Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,71
BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62 (https://dejure.org/1964,71)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.1964 - 2 BvR 498/62 (https://dejure.org/1964,71)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 1964 - 2 BvR 498/62 (https://dejure.org/1964,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung der Spruchkörper

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsverteilungspläne - Gesetzlicher Richter - Entscheidung im Einzelfall - Kollegialgericht - Berufung von Richtern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 18, 65
  • NJW 1964, 1667
  • NJW 1964, 2007 (Ls.)
  • DVBl 1964, 629
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvR 498/62
    Die Geschäftsverteilungspläne der Kollegialgerichte, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen daher von vornherein so eindeutig wie möglich festlegen, welche Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (vgl. Beschluß vom 24. März 1964 - 2 BvR 42/63, 83/63 und 89/63 i).

    Diese Zusammensetzung der Kammer ist jedenfalls mit der Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar (Beschluß vom 24. März 1964-2 BvR 42/63, 83/63 und 89/63).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Der Verfassungsverstoß liegt nicht erst in der normativ nicht genügend vorherbestimmten Einzelfallentscheidung, sondern schon in der unzulänglichen Regelung von Geschäftsverteilung und Richtermitwirkung, die eine derartige Einzelfallentscheidung unnötigerweise erforderlich gemacht hat (vgl. BVerfGE 18, 65 (69)).
  • BVerfG, 15.09.2020 - 1 BvR 2435/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Zurückweisung von

    Zwar galt nach mehreren frühen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 18, 65, ; 18, 344 ), dass im Hinblick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ein Spruchkörper jeweils nur weniger als das Doppelte seiner gesetzlichen Mitgliederzahl haben dürfe (vgl. Mayer, in: Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 21e Rn. 130).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R

    Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten

    Denn danach ist der im Einzelfall zur Mitwirkung berufene Richter durch vorher gefasste, abstrakt-generelle Rechtssätze so genau wie möglich zu bestimmen (seit BVerfG vom 3.2.1965 - 2 BvR 166/64 - BVerfGE 18, 344, 349; BVerfG vom 2.6.1964 - 2 BvR 498/62 - BVerfGE 18, 65, 69; BVerfG vom 24.3.1964 - 2 BvR 42/63, 83/63 und 89/63 - BVerfGE 17, 294, 298 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht