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   BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68, 2 BvL 23/68   

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https://dejure.org/1969,11
BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68, 2 BvL 23/68 (https://dejure.org/1969,11)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.1969 - 2 BvL 15/68, 2 BvL 23/68 (https://dejure.org/1969,11)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 1969 - 2 BvL 15/68, 2 BvL 23/68 (https://dejure.org/1969,11)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Verfolgungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung strafrechtlicher Verjährungsvorschriften nach dem Berechnungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BerechnungsG - Rückwirkende Strafbegründung - Rückwirkende Strafverschärfung - Verjährungsvorschriften - Rückwirkungsverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BerechnungsG - Rückwirkende Strafbegründung - Rückwirkende Strafverschärfung - Verjährungsvorschriften - Rückwirkungsverbot

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 269
  • NJW 1969, 1059
  • MDR 1969, 545
 
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Wird zitiert von ... (298)

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der konkrete Inhalt dieses Unwerturteils ergibt sich aus Straftatbestand und Strafandrohung (vgl. BVerfGE 25, 269 ; 27, 18 ).
  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Dies verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände für den Normadressaten schon aus dem Gesetz selbst zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln und konkretisieren lassen (BVerfG, Beschluss vom 26.2.1969 - 2 BvL 15/68 und 23/68 = NJW 1969, 1059, 1061; BVerfG, Beschluss vom 20.10.1992 - 1 BvR 698/89 = NStZ 1993, 75; BVerfG, Urteil vom 20.3.2002 - 2 BvR 794/95 = NJW 2002, 1779; BVerfG [3.

    Insoweit muss das Gesetz selbst "klar das Verbotene vom Erlaubten abgrenzen" (BVerfG, Beschluss vom 26.2.1969 - 2 BvL 15/68 und 23/68 = NJW 1969, 1059, 1061; BonnKomm/ Pohlreich Art. 103 Rn. 66).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Jede Strafe muß in einem gerechten Verhältnis zur Schwere der Straftat und zum Verschulden des Täters stehen (BVerfGE 6, 389 (439); 9, 167 (169); 20, 323 (331); 25, 269 (285f)).

    Zwar enthält dieses Prinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl BVerfGE 7, 89 (92f); 25, 269 (290); 28, 264 (272); 35, 41 (47); NJW 1977, 892 (893)) keine für jeden Sachverhalt in allen Einzelheiten eindeutig bestimmten Gebote oder Verbote von Verfassungsrang; dieser Verfassungsgrundsatz bedarf vielmehr der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten, wobei fundamentale Elemente des Rechtsstaates und die Rechtsstaatlichkeit im ganzen gewahrt bleiben müssen.

    Nach dem Schuldgrundsatz, der aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG (Würde und Eigenverantwortlichkeit des Menschen) sowie aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, müssen Tatbestand und Rechtsfolge - gemessen an der Idee der Gerechtigkeit - sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl BVerfGE 20, 323 (331); 25, 269 (286); 27, 18 (29)).

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