Rechtsprechung
BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 121 Abs. 1 § 122 Abs. 4
Verfassungsmäßigkeit deiner annähernd viereinhalbjährigen Untersuchungshaft bei NS-Verbrechen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Taten mit lebenslanger Freiheitsstrafe - Tatzeiträume - Verfolgungsbehörde - Untersuchungshaft - Verhältnis der Untersuchungshaft - Lebenslange Freiheitsstrafe
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 04.11.1966 - 2 Ws 467/66
- BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 742/66
Papierfundstellen
- BVerfGE 21, 223
- NJW 1967, 1019
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Wenn die Verwaltungsbehörden für sich in Anspruch nehmen, ihre Verwaltungsakte vor der gerichtlichen Überprüfung zu vollziehen, und damit vollendete Tatsachen schaffen, deren Wirkung sich im Laufe der Zeit weiter verfestigt (vgl. dazu auch BVerfGE 20, 45 [49 f.]; 21, 223 [226]), dann gehört es zu der rechtsstaatlich gebotenen Effektivität des Rechtsschutzes, daß er alsbald verwirklicht wird. - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits ausgesprochen, daß der Vollzug von Untersuchungshaft, deren Dauer die Frist des § 121 Abs. 1 StPO erheblich überschreitet, gegen Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verstößt, wenn die Überschreitung dadurch verursacht ist, daß die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (BVerfGE 20, 45 [50]; 21, 184 [187]; 21, 220 [222]; 21, 223 [226]). - BVerfG, 06.06.2001 - 2 BvR 828/01
Unangemessene Verzögerung in einem Verfahren über die Strafrestaussetzung zur …
Entschieden ist ferner, dass sich aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ein Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen ergibt (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ).
- BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß das in Haftsachen bis zum Erlaß eines tatrichterlichen Urteils geltende verfassungsrechtliche Beschleunigungsgebot im Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ) angesiedelt ist (BVerfGE 20, 45 (49 f.); 21, 184 (187); 21, 220 (222); 21, 223 (225 f.); 36, 264 (273); vgl. auch BVerfGE 42, 1 (11)). - BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 2874/10
Verfahren über die Aussetzung einer Reststrafe zur Bewährung …
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 13. September 2010 ausgeführt, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip die angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens gewährleistet (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. September 2010 - 2 BvR 449/10 -, juris, Rn. 28; so auch BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ). - BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung …
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter …
Es lassen sich auch keine generellen Grenzen für die Anzahl zulässiger Arrestmaßnahmen bestimmen, da die Höchstdauer der gesamten Freiheitsentziehungen immer auch von dem Verhalten des Betroffenen und von anderen besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen wird (vgl. BVerfGE 20, 45 (50); 21, 220 (222 f.); 21, 223 (226) zur zulässigen Dauer der Untersuchungshaft bei Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips). - BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 1720/01
Verfassungsgerichtliche Kontrolle der Strafzeitberechnung
Aus dem Freiheitsrecht in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ergibt sich ein Beschleunigungsgebot für gerichtliche Entscheidungen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ). - BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04
Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der …
Art. 2 Abs. 2 GG gewährleistet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip einen Anspruch auf angemessene Beschleunigung des mit einer Freiheitsentziehung verbundenen gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 21, 184 ; 21, 220 ; 21, 223 ; 36, 264 ; 46, 194 ). - StGH Hessen, 20.12.1971 - P.St. 608
Rechtsnorm; Rechtssatz; Grundrechtsklage; Jahresfrist; Förderstufe; …
Es tritt im Verhältnis zu den nachfolgenden speziellen Freiheitsrechten inhaltlich überall dort zurück, wo sein Freiheitsgehalt thematisch von speziellen Freiheitsrechten "verbraucht" ist (…Maunz-Dürig, aaO, RdNr. 6 zu Art. 2; vgl. auch BVerfGE 4, 52 (57); 13, 290 (296); 19, 206 (225); 21, 223 (234)).