Rechtsprechung
BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62 |
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BGB § 1910 Abs. 3; GG Art. 2 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Zwangspflegschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Zwangspflegschaft, Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGE 19, 93
- NJW 1965, 2051
- MDR 1965, 972
- DÖV 1966, 656
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.03.1961 - IV ZB 308/60
Beschwerderecht eines Geisteskranken
Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BGHZ 35, 1 [5]) nimmt einen Mangel der Verständigungsmöglichkeit schon dann an, wenn sich der Gebrechliche in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet (§ 104 Ziff. 2 BGB ).Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, muß der geisteskranke Volljährige vor Anordnung einer Pflegschaft nach § 1910 Abs. 2, 3 BGB zu allen für diese Maßnahme wesentlichen Umständen und Voraussetzungen richterlich gehört werden (BGHZ 35, 1 [9 f.]).
Dies rechtfertigt sich aus dem Bedürfnis nach Grundrechtsschutz gegen solche tief in die persönliche Rechtssphäre eingreifende gerichtliche Entscheidungen (vgl. BGHZ 35, 1 [9]).
- BVerfG, 22.09.1958 - 1 BvR 268/58
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbekanntgabe einer …
Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Dieser Verstoß ist jedoch durch die persönliche Anhörung des Beschwerdeführers vor dem Landgericht geheilt worden (BVerfGE 8, 184 [185]). - BVerfG, 28.11.1951 - 1 BvR 166/51
Antragsbefugnis eines entmündigten Querulators
Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, z. B. des § 52 der Zivilprozeßordnung und des § 62 der Verwaltungsgerichtsordnung , die hinsichtlich der Prozeßfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres entsprechend an gewendet werden (BVerfGE 1, 87 [89]). - BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Prozeßfähigkeit der wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche Entmündigten für Verfahren bejaht, in denen über die Maßnahmen zu entscheiden ist, die wegen ihres Geisteszustandes zu treffen sind (BVerfGE 10, 302 [306]). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BVerfG, 29.06.1965 - 1 BvR 289/62
Der Einzelne muß sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des bei dem gegebenen Sachverhalt allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt (BVerfGE 8, 274 [329]).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Soweit das Gebot der mündlichen Anhörung in § 13 Abs. 1 UG die Art. 103 Abs. 1 GG entsprechende Verpflichtung umfaßt, dem Kranken Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern, kommt für den Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör zwar eine Heilung durch nachgeholte Anhörung in Frage (vgl. BVerfGE 5, 22 [24]; 19, 93 [99]).Die Gesetzeslage ist demnach von einer nicht erschöpfenden bundesrechtlichen Regelung geprägt, die auch durch den von der Rechtsprechung gebilligten weiten Anwendungsbereich der sogenannten "Zwangspflegschaft" gemäß § 1910 Abs. 3 BGB (vgl. BVerfGE 19, 93) keine grundsätzliche Änderung erfahren hat.
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde muß sich deshalb die Fähigkeit, die erforderlichen Verfahrenshandlungen vorzunehmen, nach der Ausgestaltung der in Anspruch genommenen Grundrechte und deren Beziehung auf das im Ausgangsverfahren streitige Rechtsverhältnis richten (BVerfGE 1, 87 [88 f.]; 10, 302 [306]; 19, 93 [100 f.]). - BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72
Friedhofszwang für Feuerbestattungen
Mit Recht beruft sich das Oberverwaltungsgericht darauf, daß sich der einzelne diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen muß, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht (vgl. BVerfGE 19, 93 [BVerfG 29.06.1965 - 1 BvR 289/62] [96]); zutreffend hat die Beklagte darauf hingewiesen, daß dem Gesetzgeber ein weiter Raum für freie Gestaltung verbleibt, innerhalb dessen er Maß und Art der im Interesse des Gemeinwohls notwendigen oder doch vertretbaren Eingriffe in die Freiheit zu bestimmen hat (BVerfGE 10, 354 [371]).
