Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62, 1 BvL 32/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,77
BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62, 1 BvL 32/62 (https://dejure.org/1965,77)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 1 BvL 31/62, 1 BvL 32/62 (https://dejure.org/1965,77)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 1 BvL 31/62, 1 BvL 32/62 (https://dejure.org/1965,77)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,77) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kirchenlohnsteuer (Ehegatte)

Art. 4, 140 GG, grundsätzliche Neutralitätspflicht des Staates im kirchlich-religiösen Bereich

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 226
  • NJW 1966, 103
  • MDR 1966, 117
  • DVBl 1966, 219
  • DÖV 1966, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Die kirchensteuerrechtliche Regelung knüpfe also offenbar an die Zusammenveranlagung der Ehegatten bei der Einkommensteuer gemäß § 26 EStG in seiner alten Fassung an, die aber vom Bundesverfassungsgericht wegen Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG für nichtig erklärt worden sei (BVerfGE 6, 55).

    c) Im übrigen kann die Ehe zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen nur insoweit gemacht werden, als dies der Natur des zu regelnden Lebensgebietes entspricht (BVerfGE 6, 55 [76 f.]).

    Erst recht muß dies gelten, wenn die Ehe zum Anlaß genommen wird, eine sonst nicht bestehende Steuerpflicht des einen Ehegatten zu dem Steuergläubiger - der Kirche - überhaupt erst zu begründen (vgl. auch BVerfGE 6, 55 [79]).

    Auch etwaige verwaltungstechnische Erwägungen eines praktikablen Verfahrens können die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht beseitigen (vgl. BVerfGE 6, 55 [83]; 13, 290 [316]; 18, 97 [110]).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Auch etwaige verwaltungstechnische Erwägungen eines praktikablen Verfahrens können die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht beseitigen (vgl. BVerfGE 6, 55 [83]; 13, 290 [316]; 18, 97 [110]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem gleichzeitig verkündeten Urteil in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 413/60 und 1 BvR 416/60 festgestellt hat, sind die Art. 136-139 und 141 WRV infolge ihrer Inkorporation in das Grundgesetz dessen Bestandteil, d.h. sie bilden mit diesem zusammen ein organisches Ganzes und sind daher nach dem Sinn und dem Geist der grundgesetzlichen Werteordnung auszulegen.
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Zunächst ist es, wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 17, 1 (11) ausgesprochen hat, mit dem Begriff der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar, die Unterhaltspflichten der Ehegatten nach Art schuldrechtlicher Verpflichtungen aus zweiseitigen Verträgen als Leistung und Gegenleistung zu behandeln.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Da der einer Kirche nicht angehörende Arbeitnehmer keine rechtliche Möglichkeit hat, dieser Steuerpflicht zu entgehen, greift das Kirchensteuergesetz in für ihn unzumutbarer Weise in sein Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. auch BVerfGE 6, 32 [36 f.]; 9, 3 [11]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Da der einer Kirche nicht angehörende Arbeitnehmer keine rechtliche Möglichkeit hat, dieser Steuerpflicht zu entgehen, greift das Kirchensteuergesetz in für ihn unzumutbarer Weise in sein Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. auch BVerfGE 6, 32 [36 f.]; 9, 3 [11]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Keine Kirchensteuerzahlugspflicht für kirchlich ungebundenen Ehegatten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Einer Beantwortung der Frage, ob die in dem Kirchensteuergesetz festgelegte Bemessungsgrundlage, der sog. Halbteilungsgrundsatz, verfassungswidrig ist, bedarf es bei diesem Ergebnis für die Ausgangsverfahren nicht (vgl. hierzu Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 in der Sache 1 BvR 606/60).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
    Auch etwaige verwaltungstechnische Erwägungen eines praktikablen Verfahrens können die Verfassungswidrigkeit einer Norm nicht beseitigen (vgl. BVerfGE 6, 55 [83]; 13, 290 [316]; 18, 97 [110]).
  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    a) Die durch Art. 140 GG inkorporierten Artikel der Weimarer Reichsverfassung sind vollgültiges Verfassungsrecht und von gleicher Normqualität wie die sonstigen Verfassungsbestimmungen (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 19, 226 ; 111, 10 ).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Ihre Auslegung hat sich nunmehr von den Wertungen des Grundgesetzes leiten zu lassen (BVerfGE 19, 226 ; 53, 366 ).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Zwar hat der religiös-neutrale Staat grundsätzlich verfassungsrechtliche Begriffe nach neutralen, allgemeingültigen, nicht konfessionell oder weltanschaulich gebundenen Gesichtspunkten zu interpretieren (BVerfGE 10, 59 [84 f.]; 12, 45 [54]; 19, 1 [8]; 19, 226 [238 ff.]; 19, 268 [278 ff.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht