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   BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,126
BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66 (https://dejure.org/1967,126)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1967 - 1 BvR 60/66 (https://dejure.org/1967,126)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1967 - 1 BvR 60/66 (https://dejure.org/1967,126)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch Strafverfügung abgeschlossener Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verfahrens - Nichtverstoß gegen Grundgesetz - Rechtskräftige Strafverfügung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 322
  • NJW 1968, 147
 
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Wird zitiert von ... (39)

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, daß die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (vgl. BVerfGE 7, 89, 92; 194, 196; 22, 322, 329; 35, 41, 47; 74, 129, 152).
  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Dessen Entscheidungen sind hinzunehmen, solange sie nicht willkürlich getroffen werden (vgl. BVerfG, Urteil v. 18.12.1953, 1 BvL 106/53 ­ BVerfGE 3, 225; Beschl. v. 08.11.1967, 1 BvR 60/66 ­ BVerfGE 22, 322).
  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Welches der beiden widerstreitenden Ziele im Einzelfall durchgreift, kann vom Gesetzgeber frei entschieden werden, so wie in § 359 StPO geschehen (BVerfGE 22, 322, in juris, dort Rz. 19).

    Dabei wirkt sich dieses Prinzip dahin aus, dass "die Durchbrechung an eine eng begrenzte Anzahl besonderer Ausnahmetatbestände gebunden ist." (BVerfGE 22, 322, in juris, dort Rz. 20).

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