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   BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60   

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https://dejure.org/1965,292
BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1965,292)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1965 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1965,292)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1965 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1965,292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit von Art. 12 Abs. 3 des badischen Ortskirchensteuergesetzes - Erfüllung der Steuerpflicht eines einer Religionsgesellschaft angehörenden Ehegatten - Begriff der "steuerberechtigten Religionsgesellschaft"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kirchensteuerzahlugspflicht für kirchlich ungebundenen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 242
  • NJW 1966, 105 (Ls.)
  • DVBl 1966, 221
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62

    Kirchenlohnsteuer I

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60
    Wie das Bundesverfassungsgericht in den gleichzeitig verkündeten Urteilen der Verfahren 1 BvR 413/60 und 1 BvR 416/60 sowie der Verfahren 1 BvL 31/62 und 1 BvL 32/62 entschieden hat, verbietet das Grundgesetz dem Staat, einer Religionsgesellschaft hoheitliche Befugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die keiner Religionsgesellschaft angehören.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 2/60
    Wie das Bundesverfassungsgericht in den gleichzeitig verkündeten Urteilen der Verfahren 1 BvR 413/60 und 1 BvR 416/60 sowie der Verfahren 1 BvL 31/62 und 1 BvL 32/62 entschieden hat, verbietet das Grundgesetz dem Staat, einer Religionsgesellschaft hoheitliche Befugnisse gegenüber Personen zu verleihen, die keiner Religionsgesellschaft angehören.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Denn der Kirchensteuerpflicht dürfen nur diejenigen Personen unterworfen werden, die einer steuerberechtigten Kirche angehören (BVerfGE 19, 206 [216]; 19, 226 [235 ff.]; 19, 242 [247]; 30, 415 [421 f.]).
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Anderenfalls würde das aus Art. 2 Abs. 1 GG sich ergebende Grundrecht der Entfaltung der Persönlichkeit ebenso verletzt wie in den Fällen, in denen Religionsgesellschaften kraft Gesetzes das Recht haben sollten, ihnen nicht angehörende Personen zur Kirchensteuer heranzuziehen; auch hier ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit verletzt (vgl. BVerfGE 19, 206 [216] = AP Nr. 52R zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 226 [237] = AP Nr. 62R zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 242 [247] = AP Nr. 10² zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 268 [273] = APNr. 72R zu Art. 2 GG; BVerfGE 19, 282 [288] = AP Nr. 11³ zu Art. 2 GG).
  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

    Denn eine verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenze am eindeutigen Wortlaut und Sinn des Gesetzes (vgl. BVerfG-Entscheidungen vom 14. Dezember 1965 1 BvL 2/60, BVerfGE 19, 242, 1 BvR 586/58, BVerfGE 19, 248 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvR 586/58], und 1 BvR 606/60, BVerfGE 19, 268; Leibholz-Rinck, Grundgesetz, Kommentar, 4. Aufl., Einführung Anm. 4 S. 5 f.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvL 7/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

    Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom heutigen Tage in dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 329/71 ua entschieden hat, umfaßt Art. 4 Abs. 1 GG das Recht, nicht zu öffentlichen Abgaben herangezogen zu werden, die nur von Kirchenmitgliedern erhoben werden dürfen (vgl BVerfGE 19, 206 (216); 19, 226 (235ff); 19, 242 (247); 30, 415 (421f)).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 329/63

    Kirchensteuerbescheid verfassungsgerichtlich als Akt der öffentlichen Gewalt

    Von allgemeiner Bedeutung ist die Verfassungsbeschwerde nicht; denn das Bundesverfassungsgericht hat in den gleichzeitig verkündeten Urteilen 1 BvL 31, 32/62 und 1 BvL 2/60 entschieden, daß durch ein staatliches Gesetz ein einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft nicht angehörender Ehegatte weder als Steuerschuldner noch im Wege der Haftung zur Erfüllung der Steuerpflicht seines einer solchen Gemeinschaft angehörenden Ehegatten herangezogen werden darf.
  • OLG Jena, 26.03.2004 - 1 HEs 9/04

    Haftprüfung

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  • BGH, 16.05.1968 - X ZB 13/67

    Antrag auf Erteilung eines Patents - Rechtsanspruch eines Anmelders auf Aufhebung

    Für die sog. "verfassungskonforme" Auslegung einer Vorschrift ist nur dann Raum, wenn ihr Wortlaut mehrere Auslegungen zuläßt (BVerfGE 2, 380, 398 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51] ; 18, 97, 111; 19, 242, 247 [BVerfG 14.12.1965 - 1 BvL 2/60] ; 21, 292, 305 [BVerfG 11.04.1967 - 1 BvL 25/64] u.ö.).
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