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   BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63   

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https://dejure.org/1965,64
BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63 (https://dejure.org/1965,64)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1965 - 2 BvR 242/63 (https://dejure.org/1965,64)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1965 - 2 BvR 242/63 (https://dejure.org/1965,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 172 Abs. 4 S. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Stellungnahme der Staatsanwaltschaft - Miteilung der Stellungnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 32
  • DÖV 1966, 431
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 19.12.1940 - 3 D 236/40

    1. Die Treupflicht, die in dem Anstellungsvertrage begründet ist, verbietet dem

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63
    Es sei einem Angestellten nicht verboten, während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, welches er nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses betreiben wolle (RGSt. 75, 75).

    In einem solchen Fall habe das Reichsgericht (RGSt. 75, 75) Untreue bejaht.

    Der Beschwerdeführer verkenne, daß der Prokurist in dem vom Reichsgericht entschiedenen Fall (RGSt. 75, 75) weit umfassendere Aufgaben gehabt habe, als sie den Beschuldigten Dr. H... und L... oblagen.

    Der Prokurist, mit dem sich die Entscheidung RGSt. 75, 75 befaßt, habe weit umfassendere Aufgaben gehabt, als sie den Beschuldigten Dr. H... und L... oblagen.

    Auch die Tatsachenbehauptungen zu 1. und 2. sind bezüglich des Beschuldigten L... mindestens teilweise neu, indem dieser mit dem Prokuristen in der Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt. 75, 75) verglichen wird.

  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63
    Das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 Abs. 2 StPO ist ein gerichtliches Verfahren, in dem die Beteiligten, insbesondere der Antragsteller, aber auch der Beschuldigte (BVerfGE 17, 356 ), Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG haben.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328; 55, 1, 5 f.; 60, 175, 210; 64, 135, 143 f.).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    An einer solchen Gelegenheit fehlt es, wenn ein Beteiligter nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 ; 84, 188 ).

    bb) An der Gelegenheit, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern, fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrunde legt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 ; 84, 188 ).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 55, 1 ; 60, 175 ; 64, 135 ) sowie Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ).
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