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   BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65   

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https://dejure.org/1967,143
BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65 (https://dejure.org/1967,143)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1967 - 1 BvL 18/65 (https://dejure.org/1967,143)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1967 - 1 BvL 18/65 (https://dejure.org/1967,143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Bundeskindergeldgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungmäßigkeit des Ausschlusses vom Kindergeld nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BKGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 28
  • NJW 1967, 1603
  • DB 1967, 1270
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvL 8/55

    Begriff "selbständige Handlungen" in § 11 StFG

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65
    Bei der materiellen Prüfung, ob die Norm mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muß das Bundesverfassungsgericht dagegen von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht (BVerfGE 7, 45 [50]; 10, 340 [345]).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65
    Bei der materiellen Prüfung, ob die Norm mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muß das Bundesverfassungsgericht dagegen von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht (BVerfGE 7, 45 [50]; 10, 340 [345]).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Es war dazu bestimmt, den Aufwand, insbesondere die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 22, 28 (36); 29, 71 (79) zum Bundeskindergeldgesetz vom 14. April 1964 (BGBl I S. 265); ebenso BVerfGE 11, 105 (115) und 23, 258 (263) zum Kindergeldgesetz vom 13. November 1954 (BGBl I S. 333) sowie BVerfGE 22, 163 (168) zum Kindergeldkassengesetz vom 18. Juli 1961 (BGBl I S. 1001)).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Das Bundesverfassungsgericht muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht untersuchen und die erforderliche Auslegung des § 170b StGB vornehmen; denn die Frage der Vereinbarkeit einer Vorschrift mit dem Grundgesetz kann nur beantwortet werden, wenn die zutreffende Interpretation der Norm zugrunde gelegt wird (BVerfGE 22, 28 [33] m.w.N.; 30, 129 [139]; 32, 279 [284]; 33, 90 [100]).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Das Kindergeld war seit seiner Einführung dazu bestimmt, die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (vgl. BVerfGE 11, 105 ; 22, 28 ; 22, 163 ; 23, 258 ; 29, 71 ).
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