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   BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52   

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https://dejure.org/1953,19
BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52 (https://dejure.org/1953,19)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.1953 - 1 BvL 18/52 (https://dejure.org/1953,19)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 1953 - 1 BvL 18/52 (https://dejure.org/1953,19)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Straffreiheitsgesetz

  • openjur.de

    Straffreiheitsgesetz

  • opinioiuris.de

    Straffreiheitsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitritt zum Normenkontrollverfahren - Verfassungsmäßigkeit des Straffreiheitsgesetzes 1949

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 213
  • NJW 1953, 777
  • DVBl 1953, 643
  • DÖV 1953, 575
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach über Einzelfragen des Straffreiheitsgesetzes entschieden und dieses damit als gültig behandelt (vgl. z. B. BGHSt 1, 74, 223; 2, 216).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
    Auch das Bundesverfassungsgericht ist in seinem Beschluß vom 18. September 1952 - 1 BvR 612/52 (BVerfGE 1, 418 [429]) stillschweigend von der Gültigkeit des Straffreiheitsgesetzes ausgegangen.
  • BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
    Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach über Einzelfragen des Straffreiheitsgesetzes entschieden und dieses damit als gültig behandelt (vgl. z. B. BGHSt 1, 74, 223; 2, 216).
  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
    Ein Normenkontrollverfahren ist seinem Wesen nach ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges, objektives Verfahren zum Schutze der Verfassung und dient lediglich der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstabe des Grundgesetzes und sonstigen Bundesrechts (Urt. vom 30. Juli 1952 - 1 BvF 1/52 -, BVerfGE 1, 396 [407]).
  • RG, 25.02.1935 - 5 D 519/34

    Kann die Revision gegen ein Urteil, das das Verfahren auf Grund des

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52
    Durch die Gewährung von Straffreiheit wird ein Strafverfolgungshindernis für alle amnestiefähigen Straftaten mit der Wirkung geschaffen, daß die Einleitung oder Fortführung aller noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren verboten ist (vgl. RGSt 69, 124 [126] ).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Das entspricht auch dem Sinn dieser Vorschriften: Das Normenkontrollverfahren ist ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren zum Schutze der Verfassung, das der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes dient (vgl. BVerfGE 1, 396 [407]; 2, 213 [217]; 20, 56 [95]; 20, 350 [351]; 67, 26 [37]).
  • BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13

    Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die Frage, ob ein Bedürfnis im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG a.F. nach bundesgesetzlicher Regelung besteht, als eine Frage des pflichtgemäßen Ermessens des Bundesgesetzgebers bezeichnet, die ihrer Natur nach nicht justiziabel und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen sei (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 78, 249 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Die Entscheidung konnte ohne mündliche Verhandlung ergehen, da kein zum Beitritt Berechtigter dem Verfahren beigetreten ist (vgl. BVerfGE 2, 213 [217 f.]).
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