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   BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67   

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BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67 (https://dejure.org/1968,15)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.1968 - 1 BvR 579/67 (https://dejure.org/1968,15)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 1968 - 1 BvR 579/67 (https://dejure.org/1968,15)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    ErsatzdienstG - Ziviler Ersatzdienst - Grundrecht der Gewissensfreiheit - Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes - Individuelle psychische Zwangslage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Übemaßverbot - Stärke des Gewissensdrucks - Zwangslage

  • zeit.de (Pressebericht, 16.08.1968)

    Eingeschränkte Freiheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 127
  • NJW 1968, 979
  • MDR 1968, 559
  • DVBl 1968, 724
  • DÖV 1968, 244
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 112/63

    Ersatzdienstverweigerer

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Das Revisionsurteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts geht davon aus, daß nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135) die Pflicht des Kriegsdienstverweigerers, einen Ersatzdienst zu leisten, das Grundrecht der Gewissensfreiheit nicht verletze.

    Davon ist das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung, insbesondere in dem Beschluß vom 4. Oktober 1965 (BVerfGE 19, 135), ausgegangen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 4. Oktober 1965, der die Verfassungsbeschwerde eines Zeugen Jehovas betraf, entschieden, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit zur Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes nicht berechtigt (BVerfGE 19, 135).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Die daraus zu ziehenden strafrechtlichen Folgerungen, wie etwa die Anwendung des § 51 StGB, gehören zur Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die vom Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen ist (BVerfGE 11, 343 [349]; 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Die daraus zu ziehenden strafrechtlichen Folgerungen, wie etwa die Anwendung des § 51 StGB, gehören zur Auslegung und Anwendung einfachen Rechts, die vom Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen ist (BVerfGE 11, 343 [349]; 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Schließlich liegt auch in den Erwägungen, die die Strafgerichte der Strafzumessung zugrunde gelegt haben, kein Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 6, 389 [439]; 16, 194 [201 f.]; 17, 108 [117 f.]; 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]; 20, 45 [49 f.]).
  • BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66

    Kommando 1005

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Schließlich liegt auch in den Erwägungen, die die Strafgerichte der Strafzumessung zugrunde gelegt haben, kein Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 6, 389 [439]; 16, 194 [201 f.]; 17, 108 [117 f.]; 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]; 20, 45 [49 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Die Anwendung des § 53 Abs. 1 ErsDiG in dem angefochtenen Urteil verletzt auch nicht den im allgemeinen Rechtsstaatsprinzip begründeten Verfassungssatz, daß jede Bestrafung Schuld des Täters voraussetzt (BVerfGE 20, 323 [331]).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Schließlich liegt auch in den Erwägungen, die die Strafgerichte der Strafzumessung zugrunde gelegt haben, kein Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 6, 389 [439]; 16, 194 [201 f.]; 17, 108 [117 f.]; 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]; 20, 45 [49 f.]).
  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Schließlich liegt auch in den Erwägungen, die die Strafgerichte der Strafzumessung zugrunde gelegt haben, kein Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 6, 389 [439]; 16, 194 [201 f.]; 17, 108 [117 f.]; 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]; 20, 45 [49 f.]).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Das Grundrecht der Gewissensfreiheit gewährt nicht nur subjektive Rechte, sondern ist zugleich eine wertentscheidende Grundsatznorm (vgl. BVerfGE 21, 362 [371 f.] mit weiteren Nachweisen), und zwar höchsten verfassungsrechtlichen Ranges, die bei Staatstätigkeit jeder Art -- auch bei der Strafzumessung im Strafverfahren -- Wertmaßstäbe setzende Kraft entfaltet und Beachtung verlangt.
  • BVerfG, 07.04.1964 - 1 BvL 12/63

    Mitfahrzentrale

    Auszug aus BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67
    Schließlich liegt auch in den Erwägungen, die die Strafgerichte der Strafzumessung zugrunde gelegt haben, kein Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip ergeben und deshalb Verfassungsrang haben (BVerfGE 6, 389 [439]; 16, 194 [201 f.]; 17, 108 [117 f.]; 17, 306 [313 f.]; 19, 342 [348 f.]; 20, 45 [49 f.]).
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Auch im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 1968 - 1 BvR 579/67 - <BVerfGE 23, 127> ging es allein um die Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes.

    Ungeachtet der Frage, ob die in der Öffentlichkeit und im Fachschrifttum gegenüber der bisherigen Ablehnung der Anerkennung einer "situationsbedingten" Kriegsdienstverweigerung nach Art. 4 Abs. 3 GG vorgebrachten Bedenken (vgl. dazu u.a. Adolf Arndt, NJW 1968, 979; Heinemann, NJW 1961, 355 f.; R. Eckertz, Die Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Grenzproblem des Rechts, 1986, S. 352 ff.) berechtigt sind oder nicht, ändert dies nichts daran, dass der Fall des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG und damit der Freistellung von der Wehrpflicht strikt von dem Fall der Berufung eines Soldaten auf sein Grundrecht der Gewissensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG gegenüber einem Befehl zu unterscheiden ist.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Die zu treffenden Regelungen müssen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbots entsprechen, die sich als übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip und im Grunde schon aus dem Wesen der Grundrechte selbst ergeben (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 23, 127 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Die Vorschrift verleiht - ebenso wie § 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG für öffentlich-rechtliche Verträge - lediglich für einen speziellen Regelungsbereich dem allgemeinen, verfassungsrechtlich verankerten (BVerfGE 23, 127, 133) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ausdruck.
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