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   BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62   

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https://dejure.org/1967,186
BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62 (https://dejure.org/1967,186)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1967 - 1 BvR 585/62 (https://dejure.org/1967,186)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1967 - 1 BvR 585/62 (https://dejure.org/1967,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14; StBerG §§ 10 22 109
    Inkompatibilität zwischen dem Steuerbevollmächtigtenberuf und Angestelltentätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 275
  • NJW 1967, 1747 (Ls.)
  • DB 1967, 1396
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1967 - 1 BvR 585/62
    Die gesetzliche Inkompatibilität zwischen dem Steuerbevollmächtigtenberuf und Angestelltentätigkeiten verstößt nicht gegen das Grundgesetz , soweit sie Berufsbewerbern für die Zukunft verbietet, beide Berufe gleichzeitig auszuüben (BVerfGE 21, 173 ).
  • BVerfG, 23.08.2013 - 1 BvR 2912/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG (Berufsfreiheit) an die Handhabung

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 21, 173; 22, 275; 87, 287 ; 102, 197 ).

    bb) Selbst dann, wenn hier die strengeren Maßstäbe, die an eine Zulassungsbeschränkung bei der Wahl eines Zweitberufs zu stellen sind (vgl. BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ), Anwendung finden, begegnet die Annahme der Fachgerichte, die maßgebliche Vorschrift des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sei in der derzeit gültigen Fassung des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verfassungsgemäß, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    Mit dem grundsätzlichen Verbot gewerblicher Tätigkeit sollen die fachliche Kompetenz und Integrität sowie ausreichender Handlungsspielraum der steuerberatenden Berufsträger gesichert sowie die notwendige Vertrauensgrundlage geschützt werden (vgl. BVerfGE 87, 287 für die Rechtsanwaltschaft; vgl. auch BVerfGE 21, 173; 22, 275 ).

    Dieses Risiko wird auch von dem vom Bundesverfassungsgericht in den Vordergrund gestellten Zweck der Regelung (vgl. BVerfGE 21, 173; 22, 275 ) nicht umfasst, der lediglich die Unabhängigkeit der Steuerberatung und den Schutz des Mandanten vor für ihn nachteiliger Verwertung seiner eigenen Geschäftsdaten sichern will.

  • BGH, 26.01.2016 - EnVR 51/14

    Karenzzeiten - Entflechtungsvorgabe für Unabhängige Transportnetzbetreiber:

    Selbst dann, wenn hier die strengeren Maßstäbe, die an eine Zulassungsbeschränkung bei der Wahl eines Zweitberufs zu stellen sind (vgl. dazu BVerfGE 21, 173, 181; 22, 275, 276), Anwendung finden sollten, begegnen die Karenzzeitenregelungen des § 10c EnWG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • BVerfG, 30.11.2010 - 1 BvL 3/07

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des

    Bei der Aufhebung und Modifizierung geschützter Rechtspositionen hat der Gesetzgeber auch dann, wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist, aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ; 25, 236 ; 31, 275 ; 32, 1 ; 36, 281 ; 43, 242 ).

    Bei der Aufhebung oder Modifizierung geschützter Rechtspositionen hat der Gesetzgeber - auch dann, wenn der Eingriff an sich verfassungsrechtlich zulässig ist - aufgrund des rechtsstaatlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine angemessene Übergangsregelung zu treffen (BVerfGE 21, 173 ; 22, 275 ; 25, 236 ; 31, 275 ; 32, 1 ; 36, 281 ; 43, 242 ).

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