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   BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62   

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https://dejure.org/1965,138
BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62 (https://dejure.org/1965,138)
BVerfG, Entscheidung vom 29.06.1965 - 1 BvR 289/62 (https://dejure.org/1965,138)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juni 1965 - 1 BvR 289/62 (https://dejure.org/1965,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1910 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zwangspflegschaft, Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 93
  • NJW 1965, 2051
  • MDR 1965, 972
  • DÖV 1966, 656
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60

    Beschwerderecht eines Geisteskranken

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
    Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 35, 1 [5]) nimmt einen Mangel der Verständigungsmöglichkeit schon dann an, wenn sich der Gebrechliche in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (§ 104 Ziff. 2 BGB ).

    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, muß der geisteskranke Volljährige vor Anordnung einer Pflegschaft nach § 1910 Abs. 2, 3 BGB zu allen für diese Maßnahme wesentlichen Umständen und Voraussetzungen richterlich gehört werden (BGHZ 35, 1 [9 f.]).

    Dies rechtfertigt sich aus dem Bedürfnis nach Grundrechtsschutz gegen solche tief in die persönliche Rechtssphäre eingreifende gerichtliche Entscheidungen (vgl. BGHZ 35, 1 [9]).

  • BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
    Dieser Verstoß ist jedoch durch die persönliche Anhörung des Beschwerdeführers vor dem Landgericht geheilt worden (BVerfGE 8, 184 [185]).
  • BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51

    Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
    Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, z. B. des § 52 der Zivilprozeßordnung und des § 62 der Verwaltungsgerichtsordnung , die hinsichtlich der Prozeßfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend an gewendet werden (BVerfGE 1, 87 [89]).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Prozeßfähigkeit der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche Entmündigten für Verfahren bejaht, in denen über die Maßnahmen zu entscheiden ist, die wegen ihres Geisteszustandes zu treffen sind (BVerfGE 10, 302 [306]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
    Der Einzelne muß sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt (BVerfGE 8, 274 [329]).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Soweit das Gebot der mündlichen Anhörung in § 13 Abs. 1 UG die Art. 103 Abs. 1 GG entsprechende Verpflichtung umfaßt, dem Kranken Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern, kommt für den Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör zwar eine Heilung durch nachgeholte Anhörung in Frage (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 19, 93 [99]).

    Die Gesetzeslage ist demnach von einer nicht erschöpfenden bundesrechtlichen Regelung geprägt, die auch durch den von der Rechtsprechung gebilligten weiten Anwendungsbereich der sogenannten "Zwangspflegschaft" gemäß § 1910 Abs. 3 BGB (vgl. BVerfGE 19, 93) keine grundsätzliche Änderung erfahren hat.

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde muß sich deshalb die Fähigkeit, die erforderlichen Verfahrenshandlungen vorzunehmen, nach der Ausgestaltung der in Anspruch genommenen Grundrechte und deren Beziehung auf das im Ausgangsverfahren streitige Rechtsverhältnis richten (BVerfGE 1, 87 [88 f.]; 10, 302 [306]; 19, 93 [100 f.]).
  • BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72

    Friedhofszwang für Feuerbestattungen

    Mit Recht beruft sich das Oberverwaltungsgericht darauf, daß sich der einzelne diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen muß, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht (vgl. BVerfGE 19, 93 [BVerfG 29.06.1965 - 1 BvR 289/62] [96]); zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, daß dem Gesetzgeber ein weiter Raum für freie Gestaltung verbleibt, innerhalb dessen er Maß und Art der im Interesse des Gemeinwohls notwendigen oder doch vertretbaren Eingriffe in die Freiheit zu bestimmen hat (BVerfGE 10, 354 [371]).
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