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   BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51   

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https://dejure.org/1953,41
BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51 (https://dejure.org/1953,41)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1953 - 1 BvR 377/51 (https://dejure.org/1953,41)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1953 - 1 BvR 377/51 (https://dejure.org/1953,41)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Sicherungsverwahrung

  • opinioiuris.de

    Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 104 Abs. 1; StGB § 66
    Verfassungsmäßigkeit der Sicherungsverwahrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 118
  • NJW 1953, 577
  • DVBl 1953, 643
  • DÖV 1953, 318
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 30.01.1953 - 1 BvR 377/51
    Der verfassungsmäßige Gleichheitssatz ist vielmehr nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 1, 264 Leitsatz Nr. 3) nur dann verletzt, wenn für eine am Gerechtigkeitsgedanken orientierte Betrachtungsweise die tatsächlichen Ungleichheiten in dem jeweils in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam sind, daß der Gesetzgeber sie bei seiner Regelung beachten muß.
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Da Strafe wie Sicherung nur mit dem Mittel der Freiheitsentziehung durchgeführt werden können, sind stichhaltige Gründe vorhanden, die eine partielle Übereinstimmung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung mit dem der Strafe rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 118 ).

    Die Sicherungsverwahrung dient im Gegensatz zur Strafe nicht dem Zweck, begangenes Unrecht zu sühnen, sondern dazu, die Allgemeinheit vor dem Täter zu schützen (vgl. BVerfGE 2, 118 ).

    cc) Die Ähnlichkeiten in der Ausgestaltung des Vollzugs von Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung (§§ 129 ff. StVollzG; vgl. dazu BVerfGE 2, 118 ) rechtfertigen es nicht, die Sicherungsverwahrung in den Schutzbereich des Art. 103 Abs. 2 GG einzubeziehen.

  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und

    Eingriffe in die Freiheit der Person bedürfen einer gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 29, 183 ), wobei die Formvorschriften dieser Gesetze von den Gerichten so auszulegen sind, dass ihnen eine der Bedeutung des Grundrechts angemessene Wirkung zukommt (vgl. BVerfGE 65, 317 ; 96, 68 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Freiheitsbeschränkungen, also Eingriffe in die körperliche Bewegungsfreiheit, bedürfen einer materiell-gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 2, 118 ; 29, 183 ), wobei ein Bundes- oder Landesgesetz in Betracht kommt.
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