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   BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR 533/65   

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BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR 533/65 (https://dejure.org/1968,415)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR 533/65 (https://dejure.org/1968,415)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63, 2 BvR 58/65, 2 BvR 533/65 (https://dejure.org/1968,415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit von § 19 Abs. 1 MFG und der VO über die Beimischung inländischen Rüböls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 23, 208
  • DÖV 1968, 319
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Die Beschwerdeführerinnen - eine Aktiengesellschaft und zwei offene Handelsgesellschaften - können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rüge der Verletzung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG im eigenen Namen erheben (BVerfGE 4, 7 (12, 17); 10, 89 (99); 21, 261 (266)).

    Die auf dieser Ermächtigung beruhenden Beimischungsverordnungen vom 7. Juli 1964 (BAnz. Nr. 124 vom 10. Juli 1964) und vom 29. Juli 1965 (BAnz. Nr. 141 vom 31. Juli 1965) gehörten deshalb nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung und verletzten das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. z. B. BVerfGE 10, 89 (99)).

  • BVerfG - 2 BvR 58/65 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 58/65 wenden sich die Beschwerdeführerinnen unmittelbar gegen die Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls vom 7. Juli 1964 und mittelbar gegen die der Verordnung zugrunde liegende Ermächtigung in § 19 Abs. 1 MFG.

    In materieller Hinsicht deckt sich ihr Vorbringen mit den Ausführungen der Beschwerdeführerinnen in dem Verfahren 2 BvR 58/65.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Die Beschwerdeführerinnen haben aber auch jetzt noch ein Rechtsschutzbedürfnis für die beantragte Feststellung, daß die angefochtenen Verordnungen verfassungswidrig waren (BVerfGE 9, 89 (92 f.)).
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Insbesondere ist in der Zeit seit dem Erlaß des Vorlagebeschlusses eine Verfolgungsverjährung nicht eingetreten, weil die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ein Ruhen der Verjährung bewirkte (§ 69 Abs. 1 Satz 2 StGB in Verbindung mit § 14 Satz 4 OWiG und § 12 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 ; vgl. BVerfGE 7, 29 (36)).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Da die Beschwerdeführerinnen die Verfassungsbeschwerden gegen die Beimischungsverordnungen vom 7. Juli 1964 und 29. Juli 1965 wegen der unmittelbar auf den Verordnungen beruhenden Beschwer zulässigerweise eingelegt haben, bevor die Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet wurden, ist es ihnen nicht zuzumuten, darauf zu warten, wie die zuständigen ordentlichen Gerichte in diesen Verfahren die Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 19 Abs. 1 MFG entscheiden werden (BVerfGE 3, 58 (75)).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Die Beschwerdeführerinnen - eine Aktiengesellschaft und zwei offene Handelsgesellschaften - können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rüge der Verletzung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG im eigenen Namen erheben (BVerfGE 4, 7 (12, 17); 10, 89 (99); 21, 261 (266)).
  • BVerfG, 27.02.1962 - 2 BvR 394/60

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse am Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Die Verpflichtung der Margarine-, Speiseöl- und Speisefettunternehmer zur Beimischung von Rüböl beruhte unmittelbar auf den angefochtenen Verordnungen, ohne daß es zur Durchführung noch eines besonderen Vollziehungsaktes bedurft hätte (vgl. BVerfGE 14, 25 (28)).
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 84/65

    Arbeitsvermittlungsmonopol

    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Die Beschwerdeführerinnen - eine Aktiengesellschaft und zwei offene Handelsgesellschaften - können nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rüge der Verletzung der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG im eigenen Namen erheben (BVerfGE 4, 7 (12, 17); 10, 89 (99); 21, 261 (266)).
  • BVerfG - 2 BvR 533/65 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 11.03.1968 - 2 BvL 18/63
    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 533/65 wendet sich die Beschwerdeführerin - ebenfalls ein Unternehmen der Margarineindustrie - unmittelbar gegen die Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls vom 29. Juli 1965 (BAnz. Nr. 141 vom 31. Juli 1965), mittelbar gegen die zugrunde liegende Ermächtigung in § 19 Abs. 1 MFG.
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Die Beschwerdeführer zu II. und III. 2. können sich als Suizidhilfe anbietende juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Inland gemäß Art. 19 Abs. 3 GG zumindest auf den Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG berufen (stRspr, vgl. BVerfGE 10, 89 ; 23, 208 ; 29, 260 ; 44, 353 ).
  • VerfGH Thüringen, 01.03.2021 - VerfGH 18/20

    Antrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle bzgl. der Thüringer

    Eine Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung setzt jedoch voraus, dass die gesetzliche Ermächtigung ihrerseits gültig ist und die Rechtsverordnung ihrem Inhalt nach den durch die Ermächtigungsnorm gesetzten Rahmen wahrt (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179/64 u.a. -, BVerfGE 20, 257 [271] = juris Rn. 45; Beschluss vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63 u.a. -, BVerfGE 23, 208 [228] = juris Rn. 83; Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 2 BvR 201/80 -, BVerfGE 58, 283 [298 f.] = juris Rn. 42).
  • BGH, 15.05.2014 - I ZR 137/12

    Ärztliches Berufsrecht in Baden-Württemberg: Grundrechtswidrigkeit des Verbots

    Die beklagte Partnerschaftsgesellschaft, in der sich Radiologen mit anderen Ärzten zusammengeschlossen haben, kann sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf den Schutz dieses Grundrechts ebenfalls berufen, weil Art. 12 Abs. 1 GG seinem Wesen nach auf juristische Personen des Privatrechts und diesen gleichstehende Personengesellschaften des Privatrechts anwendbar ist (BVerfGE 23, 208, 223; 50, 290, 363; 53, 1, 13; 97, 228, 253; 102, 197, 212 f.).
  • VerfGH Thüringen, 16.12.2020 - VerfGH 14/18

