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   BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,408
BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64 (https://dejure.org/1965,408)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.1965 - 2 BvL 6/64 (https://dejure.org/1965,408)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 1965 - 2 BvL 6/64 (https://dejure.org/1965,408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tötungserlaubnis von Hunden und Katzen nach niedersächsischem Jagdrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 305
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64
    Dem Erfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist demnach dadurch genügt, daß sich aus dem Zusammenhang des Beschlusses ergibt, weshalb das Gericht die Vorlagefrage für entscheidungserheblich hält (BVerfGE 2, 266 [271]; 2,380 [389]; 3, 187 [194]).
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64
    Dem Erfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist demnach dadurch genügt, daß sich aus dem Zusammenhang des Beschlusses ergibt, weshalb das Gericht die Vorlagefrage für entscheidungserheblich hält (BVerfGE 2, 266 [271]; 2,380 [389]; 3, 187 [194]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 6/64
    Dem Erfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist demnach dadurch genügt, daß sich aus dem Zusammenhang des Beschlusses ergibt, weshalb das Gericht die Vorlagefrage für entscheidungserheblich hält (BVerfGE 2, 266 [271]; 2,380 [389]; 3, 187 [194]).
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Danach kommt eine Erweiterung der Vorlagefrage in Betracht, wenn der Gesamtzusammenhang des Vorlagebeschlusses ergibt, daß das vorlegende Gericht noch andere Fragen als die ausdrücklich angesprochenen erwogen hat und als erheblich ansieht (vgl. BVerfGE 18, 305 ; 21, 391 ; 28, 119 ).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Materiell bedeutet dies keine allzu tiefgreifende Rechtsänderung, da auch das zuvor geltende Recht die Hege in den Vordergrund gerückt hatte (vgl. BVerfGE 18, 305, 309).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Aus dem Zusammenhang des Vorlagebeschlusses (vgl. BVerfGE 18, 305 [308] mit Nachweisen) kann entnommen werden, daß das Gericht die vorgelegte Frage auf Grund folgender Erwägungen für entscheidungserheblich hält: sei § 7 Spielbanken-VO 1938/1944 Bundesrecht geworden, so sei die Hessische Landesregierung nicht befugt gewesen, die Verordnung von 1964 zu erlassen.
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvL 1/66

    Verfassungsmäßigkeit von Arreststrafen nach der Wehrdisziplinarordnung neben

    Aus dem Gesaminhalt des Beschlusses (vgl. BVerfGE 18, 305 [308]) ist aber zu schließen, daß das Gericht gerade eine "nicht reinigende" Laufbahnstrafe als an sich angemessen betrachtet.
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Das genügt für die Zulässigkeit der Vorlagen (vgl. BVerfGE 18, 305 [308]).
  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ss 28/09

    Befugnis des Jagdberechtigten zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden

    Vorliegend glaubte der Angeklagte nach der Regelung zum Jagdschutz im Land Brandenburg, bestärkt durch die Auskunft seines rechtskundigen Jagdgastes aus Niedersachsen, wo eine inhaltsgleiche Regelung zum Jagdschutz besteht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 1965, - 2 BvL 6/64 - zur Vereinbarkeit der entsprechenden Regelung im niedersächsischen JagdG mit dem Grundgesetz), zum Abschuss des wildernden Hundes befugt zu sein.
  • BVerfG, 30.05.1967 - 2 BvL 9/64

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    An einer solchen Darlegung fehlt es; auch aus dem Zusammenhang des Beschlusses ergibt sich nicht, weshalb das Gericht die Vorlagefrage für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 18, 305 [308] mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 26.01.1967 - RReg. 4a St 130/66

    Tötung eines in einem Jagdrevier außerhalb der Einwirkung seines Herrn

    Die bayerische Ausführungsbestimmung bedeutet keine unzulässige Erweiterung der Befugnisse der Jagdschutzberechtigten (Hinweis auf BVerfGE 18, 305 ).
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