Rechtsprechung
   BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,57
BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63 (https://dejure.org/1967,57)
BVerfG, Entscheidung vom 14.02.1967 - 1 BvL 17/63 (https://dejure.org/1967,57)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Februar 1967 - 1 BvL 17/63 (https://dejure.org/1967,57)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,57) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 150
  • NJW 1967, 1175
  • MDR 1967, 649
  • DVBl 1967, 373
  • DÖV 1967, 345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
    Die Bundesregierung hat unter Hinweis auf die Ausführungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz und auf BVerfGE 8, 71 ff. von einer Äußerung abgesehen.

    Eine entsprechende Anordnung des Reichsbauernführers von 1937 ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1958 (BVerfGE 8, 71 ff.) aus rechtsstaatlichen Gründen für nichtig erklärt worden.

    Die Anbaubeschränkung nach § 1 des Weinwirtschaftsgesetzes ist eine gesetzliche Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 8, 71 [79]).

    Eine Regelung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht, mit anderen Worten, unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 8, 71 [80]); die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse muß zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig, sie darf nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein.

    Deshalb ist es nicht erforderlich und es wäre sogar nicht sinnvoll, mit dem Einsatz dieses Mittels bis zum Vorliegen einer "akuten" sozialen Krise zu warten (BVerfGE 8, 71 [80]).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 20, 150 [157 ff.]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
    Die Gründe, die die Regelung vor Art. 14 GG rechtfertigen, sind "vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls", die sie auch als Berufsausübungsregelung tragen (BVerfGE 7, 377 [405]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
    Inhalt und Schranken des Eigentums dürfen nicht in einer Weise bestimmt werden, die sachwidrig ist und in die Interessen der Beteiligten ohne Grund oder übermäßig eingreift (BVerfGE 14, 263 [278]; 18, 121 [132]).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63
    Inhalt und Schranken des Eigentums dürfen nicht in einer Weise bestimmt werden, die sachwidrig ist und in die Interessen der Beteiligten ohne Grund oder übermäßig eingreift (BVerfGE 14, 263 [278]; 18, 121 [132]).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Sie dürfen, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck insbesondere nicht zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 50, 290 [340 f., 351]; 52, 1 [29 f., 32]; 53, 257 [292]).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

    Da nach seiner jedenfalls vertretbaren Einschätzung im Baugewerbe erhebliche Störungen bereits eingetreten waren, konnte der Gesetzgeber schon im Hinblick auf die Bedeutung der gefährdeten Gemeinschaftsgüter nicht darauf verwiesen werden, vor Ergreifung geeigneter strengerer Mittel den ungewissen Erfolg milderer Mittel abzuwarten (vgl. BVerfGE 21, 150 (158); 25, 1 (17); 40, 196 (222)), zumal er bereits mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seinen Änderungen vor Inkrafttreten des Verbotes ohne durchgreifenden Erfolg versucht hatte, den nach der Freigabe gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung im Jahre 1967 aufgetretenen akuten Gefahren und Störungen zu begegnen.
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Die Eingriffe müssen zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 ; 31, 275 ; 36, 281 ; 58, 137 ; 72, 9 ; 117, 272 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht