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   BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 703/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,882
BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 703/65 (https://dejure.org/1966,882)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1966 - 2 BvR 703/65 (https://dejure.org/1966,882)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 703/65 (https://dejure.org/1966,882)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 4; KostO § 16
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den Beschwerdeführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 276
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 19.03.2019 - 2 BvR 2638/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die gerichtliche Anordnung einer

    Nur ausnahmsweise und in engen Grenzen wird die Pflicht zur Einlegung eines nicht offensichtlich aussichtslosen Rechtsbehelfs als unzumutbar angesehen, wenn die Erfolgsaussicht höchst zweifelhaft ist, etwa wenn der Gesetzeswortlaut für die Unzulässigkeit spricht und nur vereinzelt die Auffassung vertreten wird, dass der Rechtsbehelf zulässig sei, ohne dass dies einer festen Rechtsprechung entspreche (vgl. BVerfGE 20, 276 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde mit dieser Begründung wäre mithin von vornherein aussichtslos gewesen (vgl. BVerfGE 16, 1 [2 f.]; 20, 276 [279]).
  • OLG Zweibrücken, 13.09.2001 - 3 W 96/01

    Notarkostenbeschwerde; Bestimmung des Geschäftswerts bei Veräußerung einer

    Die eine sachliche Äußerung enthaltende Stellungnahme der Dienstaufsichtsbehörde muss zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nach nunmehr wohl einhelliger Ansicht, der der Senat folgt, allen Beteiligten bekannt gegeben werden (BVerfGE 20, 276, 279; OLG Köln bei Alff Rpfleger 1963, 361, 363; OLG Stuttgart Justiz 1965, 276 LS; KG OLGZ 1966, 90, 95 ff.; Zimmermann JZ 1972, 256; E. Schneider, Die Notarkostenbeschwerde S. 53 f.; DNotZ 1965, 84 ff.; MDR 1967, 729, 730; Korintenberg aaO § 156 Rdnr. 53; Rohs/Wedewer aaO § 156 Rdnr. 36; a.A. OLG Hamm Rpfleger 1952, 498).
  • BVerfG, 21.01.1991 - 1 BvR 976/90

    Ausnahme vom Gebot der Rechtswegerschöpfung bei zweifelhafter Rechtslage

    Die Einlegung eines Rechtsmittels ist dann wegen zweifelhafter Rechtslage unzumutbar, wenn der Gesetzeswortlaut für die Unzulässigkeit spricht, demgegenüber vereinzelt die Auffassung vertreten wird, das Rechtsmittel sei zulässig, dieser Standpunkt sich hingegen nicht zu einer festen Rechtsprechung entwickelt hat (vgl. BVerfGE 20, 276 [279]).
  • StGH Hessen, 05.11.1975 - P.St. 794

    Rechtliches Gehör; Prozessfähigkeit; Frist; Fristbeginn; Zustellung;

    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 48 Abs. 3 StGHG nicht erneut in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 19, 323, 330; 20, 276 [279]; Hess. StGH zuletzt im Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 774, 775).
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