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   BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,17
BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51 (https://dejure.org/1953,17)
BVerfG, Entscheidung vom 18.03.1953 - 1 BvL 11/51 (https://dejure.org/1953,17)
BVerfG, Entscheidung vom 18. März 1953 - 1 BvL 11/51 (https://dejure.org/1953,17)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Besatzungsanordnungen

  • opinioiuris.de

    Besatzungsanordnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG - Landesversorgungsrecht in Rheinland-Pfalz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 181
  • NJW 1953, 657
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.06.1952 - GSZ 1/52

    Wohlerworbene Beamtenrechte

    Auszug aus BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
    Auch die vom Kläger zur Rechtfertigung seiner abweichenden Ansicht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1952 - GSZ 1/52 -, BGHZ 6, 208 ff., besagt nichts anderes.
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
    Bei der materiellen Beurteilung der vorgelegten Verfassungsfrage hingegen muß das Bundesverfassungsgericht die tragenden Inzidentfragen unabhängig von der Rechtsansicht des vorlegenden Richters prüfen, da die eigene Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts von ihnen abhängt (vgl. Beschluß vom 21. Januar 1953 - 1 BvR 520/52).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Es kann entscheidungserhebliche Vorfragen des einfachen Rechts selbst in vollem Umfang prüfen und darüber als Ausgangspunkt für die verfassungsrechtliche Würdigung entscheiden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 18, 70 ; 30, 129 ; 35, 263 ; 51, 304 ; 80, 244 ; 98, 145 ; 110, 412 ; 135, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
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