische Gemeinderichter) als auch für die vierjährige Bestellung der Mitglieder von Berufsgerichten (vgl. BVerfGE 18, 241 ; ebenso BVerfGE 26, 186 ; 27, 312 ) und für die Amtszeit von drei Jahren bei ehrenamtlichen Beisitzern in den Landwirtschaftsgerichten (vgl. BVerfGE 42, 206 ).

    Die durch Art. 97 Abs. 1 GG gewährleistete sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).

    Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit nach dem Grundgesetz gehört es, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 67, 65 ; 87, 68 ; 103, 111 ).

    Die richterliche Neutralität darf insbesondere nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 27, 312 ; 54, 159 ).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    (a) Die richterliche Unabhängigkeit setzt nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG eine institutionelle Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung voraus (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 54, 159 ; 103, 111 ).

    Ein Richter kann nicht über Rechtsakte entscheiden, an denen er gegebenenfalls zuvor als weisungsabhängiger Beamter mitgewirkt hat (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 18, 241 ).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Das Bundesverfassungsgericht hat demgemäß auch die ärztlichen Berufsgerichte ausdrücklich als "besondere Gerichte im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG " bezeichnet (BVerfGE 18, 241 [257]; 22, 42 [47]).

    Die Gerichte der Länder brauchen zwar nicht in der Form einer unmittelbaren staatlichen Einrichtung geschaffen zu werden; auch ein von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts getragenes besonderes Gericht kann "staatlich" im Sinne des Art. 92 GG sein (vgl. BVerfGE 4, 74 [92]; 10, 200 [214 f.]; 14, 56 [66]; 18, 241 ]253]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. November 1964 über die ärztlichen Berufsgerichte in Rheinland-Pfalz ausgeführt hat (BVerfGE 18, 241 [253 f.]), kann ein von einer Standesorganisation getragenes besonderes Gericht vielmehr nur dann als staatliches Gericht angesehen werden, wenn seine Bindung an den Staat auch in personeller Hinsicht ausreichend gewährleistet ist; dazu gehört, daß der Staat bei der Berufung der Richter mitwirkt.

    Die Gerichte müssen daher organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein; eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt ist unzulässig (BVerfGE 14, 56 [67 f.]; 18, 241 [254]).

    b) Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).

    Dieser Zeitraum ist nicht so kurz, daß dadurch ihre Unabhängigkeit in Frage gestellt würde (BVerfGE 18, 241 [255]).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Sein Vorbringen gibt keinen Anlaß, von der bisherigen Beurteilung abzugehen, daß die Berufsgerichte keine unzulässigen Ausnahmegerichte, sondern Gerichte für besondere Sachgebiete im Sinne des Art. 101 Abs. 2 GG sind (vgl. BVerfGE 18, 241 (257); 22, 42 (47); 26, 186 (193); 27, 355 (361 f.)).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Staatliche Gerichtsbarkeit muß nicht nur auf staatlichem Gesetz beruhen und der Erfüllung staatlicher Aufgaben dienen; das Organ, das sie ausübt, muß auch personell vom Staat entscheidend bestimmt sein (BVerfGE 18, 241 [253]).

    Daraus folgt einmal, daß die Gerichte organisatorisch hinreichend von den Verwaltungsbehörden getrennt sein müssen, und zum anderen, daß die richterliche Neutralität nicht durch eine mit diesem Grundsatz unvereinbare persönliche Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und der Verwaltung oder der Legislative in Frage gestellt werden darf (BVerfGE 14, 56 [67 f.]; 18, 241 [254]).

    Damit ist der Möglichkeit eines Widerstreits zwischen den Aufgaben eines Mitglieds der Vertreterversammlung mit seiner Richterpflicht (vgl. dazu BVerfGE 18, 241 [256]) hinreichend vorgebeugt.

    Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).

    Auch ehrenamtlichen Richtern muß als ein Minimum persönlicher Unabhängigkeit garantiert sein, daß sie vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (BVerfGE 14, 56 [70]; 18, 241 [255]).

    Daß sie nur auf die Dauer von 4 Jahren in ihr Amt berufen werden (§ 13 Abs. 1, 1. Halbs. SGG ), beeinträchtigt ihre Unabhängigkeit nicht (BVerfGE 18, 241 [255]).

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Diese Vorstellung ist mit den Begriffen von "Richter" und "Gericht" untrennbar verknüpft (vgl. BVerfGE 3, 377 (381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]; 21, 139 [145 f.]; 26, 186 [198]; 27, 312 [322]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Wesentlich ist, "daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 3, 377 [381]; 4, 331 [346]; 14, 56 [69]; 18, 241 [255]).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 25/08

    Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens mangels Vorliegens eines

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.12.2003 - VGH B 13/03

    Darlegungsumfang und Beweislast bei Geltendmachung einer Betroffenheit in eigenen

  • BVerfG, 20.01.1970 - 2 BvR 149/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einsetzung von Berufsgerichten und die

  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von

  • BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des

  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 31/97 R

    Ablehnung von Vertragsärzten als ehrenamtliche Richter - Mitwirkung an einem

  • BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13

    Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78

    Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der

  • OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77

    Ehrengerichte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 1 A 3842/05
  • BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der

  • OLG Celle, 26.05.1989 - 4 U 53/88

    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus übergegangenem Recht; Verjährung von

  • BAG, 29.08.1985 - 6 ABR 63/82

    Beschlußverfahren-Antragsbefugnis

  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

  • BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters -

  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvL 13/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das Verfahren in

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65

    Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter -

  • BGH, 06.11.1981 - I ZR 158/79

    Berufsordnung für Heilpraktiker - § 1 UWG, §§ 1 ff HeilprG

  • OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem

  • BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der

  • OVG Bremen, 12.03.1991 - 1 BA 26/90

    Strafbeschlüsse; Ehrengerichte für Seelotsen

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier:

  • BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 490/83

    Rechtslage bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Berufung der ehrenamtlichen

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 72.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 80.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 77.85

    Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 73.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85

    Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern -

  • BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 81.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 82.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 78.85

    Frage, ob der Besuch einer Fachschulklasse nach dem

  • VG Sigmaringen, 15.07.2015 - 8 K 2004/14

    Vollstreckung von Forderungen durch die Landesoberkasse

  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 616/84

    Verfassungsmäßigkeit der Berufung ehrenamtlicher Richter - Bestimmung der

  • BVerwG, 29.08.1974 - VI C 58.74

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68

    Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des

  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 134/84

    Verfassungsmäßigkeit der Besetzung der Bundesarbeitsgerichte mit Rücksicht auf

  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvR 380/65

    Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Heilberufekammergesetzes

  • BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67

    Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als

  • VG Berlin, 11.08.1995 - 3 A 614.95

    Untersagung der Verfügung über der Aktien durch ein Verwaltungsgericht;

  • VG Berlin, 11.08.1995 - 3 A 582.95

    Untersagung der Verfügung über Aktien; Enteignung aufgrund des Befehls des

  • VGH Hessen, 16.12.1982 - X OE 520/82
  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 46/64

    Honorarabrechnung eines Krankenhausarztes - Ausführung von Sachleistungen -

  • LSG Hessen, 04.08.1971 - L 6 B 19/71

    Entscheidung zur Frage des Beschwerderechts des Bezirksrevisors als Vertreter der

  • BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht