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   BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68   

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https://dejure.org/1969,111
BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68 (https://dejure.org/1969,111)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1969 - 1 BvL 18/68 (https://dejure.org/1969,111)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1969 - 1 BvL 18/68 (https://dejure.org/1969,111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GAL § 3 Abs. 2 § 3 Abs. 3 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 314
  • MDR 1969, 730
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvL 18/61

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68
    Das Gesetz erstrebte ein agrarpolitisches und ein sozialpolitisches Ziel (vgl. BVerfGE 15, 121 [122]): Die Bereitschaft der älteren landwirtschaftlichen Unternehmer, ihren Hof in jüngere Hände zu geben, wollte es dadurch fördern, daß es im Falle der Abgabe des Unternehmens ein Altersgeld zusicherte.
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Mit dem Altersgeld sollte den Landwirten das neben einem Altenteil zur Lebensführung nötige Bargeld gewährt und ihnen so auch nach Abgabe des Hofes die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ermöglicht werden (vgl. BVerfGE 15, 121 ; 25, 314 ).

    Die Einführung einer Versicherungs- und Beitragspflicht für Landwirtsehegatten ist eine Maßnahme der Sozialversicherung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Begriff der Sozialversicherung BVerfGE 22, 241 ; 25, 314 ; 75, 108 ; 87, 1 ; 88, 203 ; stRspr).

    Die Alterssicherung der Ehegatten von Landwirten gewährleistet neben den spezifisch landwirtschaftsbezogenen Leistungen, wie der Betriebs- und Haushaltshilfe, Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenrenten und deckt damit - wie schon bei der Gestaltung der landwirtschaftlichen Altershilfe auf der Grundlage des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte von 1957 - herkömmliche Risiken der Sozialversicherung ab (so bereits zu diesem Gesetz BVerfGE 25, 314 ).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt vor, wenn im wesentlichen gleichliegende Sachverhalte ohne sachlich einleuchtenden Grund unterschiedlich behandelt werden (vgl. u. a. BVerfGE 25, 198, 205; 25, 314, 321; 31, 101, 109 [BVerfG 04.05.1971 - 2 BvL 21/68]; 36, 321, 338; 40, 65, 85; 49, 280, 283) [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 3/78].
  • BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Inanspruchnahme

    Dazu gehören auch die Rentenanwartschaften in der AdL (vgl BSG, Urteil vom 30.3.2006 - Az B 10 LW 3/04 R - SozR 4-5868 § 13 Nr. 2; Entsprechendes lässt sich mittelbar auch der Rechtsprechung des BVerfG entnehmen, vgl BVerfGE 25, 314, 321 f = SozR Nr. 77 zu Art. 3 GG) .

    Dabei kommt ihm im Bereich der AdL eine besonders hohe Gestaltungsfreiheit zu, weil dort die Rentenanwartschaften durch einen - verglichen mit den vom Bund zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln - weit kleineren Anteil eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind als in der gesetzlichen RV (vgl dazu BVerfGE 53, 257, 293 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1 S 4 ff; BVerfGE 100, 1, 37 f = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 51 f; dies hebt das BVerfG selbst im Übrigen an anderer Stelle ausdrücklich hervor, vgl BVerfGE 25, 314, 323 = SozR Nr. 77 zu Art. 3 GG) .

    Die AdL unterliegt als eigenständiges soziales Sicherungssystem einer eigenen Sachgesetzlichkeit (vgl hierzu BVerfGE 25, 314, 321 f = SozR Nr. 77 zu Art. 3 GG; BSG SozR 4-5868 § 13 Nr. 1) .

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