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   BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60   

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https://dejure.org/1965,51
BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60 (https://dejure.org/1965,51)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.1965 - 2 BvR 114/60 (https://dejure.org/1965,51)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 1965 - 2 BvR 114/60 (https://dejure.org/1965,51)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 222 Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 380
  • NJW 1965, 579
  • MDR 1965, 453
  • DÖV 1965, 393
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60
    Die Partei kann darauf vertrauen, daß eine vom Gericht selbst eröffnete Möglichkeit, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt "gehört" zu werden, nicht verkürzt wird (vgl. BVerfGE 12, 110 [113]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]), soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß.
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60
    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 11, 218 [220]; 14, 320 [323]), soweit das Vorbringen nach den Prozeßvorschriften nicht ausnahmsweise unberücksichtigt bleiben muß.
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