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   BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66   

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BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66 (https://dejure.org/1967,78)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1967 - 1 BvR 175/66 (https://dejure.org/1967,78)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1967 - 1 BvR 175/66 (https://dejure.org/1967,78)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • openjur.de
  • opinioiuris.de

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einbehaltung und Abführung der Kuponsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 22, 380
  • NJW 1968, 347
  • MDR 1968, 208
  • DVBl 1968, 298
  • DB 1968, 22
  • DÖV 1968, 127
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 5 ApoG

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    b) Die zusätzliche Belastung der Kreditinstitute ist weder unangemessen noch unzumutbar (vgl. BVerfGE 17, 232 [244]).

    Es kann dahinstehen, ob eine Berufsausübungsregelung, die mit Art. 12 Abs. 1 GG in Einklang steht, überhaupt den Schutzbereich des Art. 14 GG berührt (vgl. BVerfGE 17, 232 [248]).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Der Eigentumsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes (vgl. BVerfGE 1, 264 [277]; 13, 225 [229]) hindert den Gesetzgeber nicht, die sachlichen, personellen und finanziellen Mittel privatwirtschaftlicher Unternehmen in dem hier bestehenden Umfang in den Dienst einer auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu bewältigenden öffentlichen Aufgabe zu stellen.

    Eine derartig begrenzte Inanspruchnahme privater Unternehmen im öffentlichen Interesse, die sich allenfalls in einer geringfügigen Minderung ihrer Rentabilität niederschlägt, hält sich, wenn sie überhaupt an Art. 14 GG zu messen ist, jedenfalls in dem Bereich der Inhaltsbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die grundsätzlich dem Gesetzgeber anheimgegeben ist (vgl. BVerfGE 13, 225 [229, 230]; 16, 147 [187]).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Der Eigentumsschutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes (vgl. BVerfGE 1, 264 [277]; 13, 225 [229]) hindert den Gesetzgeber nicht, die sachlichen, personellen und finanziellen Mittel privatwirtschaftlicher Unternehmen in dem hier bestehenden Umfang in den Dienst einer auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu bewältigenden öffentlichen Aufgabe zu stellen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    a) Für die hier getroffene Regelung sprechen vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls (BVerfGE 7, 377 [405]).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Die Beschwerdeführerin kann auch als juristische Person eine Verletzung von Art. 12 GG geltend machen, da die von ihr betriebene Erwerbstätigkeit nach Wesen und Art in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 261 [266]).
  • BVerfG, 12.05.1953 - 1 BvR 205/52

    Unmittelbare Betroffenheit im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Nur dieser Bescheid und die ihn etwa bestätigenden Entscheidungen können daher mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (BVerfGE 3, 1 [2]; 14, 25 [29]).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Das Kuponsteuergesetz brachte eine neue gesetzliche Regelung, die wirtschafts- und währungspolitisch bedingt war und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 19, 119 ff.).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits ausgeführt (BVerfGE 13, 181 [185]), es könne nicht ausnahmslos gefordert werden, daß die berufliche Betätigung unmittelbar Regelungsobjekt einer Norm sein müsse, um sie an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen.
  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Nur dieser Bescheid und die ihn etwa bestätigenden Entscheidungen können daher mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden (BVerfGE 3, 1 [2]; 14, 25 [29]).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
    Eine derartig begrenzte Inanspruchnahme privater Unternehmen im öffentlichen Interesse, die sich allenfalls in einer geringfügigen Minderung ihrer Rentabilität niederschlägt, hält sich, wenn sie überhaupt an Art. 14 GG zu messen ist, jedenfalls in dem Bereich der Inhaltsbestimmung des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die grundsätzlich dem Gesetzgeber anheimgegeben ist (vgl. BVerfGE 13, 225 [229, 230]; 16, 147 [187]).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    (?) Schutzgut des Art. 12 Abs. 1 GG ist indes auch bei juristischen Personen ausschließlich die Freiheit, eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit auszuüben, soweit diese ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 21, 261 ; 22, 380 ; 30, 292 ).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Die Verfassungsmäßigkeit einer Indienstnahme privater Unternehmen für staatliche Aufgaben ist in erster Linie an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (BVerfGE 22, 380 [383]).

    Es handelt sich vielmehr um Vorschriften, die innerhalb des Berufsbereichs des Mineralölimporthändlers Anordnungen über die Art und Weise der Ausübung dieses Berufs nach einer bestimmten Richtung hin treffen - also um eine Berufsausübungsregelung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (ebenso BVerfGE 22, 380 [383 f.) für die Verpflichtung der Banken zur Einbehaltung und Abführung der Kuponsteuer).

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Regelung der Berufsausübung auch die Eigentumsgarantie berühren kann, ist noch nicht allgemein entschieden (vgl. BVerfGE 17, 232 [248]; 22, 380 [386]).

  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 2868/15

    Örtliche Übernachtungsteuern in Beherbergungsbetrieben mit dem Grundgesetz

    Die Verfassungsmäßigkeit einer solchen Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben ist stets an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 44, 103 ; 57, 139 ; 68, 155 ; 125, 260 ).

    Es handelt sich insofern auch um eine unternehmenstypische Tätigkeit (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ).

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