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   BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63, 1 BvR 325/66   

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BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63, 1 BvR 325/66 (https://dejure.org/1967,176)
BVerfG, Entscheidung vom 11.07.1967 - 1 BvR 495/63, 1 BvR 325/66 (https://dejure.org/1967,176)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juli 1967 - 1 BvR 495/63, 1 BvR 325/66 (https://dejure.org/1967,176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßgkeit der Versagung einer Gewinnverminderung bei nachträglicher Vergütungserhöhungen bei Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 156
  • NJW 1967, 1747
  • MDR 1967, 816
  • DB 1967, 1350
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 11.10.1955 - I 47/55 U

    Behandlung der Bezüge des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers einer

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Die ständige, auch in den angefochtenen Entscheidungen eingehaltene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Nichtanerkennung rückwirkender Gehaltserhöhungen hält sich in diesem Rahmen (BStBl. 1955 III S. 397; 1956 III S. 288; 1958 III S. 381 und 428; 1959 III S. 374; 1966 III S. 73; HFR 1964 S. 428 und HFR 1966 S. 19; DStR 1966 S. 185; Betriebs-Berater 1967 S. 658).

    Sie beruht auf der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Annahme, daß ein Gesellschafter-Geschäftsführer für die Gesellschaft sowohl unentgeltlich wie auch entgeltlich tätig werden kann und daß das Entgelt nicht stets angemessen sein, d. h. den Aufwendungen für einen fremden Geschäftsführer entsprechen muß (vgl. BFH BStBl. 1955 III S. 397).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    b) Die Verhinderung von Steuerumgehungen ist ein legitimes Ziel der Rechtsprechung in Steuersachen (BVerfGE 13, 290 (316)).

    Praktikabilitätserwägungen und verwaltungstechnische Gesichtspunkte können im Rahmen der Mißbrauchsbekämpfung bei der Prüfung der Steuergerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG ) durchaus von Bedeutung sein (BVerfGE 6, 55 (83 f.); 13, 290 (316)).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Praktikabilitätserwägungen und verwaltungstechnische Gesichtspunkte können im Rahmen der Mißbrauchsbekämpfung bei der Prüfung der Steuergerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG ) durchaus von Bedeutung sein (BVerfGE 6, 55 (83 f.); 13, 290 (316)).
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Diese besonderen Verhältnisse bei den Gesellschaften mit sie beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern rechtfertigen, zumal bei der im Steuerrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, eine Berücksichtigung der Struktur und Zusammensetzung der Gesellschaft (BVerfGE 13, 331 (340); 18, 224 (234)).
  • BFH, 31.07.1963 - I 164/62 U

    Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot bei kurz vor Ende eines Wirtschaftsjahres

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs entspricht diese Beurteilung nicht nur einem für die Überprüfung steuerlicher Verhältnisse erforderlichen Ordnungsprinzip, sondern hat in erster Linie den Zweck, mögliche Gewinnmanipulationen zu unterbinden, die sich der genauen Überprüfung entziehen, weil es hierbei häufig auf die nach außen nicht erkennbaren Erwägungen der beteiligten Personen ankommt (vgl. die Nachweise im angefochtenen Urteil vom 31. Juli 1963 - BStBl. 1963 III S. 440 - BFH Betrieb 1966 S. 210 und 1713; Betriebs-Berater 1967 S. 658).
  • BFH, 31.07.1956 - I 4/55 U
    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Bei den "personenbezogenen" Kapitalgesellschaften müssen solche Vergütungen dem Grunde und der Höhe nach von vornherein eindeutig und klar vereinbart sein, um steuerlich anerkannt zu werden (BFH BStBl. 1956 III S. 288).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Diese besonderen Verhältnisse bei den Gesellschaften mit sie beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern rechtfertigen, zumal bei der im Steuerrecht herrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise, eine Berücksichtigung der Struktur und Zusammensetzung der Gesellschaft (BVerfGE 13, 331 (340); 18, 224 (234)).
  • FG München, 30.06.1965 - I (III) 466/61

    Beförderung und Versendung durch HV

    Auszug aus BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63
    Die ständige, auch in den angefochtenen Entscheidungen eingehaltene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Nichtanerkennung rückwirkender Gehaltserhöhungen hält sich in diesem Rahmen (BStBl. 1955 III S. 397; 1956 III S. 288; 1958 III S. 381 und 428; 1959 III S. 374; 1966 III S. 73; HFR 1964 S. 428 und HFR 1966 S. 19; DStR 1966 S. 185; Betriebs-Berater 1967 S. 658).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Die Finanzgerichte sind allerdings bei der Auslegung und Anwendung des § 42 AO nach Möglichkeit gehalten, mit Hilfe dieser Bestimmung über den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht solchen Gestaltungspraktiken entgegen zu wirken, die sonst zur Verfassungswidrigkeit einer Norm führen (vgl. BVerfGE 22, 156 ; 29, 104 ).
  • BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07

