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   BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64   

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https://dejure.org/1967,94
BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64 (https://dejure.org/1967,94)
BVerfG, Entscheidung vom 01.02.1967 - 1 BvR 630/64 (https://dejure.org/1967,94)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Februar 1967 - 1 BvR 630/64 (https://dejure.org/1967,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 132
  • NJW 1967, 492
  • MDR 1967, 376
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.04.1964 - 2 BvR 190/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Klageerzwingungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Wegen dieser unmittelbaren Einwirkung des zu erlassenden Urteils auf seine Rechtsstellung war dem nicht als Partei zum Ehelichkeitsanfechtungsprozeß zugezogenen Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren; denn der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch steht jedem zu, der durch eine gerichtliche Entscheidung in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird (BVerfGE 7, 95 [98]; 8, 253 [255]; 12, 6 [8]; 17, 356 [362]).

    Daher hat das Bundesverfassungsgericht unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG Anhörungspflichten hergeleitet, wenn die einschlägige Verfahrensordnung das durch die Verfassung gewährleistete Minimum an rechtlichem Gehör nur unzureichend gewährleistet (BVerfGE 9, 89 [96]; 17, 356 [361]).

  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Zwar kann sich grundsätzlich auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs im Verfahren der Verfassungsbeschwerde nicht berufen, wer die vom einschlägigen Prozeßrecht gebotenen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (BVerfGE 5, 9 [10]; 15, 256 [267]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Daher hat das Bundesverfassungsgericht unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG Anhörungspflichten hergeleitet, wenn die einschlägige Verfahrensordnung das durch die Verfassung gewährleistete Minimum an rechtlichem Gehör nur unzureichend gewährleistet (BVerfGE 9, 89 [96]; 17, 356 [361]).
  • BVerfG, 14.10.1958 - 1 BvR 289/56

    Vorsaussetzungen für die Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Dem Begehren des Beschwerdeführers, gemäß § 34 Abs. 3 BVerfGG die Erstattung seiner im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht entstandenen Auslagen anzuordnen, kann nicht entsprochen werden, da dies durch besondere Billigkeitsgründe nicht gefordert ist (vgl. BVerfGE 8, 195 [196]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 79/57

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Namensübertragung bei Adoption

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Das Unterlassen eines solchen Beitritts könnte, wenn überhaupt, die Verfassungsbeschwerde nur dann wegen Nichterschöpfung des Rechtsweges unzulässig machen (vgl. BVerfGE 1, 12 [13]; 17, 99 [102, 103]), wenn der Betroffene die ihn beschwerende Entscheidung gekannt oder doch wenigstens eine ihm zumutbare Möglichkeit, sich Gewißheit über die Entscheidung zu verschaffen, nicht wahrgenommen hat.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Wegen dieser unmittelbaren Einwirkung des zu erlassenden Urteils auf seine Rechtsstellung war dem nicht als Partei zum Ehelichkeitsanfechtungsprozeß zugezogenen Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren; denn der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch steht jedem zu, der durch eine gerichtliche Entscheidung in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird (BVerfGE 7, 95 [98]; 8, 253 [255]; 12, 6 [8]; 17, 356 [362]).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 1 BvR 5/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Wegen dieser unmittelbaren Einwirkung des zu erlassenden Urteils auf seine Rechtsstellung war dem nicht als Partei zum Ehelichkeitsanfechtungsprozeß zugezogenen Beschwerdeführer rechtliches Gehör zu gewähren; denn der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch steht jedem zu, der durch eine gerichtliche Entscheidung in seinen Rechten unmittelbar beeinträchtigt wird (BVerfGE 7, 95 [98]; 8, 253 [255]; 12, 6 [8]; 17, 356 [362]).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Das Unterlassen eines solchen Beitritts könnte, wenn überhaupt, die Verfassungsbeschwerde nur dann wegen Nichterschöpfung des Rechtsweges unzulässig machen (vgl. BVerfGE 1, 12 [13]; 17, 99 [102, 103]), wenn der Betroffene die ihn beschwerende Entscheidung gekannt oder doch wenigstens eine ihm zumutbare Möglichkeit, sich Gewißheit über die Entscheidung zu verschaffen, nicht wahrgenommen hat.
  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 197/63

    Fristbeginn für die Ergebung der Verfassungsbeschwerde bei Urteilszustellung

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Gegenüber erstinstanzlichen Urteilen in Statussachen beginnt zwar die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich mit der Verkündung der Entscheidung (§ 93 Abs. 1 Satz 3 BVerfGG ; BVerfGE 18, 192 [194]).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64
    Dieser Gesetzeszweck gebietet es, gegenüber einem von einem Urteil unmittelbar rechtlich Betroffenen, der im gerichtlichen Verfahren nicht als Partei oder in ähnlicher Stellung, etwa als Streitgehilfe, aufgetreten war, die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG erst von dem Zeitpunkt an beginnen zu lassen, in welchem er von der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 4, 309 [313]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

  • BVerfG, 08.11.1960 - 2 BvR 177/60

    Société Anonyme

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 255/08

    Schiedsfähigkeit II

    Jeder Gesellschafter muss - neben den Gesellschaftsorganen - über die Einleitung und den Verlauf des Schiedsverfahrens informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, dem Verfahren zumindest als Nebenintervenient beizutreten (vgl. Art. 103 Abs. 1 GG: dazu Senat, BGHZ 172, 136 Tz. 15 - AG; BVerfGE 21, 132, 137 f. ; 60, 7, 14) .
  • BGH, 02.10.2012 - XI ZB 12/12

    Kapitalanlegermusterverfahren: Voraussetzungen der Mitteilungspflicht des

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet lediglich dazu, noch nicht förmlich am Verfahren Beteiligte, deren Rechte durch die Entscheidung unmittelbar beeinträchtigt werden, über das Verfahren zu informieren, so dass sie sich über die Sachdienlichkeit ihrer Beteiligung unter Angabe von Grund und Stand des Verfahrens schlüssig werden können (vgl. BVerfGE 21, 132, 138 f.; § 65 Abs. 4 Satz 2 VwGO zur Beiladung im Verwaltungsprozess).
  • BGH, 05.12.2013 - VII ZB 15/12

    Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die

    Dafür ist er von Seiten des Gerichts vorab zu informieren (zur Gewährung rechtlichen Gehörs an Nichtbeteiligte vgl. BVerfGE 60, 7, 13 f.; BVerfGE 21, 132, 137 ff.).
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