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
Hierdurch darf er auf das freie Spiel der Kräfte Einfluß nehmen, um so die von ihm erstrebte Wirtschafts- und Sozialordnung zu erreichen (vgl. etwa BVerfGE 4, 7 (18 f.) [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 19, 101 (114 f. [BVerfG 29.06.1965 - 1 BvR 289/62]); 21, 160 (169)). - BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf …
Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres angewendet werden (vgl. BVerfGE 1, 87 ; 19, 93 ). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Zwar schließt die Besonderheit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens es aus, Regelungen anderer Verfahrensgesetze ohne weiteres und allgemein zu übernehmen (vgl. BVerfGE 1, 87 (88 f.); 19, 93 (100); 28, 243 (254)). - BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74
Verfassungsmäßigkeit des Friedhofszwangs für Urnen
Dabei muß sich der Einzelne diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen, die der Gesetzgeber zur Pflege des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein Zumutbaren zieht, vorausgesetzt, die Eigenständigkeit der Person bleibt gewahrt (BVerfGE 8, 274 [329]; 19, 93 [96]). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Der wegen Geisteskrankheit entmündigte Beschwerdeführer ist in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren, in dem eine Maßnahme zu beurteilen ist, die wegen seines Geisteszustands getroffen wurde, prozeßfähig (vgl. BVerfGE 10, 302 (306); 19, 93 (100 f.)). - BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer …
Wegen der besonderen Eigenart der verfassungsgerichtlichen Verfahren können auch die Bestimmungen anderer Verfahrensordnungen, die hinsichtlich der Prozessfähigkeit häufig an die Geschäftsfähigkeit anknüpfen, nicht ohne weiteres analog angewandt werden (vgl. BVerfGE 1, 87 ; 10, 302 ; 19, 93 ). - LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95 Die dem Rechtsinstitut der Betreuung vorangegangenen Rechtsinstitute der Vormundschaft für Volljährige und der Gebrechlichkeitspflegschaft enthielten bzw. ermöglichten die gleichen Einschränkungen von Grundrechten (BVerfG NJW 1965, 2051).
Das gleiche Bedenken besteht dagegen, in der Anordnung einer Betreuung mit den mit ihr verbundenen Grundrechtseinschränkungen (vgl. hierzu BVerfG NJW 1965, 2051 = BVerfGe 19, 93), die Aufrichtung solcher immanenter Schranken des dem Betroffenen verbleibenden Grundrechts zu sehen, daß die Maßnahmen des Betreuers diese Rechte nicht verletzen (…zur Bejahung immanenter Schranken: Maunz/Dürig, Lieferung 19 [Maunz] Art. 13 Rn. 22, 22 a; halb zustimmend;… Bonner Kommentar [Herdegen] Art. 13 Rn. 91;… ablehnend: Pieroth-Jarass, GG, 3. Aufl., Art. 13 Rn. 15).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2012 - 7 A 10005/12
Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden
- VerfGH Bayern, 09.07.2002 - 9-VII-01
Wahlrechtsausschluss
- BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81
Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
- BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68
Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende …
- OVG Sachsen, 16.03.2004 - 5 BS 71/04
Wohnung der Eltern, nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichtfamiliäre …
- VG Trier, 11.10.2011 - 1 K 990/11
Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück
- BGH, 25.01.1978 - IV ZB 9/76
Antrags- und Beschwerderecht eines geschäftsunfähigen Pflegebefohlenen
- KG, 20.12.1994 - 1 W 6687/94
- BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 1171/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des …
- BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79
Rentenumwandlungsbescheid - Rentenentziehungsbescheid - Erlaß eines Bescheides - …
- BVerfG, 29.05.1984 - 2 BvC 2/84
Ausschluß vom Wahlrecht wegen Gebrechlichkeitspflegschaft
- BVerwG, 26.06.1974 - VII C 45.72
Voraussetzungen für die Genehmigung einer privaten Urnenbegräbnisstätte
- BVerwG, 20.04.1983 - 2 B 122.82
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorzeitige …
- VerfGH Bayern, 02.06.1995 - 121-VI-93
- StGH Hessen, 05.06.1981 - P.St. 931
Unzulässigkeit der Grundrechtsklage vor Rechtserschöpfung
- BGH, 28.01.1974 - III ZR 185/71
Bestellung eines Gebrechlichkeitspflegers - Nichterhebung eines beantragten …
- StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 774
Bundesrecht; Prozessfähigkeit; Völkerrecht
- KG, 08.03.1988 - KG 1 W 880/88
Zwangsweise Unterbringung im Verfahren über die Aufhebung einer …
- BGH, 25.01.1978 - IV ZB 6/77
Anordnung einer Gebrechlichkeitspflegschaft zur Geltendmachung von …
- BGH, 15.11.1966 - V BLw 13/66
Verkauf eines Ackergrundstücks - Versagung einer Genehmigung - Ausübung eines …