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   BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63   

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https://dejure.org/1966,100
BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63 (https://dejure.org/1966,100)
BVerfG, Entscheidung vom 18.11.1966 - 1 BvR 173/63 (https://dejure.org/1966,100)
BVerfG, Entscheidung vom 18. November 1966 - 1 BvR 173/63 (https://dejure.org/1966,100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sperrfrist zum Führen eines Kraftfahrzeugs - Prüfung der Sperrfrist - Abkürzung der Sperrfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 20, 365
  • NJW 1967, 29
  • NJW 1968, 147 (Ls.)
  • MDR 1967, 101
  • DVBl 1967, 763
  • DVBl 1967, 768
  • DB 1966, 1967
  • DÖV 1967, 130
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63
    Art und Umfang der staatlichen Kontrolle müssen der tatsächlichen Situation, für die sie geschaffen wird, adäquat sein (BVerfGE 20, 150 (155)).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    Ebenso wenig erstreckt sich Art. 103 Abs. 3 GG auf verwaltungsrechtliche Sanktionen (vgl. BVerfGE 20, 365 ).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Sie hat aber - anders als der Strafrichter - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln umfassend (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46) - regelmäßig durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens - zu prüfen (vgl. § 11 Abs. 3, § 46 Abs. 3 FeV; Burmann, 42. VGT 2004, S. 154, 155 = Blutalkohol 2004, 136, 137; Hentschel, Straßenverkehrsrecht 38. Aufl. § 11 FeV Rdn. 4, 12 ff.).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Insbesondere besteht ein striktes Verbot für die Verwaltung, Rechtsprechungsfunktionen auszuüben (vgl. BVerfGE 20, 365 ; 22, 49 ; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. III, 2. Aufl. 2008, Art. 92 Rn. 42).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheitslücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Im übrigen kann zwar die Ausübung einiger anderer Grundrechte zum Schutz höherrangiger Rechte einem verhältnismäßigen Erlaubnisvorbehalt unterworfen werden (vgl. z.B. BVerfGE 6, 32 [36]; 20, 365 [373]; Lisken, DRiZ 1977, S. 176); für die Rechte aus Art. 4 GG gilt dies aber nicht; sie stehen unter keinem Vorbehalt zugunsten des Staates, d.h. der Allgemeinheit (Adolf Arndt, Gesammelte juristische Schriften, 1976, S. 182).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheits-lücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Es schließt aus, daß Zuständigkeiten, welche die Verfassung den Richtern vorbehält, durch Gesetz Verwaltungsbehörden zugewiesen werden (vgl. BVerfGE 20, 365 [369 f.]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Dagegen ist von Verfassungs wegen offensichtlich nichts zu erinnern (BVerfGE 20, 365 [372 f.]).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Durch die vom Senat beabsichtigte einengende Auslegung des § 69 Abs. 1 Satz 1 StGB ergeben sich keine beachtlichen Verkehrssicherheits-lücken; denn die Fahrerlaubnisbehörde ist zwar an die eine bestimmte Tat oder bestimmte Taten betreffende strafgerichtliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gebunden (§ 3 Abs. 4 Satz 1 StVG), sie hat aber - anders als das Strafgericht - die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfassend zu prüfen (vgl. BVerfGE 20, 365, 369, 371; BVerwGE 77, 40, 42; 80, 43, 46; BVerwG VRS 23, 156, 158 f.).
  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Nichteignung des Betroffenen ist eine präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr und dient nicht der Sanktionierung eines Verhaltens (vgl. BVerfG, B.v. 18.11.1966 - 1 BvR 173/63 -BVerfGE 20, 365 = juris Rn. 17 ff.; VGH BW, B.v. 12.9.2005 - 10 S 1642/05 - ZfS 2006, 175 = juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 12.02.2024 - 11 ZB 23.742

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholabhängigkeit,

  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/07

    vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperrfristablauf; beschleunigte

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 10 S 1642/05

    Unterschied zwischen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 46 Abs 1 FeV und

  • VGH Bayern, 07.09.2020 - 11 CS 20.1436

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung zur Fahrgastbeförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 11 B 2060/20

    Streit um die Entziehung eines Triebfahrzeugführerscheins; Voraussetzungen für

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 66/86

    Überwachung einer Brücke über eine Bundeswasserstraße

  • BVerwG, 14.10.1996 - 11 B 70.96

    Voraussetzungen der Divergenzrüge - Einordnung fachärztlicher Stellungnahmen als

  • VGH Bayern, 28.01.2022 - 11 CS 21.2171

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines

  • BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen

  • BGH, 08.12.1982 - 3 StR 397/82

    Aufklärungsrüge bei Nichausschöpfung eines Beweismittels durch den Tatrichter in

  • VGH Hessen, 27.06.1989 - 2 UE 1862/85

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis - Verzicht auf Fahrerlaubnis - Hemmung oder

  • BVerwG, 25.10.1982 - 7 B 239.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Saarlouis, 17.05.2011 - 10 L 344/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 480/66

    Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt -

  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 4 Ws 152/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis (vorläufige) - Nötigung - rechts überholen

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