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   BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60   

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https://dejure.org/1966,177
BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1966,177)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.1966 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1966,177)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 1966 - 1 BvL 2/60 (https://dejure.org/1966,177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 3 § 82 Abs. 3
    Keine Auslagenerstattung für Äußerungsberechtigte im konkreten Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 350
  • DÖV 1967, 57
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60
    In § 34 Abs. 3 BVerfGG istdie Erstattung der einem am Verfahren nicht Beteiligten erwachsenen Auslagen ist im Gesetz nicht vorgesehen (BVerfGE 1, 433 [438]).

    Nach der Auslegung des § 34 Abs. 3 BVerfGG durch das Bundesverfassungsgericht betrifft diese Vorschrift nur die Erstattung der Auslagen, die einem Antragsteller durch das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erwachsen sind; die Erstattung der einem am Verfahren nicht Beteiligten erwachsenen Auslagen ist im Gesetz nicht vorgesehen (BVerfGE 1, 433 [438]).

  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.10.1966 - 1 BvL 2/60
    Hierdurch werden sie jedoch keine Beteiligten an dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht; ein Beitritt ist für sie im Gesetz nicht vorgesehen (BVerfGE 2, 213 [217]).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Das entspricht auch dem Sinn dieser Vorschriften: Das Normenkontrollverfahren ist ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren zum Schutze der Verfassung, das der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes dient (vgl. BVerfGE 1, 396 [407]; 2, 213 [217]; 20, 56 [95]; 20, 350 [351]; 67, 26 [37]).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Die Konzentration der Entscheidungsbefugnis über die Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsgesetzen beim Bundesverfassungsgericht soll allerdings auch durch allgemein verbindliche Klärung verfassungsrechtlicher Grundsatzfragen divergierende Entscheidungen der Gerichte, Rechtsunsicherheit und Rechtszersplitterung vermeiden (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 20, 350 ; 42, 42 ).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Das abstrakte Normenkontrollverfahren ist ein von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren, das lediglich der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes und sonstigen Bundesrechts dient (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 52, 63 ).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Dabei handelt es sich sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle um Verfahren, in denen allein zu klären ist, ob der Gesetzgeber den objektivrechtlichen Vorgaben der Verfassung genügt hat (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

    Das abstrakte ist ebenso wie das konkrete Normenkontrollverfahren ein seinem Wesen nach von subjektiven Berechtigungen unabhängiges objektives Verfahren zum Schutz der Verfassung, das lediglich der Prüfung von Rechtsnormen am Maßstab des Grundgesetzes dient (BVerfGE 2, 213 [217]; 20, 350 [351]).
  • BVerfG, 15.07.2003 - 2 BvF 6/98

    Zuständigkeitsregelung des § 50 Abs. 4 Telekommunikationsgesetz verfassungswidrig

    Ein darüber hinausgehendes individuelles Rechtsschutzinteresse ist nicht erforderlich (vgl. BVerfGE 2, 213 [217]; 20, 350 [351]; 52, 63 [80]).
  • BVerfG, 11.02.2020 - 1 BvL 11/14

    Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erlaubt § 34a Abs. 3 BVerfGG keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris; sowie BVerfGE 1, 433 ; 20, 350 ; 36, 101; 55, 132 ; 99, 46 ).

    Da die nach § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens aber keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten und damit auch zugunsten des Beschwerdeführers aus (vgl. BVerfG, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren des Ersten Senats vom 26. März 2018 - 1 BvL 4/14 -, juris).

  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Hierdurch werden sie aber nicht zu Verfahrensbeteiligten; ein Beitritt ist für sie im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. BVerfGE 20, 350 (351) m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.2018 - 1 BvL 4/14

    Gegenstandswertfestsetzung für Verfahren der konkreten Normenkontrolle - keine

    Als Rechtsgrundlage für die begehrte Anordnung kommt nur § 34a Abs. 3 BVerfGG in Betracht, der jedoch keine Auslagenerstattung zugunsten nicht am Verfahren Beteiligter erlaubt (vgl. BVerfGE 1, 433 ; 20, 350 ; 36, 101; 55, 132 ; 99, 46 ).

    Da die nach § 82 Abs. 3 BVerfGG äußerungsberechtigten Beteiligten des Ausgangsverfahrens keine Beteiligten des konkreten Normenkontrollverfahrens sind (vgl. BVerfGE 2, 213 ; 20, 350 ; 36, 101), scheidet eine Auslagenerstattung zu ihren Gunsten deswegen aus.

  • BVerfG, 03.07.2009 - 2 BvR 1291/09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des passiven Wahlrechts auf

    Sowohl bei der abstrakten als auch bei der konkreten Normenkontrolle handelt es sich um von subjektiven Berechtigungen unabhängige, objektive Verfahren zum Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 20, 350 ; 46, 34 ; 83, 37 ).
  • BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09

    Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verlust eines

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 96/71

    Widerspruchsrecht des im Verfassungsbescherde-Verfahren Äußerungsberechtigten

  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 10.07

    Tierseuche; Tötung; Tötungskosten; unschädliche Beseitigung; Beseitigungskosten;

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des

  • BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87

    Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht

  • BVerfG, 05.09.2011 - 2 BvR 2228/09

    Mindestgröße für Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung einer kreisfreien

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 614/79

    Anspruch auf Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvL 9/72

    Gegenstandswertfestsetzung im Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 25/61

    Erstattung notwendiger Auslagen

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