    Abstrakte Normenkontrolle der AfD-Fraktion gegen die Thüringer Verordnung über

    Eine Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung setzt jedoch voraus, dass die gesetzliche Ermächtigung ihrerseits gültig ist und die Rechtsverordnung ihrem Inhalt nach den durch die Ermächtigungsnorm gesetzten Rahmen wahrt (vgl. z. B. BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 1966 - 2 BvR 179/64 u.a. -, BVerfGE 20, 257 [271] = juris Rn. 45; Beschluss vom 11. März 1968 - 2 BvL 18/63 u.a. -, BVerfGE 23, 208 [228] = juris Rn. 83; Beschluss vom 20. Oktober 1981 - 2 BvR 201/80 -, BVerfGE 58, 283 [298 f.] = juris Rn. 42).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von den anderen Entscheidungen zugrunde liegenden Sachverhalten, in denen die angegriffenen Rechtsnormen nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde ex nunc aufgehoben worden waren, ohne daß die unmittelbar von ihnen verursachte Beeinträchtigung beseitigt wurde (vgl. BVerfGE 2, 237 (242); 3, 58 (75); 23, 208 (223)).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72

    Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. März 1968 (BVerfGE 23, 208) entschieden, daß § 19 Abs. 1 MFG gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß und deshalb nichtig war und daß die Beimischungsverordnungen vom 7. Juli 1964 (BAnz. Nr. 124) und vom 29. Juli 1965 (BAnz. Nr. 141) das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzten und nichtig waren.

    Da die Gültigkeit des § 19 Abs. 1 MPG und der maßgebenden Beimischungsverordnung nicht Vertragsinhalt war, wäre der rechtliche Grund der Leistung nicht dadurch weggefallen, daß das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 11. März 1968 (BVerfGE 23, 208) § 19 Abs. 1 MFG für nichtig erklärt hat Die Frage, ob die Gültigkeit der Beimischungsverordnung Geschäftsgrundlage war, bedarf keiner Prüfung.

    Der Erfolg der am 3. Juli 1957 angedrohten gerichtlichen Schritte gegen den Beimischungszwang war ungewiß; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Ungültigkeit des § 19 Abs. 1 MFG ist nur mit vier gegen drei Stimmen getroffen worden (BVerfGE 23, 208 [229]).

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 25.72

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. März 1968 (BVerfGE 23, 208) entschieden, daß § 19 Abs. 1 MFG gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß und deshalb nichtig war und daß die Beimischungsverordnungen vom 7. Juli 1964 (BAnz. Nr. 124) und vom 29. Juli 1965 (BAnz. Nr. 141) das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzten und nichtig waren.

    Da die Gültigkeit des § 19 Abs. 1 MFG und der maßgebenden Beimischungsverordnung nicht Vertragsinhalt war, wäre der rechtliche Grund der Leistung nicht dadurch weggefallen, daß das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 11. März 1968 (BVerfGE 23, 208) § 19 Abs. 1 MPG für nichtig erklärt hat.

    Der Erfolg der am 3. Juli 1957 angedrohten gerichtlichen Schritte gegen den Beimischungszwang war ungewiß; die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Ungültigkeit des § 19 Abs. 1 MPG ist nur mit vier gegen drei Stimmen getroffen worden (BVerfGE 23, 208 [229]).

  • BGH, 15.02.2022 - II ZB 6/21

    Zulässigkeit einer Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt

    Auch die Beteiligte zu 1, die Partnerschaftsgesellschaft, zu der sich die Beteiligte zu 2 und der Beteiligte zu 3 zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossen haben, kann sich gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf den Schutz dieses Grundrechts berufen, weil Art. 12 Abs. 1 GG seinem Wesen nach auf juristische Personen des Privatrechts und diesen gleichstehende Personengesellschaften des Privatrechts anwendbar ist (BVerfGE 23, 208, 223; 50, 290, 363; 53, 1, 13; 97, 228, 253; 102, 197, 212 f.).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

    Rechtsverordnungen, die auf einer dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip nicht genügenden und damit verfassungsrechtlich unzulänglichen Ermächtigungsgrundlage beruhen, sind rechtswidrig und damit grundsätzlich nichtig (vgl. z. B. BVerfGE 20, 257, 271; 23, 208, 228; 58, 289, 298 f.).
  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 29.72

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 11. März 1968 (BVerfGE 23, 208) entschieden, daß § 19 Abs. 1 MFG gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verstieß und deshalb nichtig war und daß die Beimischungsverordnungen vom 7. Juli 1964 (BAnz. Nr. 124) und vom 29. Juli 1965 (BAnz. Nr. 141) das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzten und nichtig waren.

    Da § 19 Abs. 1 MFG wegen Verstoßes gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG nichtig war (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11. März 1968 [BVerfGE 23, 208]), gehörten die auf Grund dieser gesetzlichen Ermächtigung erlassenen Rechtsverordnungen nicht zur verfassungsmäßigen Ordnung und waren daher ebenfalls nichtig.

  • OLG Frankfurt, 08.01.2018 - WpÜG 1/17

    Zum Drittschutz nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz

  • BVerwG, 18.12.1973 - I C 55.70

    Verplichtung zur Zahlung von Geldbeträgen zur Förderung des inländischen Raps-

  • BVerwG, 10.10.1969 - VII C 104.65

    Erhebung von Einfuhrgebühren durch die Einfuhrstelle und Vorratsstelle zur

  • StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 779

    Gnadenentscheidung; Grundrechtsklage; Gesetz; Rechtsnorm; Prüfungsgegenstand;

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