    § 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen -

    Steuerumgehungen zu verhindern ist ein legitimes Ziel der Gesetzgebung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 11. Juli 1967  1 BvR 495/63, 1 BvR 325/66, BVerfGE 22, 156, zu B.1.b, zur Steuerrechtsprechung).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Allerdings können bei der Prüfung der Steuergerechtigkeit die Verhinderung von Steuerumgehungen und darauf ausgerichtete Praktikabilitätserwägungen von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 22, 156 [161] m. weit. Nachw.).
  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

    Auch wenn die Verhinderung von Steuerumgehungen als ein legitimes Ziel der Rechtsprechung in Steuersachen anzuerkennen ist (vgl. BVerfGE 13, 290 [316]; 22, 156 [161]), müssen Erwägungen, die eine Mißbrauchsbekämpfung praktisch erleichtern sollen, hinter die besondere Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG zurücktreten.
  • BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvL 3/66

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei

    (Die Entscheidung BVerfGE 13, 331, auf die sich die Verfassungsbeschwerde beruft, ist nicht einschlägig; sie betrifft die Besteuerung der Gesellschaft; vgl. jedoch auch BVerfGE 22, 156).
  • BFH, 01.08.1985 - VI R 28/79

    1. Vorlagebeschluß zum BVerfG wegen Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung

    Daher ist es nicht willkürlich, in einem dem Mißbrauch stärker ausgesetzten Bereich schärfere rechtliche Forderungen zu stellen, wenn diese an die tatsächlichen Verschiedenheiten anknüpfen und geeignet sind, der Mißbrauchsgefahr vorzubeugen (BVerfG-Beschluß vom 11. Juli 1967 1 BvR 495/63, 325/66, BVerfGE 22, 156, 161 mit Rechtsprechungshinweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 10 S 610/02

    Prüfungsfreie Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis; Streitwert

    Denn das Interesse des Gemeinwesens an der Eindämmung einer Missbrauchsgefahr ist als grundsätzlich zulässiger Gesichtspunkt für eine gesetzliche Differenzierung anerkannt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11. Juli 1967, BVerfGE 22, 156, 161).
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    In solchen Fällen ist es nicht nur verfassungsrechtlich unbedenklich, sondern im Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung auch geboten, an die Verdeutlichung der betrieblichen Veranlassung erhöhte Anforderungen zu stellen (zur verfassungsrechtlichen Beurteilung vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 11. Juli 1967 I BvR 495/63 und 325/66, BVerfGE 22, 156).
  • FG Hamburg, 20.02.2013 - 2 K 207/11

    Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen

    Dies ist ein legitimes Ziel, bei dessen Verwirklichung der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. etwa BVerfG-Beschluss vom 11. Juli 1967 1 BvR 495/63, 1 BvR 325/66, BVerfGE 22, 156; BFH-Urteil vom 22. Juli 2010 IV R 29/07, BStBl II 2011, 511).
  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 162/85

    Hinweispflichten des steuerlichen Beraters bei gesellschaftsrechtlicher

    Die Vereinbarungen müssen bei Beginn der Geschäftsführertätigkeit, also im voraus getroffen werden; rückwirkende Verträge werden von der Rechtsprechung nicht anerkannt (Felix/Streck a.a.O. § 8 Anm. 83, 131-137; § 8 vGA-ABC, "Dienstverhältnis" Anm. 9; BFH BStBl. 1962 III 318; 1963 III 440; 1968 II 234; 1968 II 482; 1971 II 463; 1972 II 501; 1974 II 179; 1976 II 74; BVerFGE 22, 156 m.w.N. auf S. 161).
  • BFH, 08.01.1969 - I R 26/67

    Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Umsatzabhängige Bezüge -

  • BFH, 06.03.1968 - I 135/65

    Steuerliche Unbeachtlichkeit rückwirkender Vereinbarungen zwischen der

  • VG Münster, 22.06.2001 - 10 K 3683/98

    Berechnung der Ausgleichsabgabe für einen Unternehmen mit mehreren Filialen

  • VG Münster, 26.01.2001 - 10 K 2759/97

    Berechnung der Ausgleichsabgabe eines Frisörbetriebs mit mehreren Filialen

  • BFH, 29.11.1967 - I 96/64

    Vereinbarung einer Arbeitsvergütung - Kapitalgesellschaft - Gesellschafter -

  • BFH, 08.01.1969 - I R 91/66

    Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende

  • BFH, 15.12.1971 - I R 5/69

    Vorstandsmitglied - Bezüge - Beherrschende Stellung - Verdeckte

  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 3.81

    Selbstverwaltung - Erftverbandsgesetz - Verfassungsmäßigkeit

  • BFH, 22.03.1972 - I R 117/70

    Pensionsbezüge - Anpassung an veränderte Verhältnisse - Ansteigen der

  • BFH, 01.12.1967 - VI 379/65

    Kapitalgesellschaft - Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Private

  • BFH, 07.05.1968 - II 208/61

    Gestattung des Organs durch die Muttergesellschaft zur Bildung freier Rücklagen

  • BFH, 08.03.1967 - I 119/64

    Zulässigkeit der rückwirkenden Erhöhung des Gehalts des Geschäftsführers einer

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2012 - 13 K 5302/10

    Umsatzsteuer, Befreiung, Bescheinigung, Landesbehörde, Berufsvorbereitung,

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