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   BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52   

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https://dejure.org/1953,148
BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52 (https://dejure.org/1953,148)
BVerfG, Entscheidung vom 17.06.1953 - 1 BvL 122/52 (https://dejure.org/1953,148)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juni 1953 - 1 BvL 122/52 (https://dejure.org/1953,148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 341
  • NJW 1953, 1177 (Ls.)
  • DVBl 1953, 644
  • DÖV 1953, 574
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51

    Normenkontrolle II

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52
    Der Anfechtungskläger bittet in erster Linie um Überprüfung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 - 1 BvL 21/51 - (BVerfGE 2, 124), wonach vorkonstitutionelle Gesetze vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG nicht zu prüfen sind.

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124) hat jedoch im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG jedes Gericht selbständig die Rechtsfrage zu prüfen und zu entscheiden, ob ein vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassenes Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht.

  • BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52

    Deutschlandvertrag

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52
    Eine Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts über den gesetzlich gezogenen Rahmen hinaus in analoger Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen ist unzulässig (vgl. BVerfGE 1, 396 [409]).
  • BVerfG, 04.03.1953 - 1 BvL 5/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvL 122/52
    In solchen Fällen haben die Gerichte in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (BVerfGE 2, 136 [139]).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Eine Ausdehnung der Kompetenzen über den gesetzlich gezogenen Rahmen hinaus in analoger Anwendung der Zuständigkeitsbestimmung ist unzulässig (BVerfGE 2, 341 [346]).

    b) Der vorstehende Beschluß weicht außerdem von der Entscheidung des Ersten Senats vom 17. Juni 1953 ab, in der ausdrücklich festgestellt wurde, daß eine Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts über den gesetzlich gezogenen Rahmen hinaus in analoger Anwendung der Zuständigkeitsbestimmungen unzulässig ist (BVerfGE 2, 341 [346]).

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Daß die "mittelbare" Erheblichkeit einer Norm für die Entscheidung eines Rechtsstreits die Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG rechtfertigt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 2, 341).
  • BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17

    Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage lediglich mittelbar bedeutsamer Vorschriften zwar in besonderen Einzelfällen - wie etwa bei der Vorlage der Ermächtigungsgrundlage für eine als solche nicht vorlagefähige Verordnungsregelung - zugelassen (vgl. BVerfGE 2, 341 ; 20, 296 ; 20, 312 ; 30, 227 ; 32, 346 ; 48, 29 ; 75, 166 ; 114, 303 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2017 - 9 S 2056/16

    Verfassungswidrigkeit einer landesrechtlichen Regelung zum Recht auf

    Diese ist für den Fall anerkannt, dass eine Norm (wie hier § 44 Abs. 6 LHG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, dass ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: der Satzung der Antragsgegnerin) entscheidet (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14.04.1987 - 1 BvL 25/84 -, BVerfGE 75, 166, unter Hinweis auf Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvL 28/64 -, BVerfGE 20, 296, 303, vom 23.02.1972 - 2 BvL 36/71 -, BVerfGE 32, 346, 358, und vom 01.03.1978 - 1 BvL 24/76 -, BVerfGE 48, 29, 35 ff., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; Beschlüsse vom 24.02.1971 - 1 BvR 438/68 -, BVerfGE 30, 227, 240 f., und vom 25.01.1972 - 1 BvL 30/69 -, BVerfGE 32, 260, 266 f., für den Fall, dass das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfG, Beschlüsse vom 17.06.1953 - 1 BvL 122/52 -, BVerfGE 2, 341, 345, und vom 19.10.1966 - 1 BvL 24/65 -, BVerfGE 20, 312, 316 f.).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvE 2/16

    Organstreitverfahren gegen den Anti-IS-Einsatz erfolglos

    Zum anderen rechtfertigt allein die verfassungsrechtliche Bedeutung einer Maßnahme nicht die Bildung weiterer beziehungsweise die Ausweitung bestehender verfassungsgerichtlicher Verfahrensarten entgegen dem im Grundgesetz verankerten Enumerationsprinzip (vgl. BVerfGE 2, 341 ; 21, 52 ).
  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvQ 59/19

    Eilantrag auf Verhinderung des Inkrafttretens von Gesetzen erfolglos

    Für eine sich von diesem gesetzlich gezogenen Rahmen lösende Ausdehnung der Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts ist kein Raum (vgl. schon BVerfGE 1, 396 ; 2, 341 ; 22, 293 ; 63, 73 ).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Im Rahmen einer zulässigen Vorlage nach Art. 126 GG, § 86 Abs. 2 BVerfGG ist das Bundesverfassungsgericht nicht nur berechtigt, sondern gehalten, als Vorfrage zu prüfen, ob die Norm, deren Qualität als Bundesrecht streitig ist, noch gilt (BVerfGE 1, 162 [165 f.]; 2, 341 [345 f.]; 8, 186 [190]; 16, 82 [89]).
  • BGH, 24.04.2008 - IX ZR 53/07

    Factoring war auch vor Gesetzesänderung 2007 rechtmäßig

    Die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist zwar grundsätzlich auch geboten, wenn ein Gericht ein nur mittelbar anzuwendendes Gesetz für ungültig hält (BVerfGE 2, 341, 345).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvL 25/84

    Selbstbedienung bei Arzneimitteln

    Eine mittelbare Entscheidungserheblichkeit ist in der Rechtsprechung für den Fall anerkannt worden, daß eine Norm (hier: § 52 AMG) zwar nicht selbst unmittelbar Rechtsgrundlage für die Entscheidung des Ausgangsverfahrens ist, daß ihre verfassungsrechtliche Bewertung aber zugleich über die Verfassungsmäßigkeit der unmittelbar maßgeblichen Rechtsgrundlage (hier: § 10 ApothBetrO) entscheidet (vgl. BVerfGE 20, 296 [303]; 32, 346 [358] und 48, 29 [35 ff.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht auf einer zur Nachprüfung gestellten gesetzlichen Ermächtigung beruht; BVerfGE 30, 227 [240 f.]; 32, 260 [266 f.] für den Fall, daß das unmittelbar entscheidungserhebliche Verordnungsrecht nur den wesentlichen Inhalt der zur Nachprüfung gestellten Gesetzesnorm wiederholt; vgl. ferner die besonders gelagerten Fälle BVerfGE 2, 341 [345]; 20, 312 [316 f.]).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Diese Vorschriften bilden die mittelbare Entscheidungsgrundlage im Ausgangsverfahren, weil § 58 UStDB - die unmittelbare Grundlage - sich darauf stützt (vgl. BVerfGE 2, 341).
  • BGH, 15.10.2008 - IV ZR 121/06

    Rechtmäßigkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von

  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvO 1/63

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 20.70

    Unzulässige Begrenzung der Höhe eines Fremdenverkehrsbeitrags

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2010 - LVerfG 11/10

    Verfassungsbeschwerde gegen die gerichtlich verfügte Wiederholung der Wahlen zur

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 12.70

    Unterscheidung von Steuer und Abgaben - Satzung über Fremdenverkehrsbeitrag

  • BVerwG, 15.10.1971 - VII C 13.70

    Unterscheidung zwischen Steuern und Abgaben - Satzung über den

  • BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57

    Unzulässigkeit der richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz

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