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   BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65   

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https://dejure.org/1967,37
BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65 (https://dejure.org/1967,37)
BVerfG, Entscheidung vom 06.06.1967 - 1 BvR 282/65 (https://dejure.org/1967,37)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juni 1967 - 1 BvR 282/65 (https://dejure.org/1967,37)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem Prozeßkostenhilfeantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 83
  • NJW 1967, 1267
  • MDR 1967, 815
 
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Wird zitiert von ... (125)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) das Gebot einer "weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes" abgeleitet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ) und diese Forderung des weiteren mit dem Rechtsstaatsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) begründet (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat schon sehr früh aus dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) die Forderung nach einer "weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes" abgeleitet (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 56, 139 ; 63, 380 ).

    Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Die für die Entscheidung des Falls maßgeblichen verfassungsrechtlichen Grundsätze sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 22, 83 ; 47, 182 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ; 86, 133 ; BVerfGK 18, 83 ).

    a) Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 10).

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