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   BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65   

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https://dejure.org/1969,129
BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65 (https://dejure.org/1969,129)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1969 - 1 BvR 438/65 (https://dejure.org/1969,129)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1969 - 1 BvR 438/65 (https://dejure.org/1969,129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausspruch eines Berufsverbots - Berufsverbots gegen Presseangehörige - Politische Delikte - Verstoß gegen ein Parteiverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 25, 88
  • NJW 1969, 742
  • MDR 1969, 452
  • DÖV 1969, 247
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    § 42 l StGB unterscheide sich wesentlich von § 4 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Berufsausübung von Verlegern, Verlagsleitern und Redakteuren, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 10, 118) für nichtig erklärt habe, weil er Art. 18 GG widerspreche.

    Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 10, 118) für nichtig erklärte nordrhein-westfälische Vorschrift habe wie Art. 18 GG ausschließlich präventives Staatsschutzrecht enthalten.

    Sie stehe im Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts über das Verhältnis von Rechtsgarantie einerseits zur Sanktion gegen einen Mißbrauch des Rechts andererseits in BVerfGE 10, 118 [123].

    a) Da nach Art. 18 GG die dort vorgesehenen schweren Sanktionen für den Mißbrauch der genannten Grundrechte nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden dürfen (BVerfGE 10, 118 [123]), ist die Lehre zum Teil der Ansicht, die Anwendung des § 42 l StGB auf Presseangehörige wegen politischer Straftaten führe im Widerspruch zu Art. 18 GG zur Verhängung gleichartiger Sanktionen für den gleichen Tatbestand; diese das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG einschränkende Vorschrift sei deshalb mit der verfassungsmäßigen Ordnung nicht vereinbar (Maunz-Dürig, GG, Art. 18, Rdnr. 96; Copic, Grundgesetz und politisches Strafrecht neuer Art, 1967, S. 143, Fußn. 53; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Die insbesondere aus der Nichterwähnung des Grundrechts der Berufsfreiheit in Art. 18 GG und dem Übermaßverbot hergeleiteten Bedenken (vgl. Schmitt, NJW 1966, S. 1734 [1737 f.]; Schnur, VeröffVDStRL, Heft 22, 1965, S. 101 [145 f.]; Schmitt Glaeser, Mißbrauch und Verwirkung von Grundrechten im politischen Meinungskampf, 1968, S. 228 Fußn. 237) gegen die der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1959 (BVerfGE 10, 118 [122]) zugrunde liegende Ansicht sind nicht stichhaltig.

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Denn der dem Grundgesetz eigene Wesenszug der "streitbaren Demokratie" (vgl. BVerfGE 5, 85 [139]) zeigt sich gleichermaßen in Art. 21 Abs. 2 und Art. 18 GG.

    Gerade der zukunftsorientierte Charakter des Berufsverbots läßt es als eine der Präventivmaßnahme des Parteiverbots (vgl. BVerfGE 5, 85 [142]) adäquate Sanktion erscheinen.

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    aa) In diesem Bereich des strafrechtlichen Staatsschutzes ist ein Widerspruch der Strafnormen und damit auch der Sanktion des Berufsverbots zu Art. 18 GG nicht gegeben (BVerfGE 25, 44 [59 f.]).

    Art. 18 GG betrifft dabei die Gefahrenabwehr gegenüber individueller Betätigung (BVerfGE 25, 44 [60]).

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61

    Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Die inzwischen im Schrifttum geäußerten Bedenken gäben keinen Anlaß, die in BGHSt 17, 38 dargelegte Ansicht zu ändern.

    Demgegenüber bejahen andere Schriftsteller und die Rechtsprechung (Schönke-Schröder, Kommentar zum StGB, 13. Aufl., 1967, § 42 l, Rdnr. 4; Scheuner, VeröffVDStRL, Heft 22, 1965, S. 1 [71, Fußn. 210]; Gallwas, Der Mißbrauch von Grundrechten, 1967, S. 152 mit weiteren Nachweisen; BGHSt 17, 38 ff.) die Verfassungsmäßigkeit des § 42 l StGB in vollem Umfang.

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Die in § 42 l StGB enthaltene Beschränkung ist jedoch gerechtfertigt, da ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 7, 377; 13, 97 [100 ff.]).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Die Entscheidung darüber, weiter in einem bestimmten Beruf tätig zu sein, betrifft vielmehr die Freiheit der Berufswahl (vgl. BVerfGE 9, 338 [344]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 176/66

    Verfassungsfeindliche Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den neu gefaßten § 94 StGB bestehen nicht (BVerfGE 25, 69 [79]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Art. 2 Abs. 1 GG kommt als Prüfungsmaßstab nicht in Betracht, da es sich um einen Eingriff in einen Lebensbereich handelt, der durch Art. 5 Abs. 1 GG besonders geschützt ist (BVerfGE 11, 234 [238]).
  • BVerfG, 21.03.1961 - 2 BvR 27/60

    Parteienprivileg

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Die Änderungen bezweckten im übrigen, das "Parteienprivileg" im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 1961 (BVerfGE 12, 296) zu berücksichtigen.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65
    Die in § 42 l StGB enthaltene Beschränkung ist jedoch gerechtfertigt, da ein überragendes Gemeinschaftsgut, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, geschützt werden soll (vgl. BVerfGE 7, 377; 13, 97 [100 ff.]).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 2 BvR 391/64

    Wehrdisziplin

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Art. 2 Abs. 1 GG scheidet als Maßstab aus, weil die mit den Verfassungsbeschwerden aufgeworfenen Fragen des Schutzes von Marktteilnehmern im Wettbewerb von der sachlich spezielleren Grundrechtsnorm des Art. 12 Abs. 1 GG erfasst werden (vgl. BVerfGE 25, 88 ; 59, 128 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Denn das Interesse der Allgemeinheit an der Resozialisierung dieser Straftäter und am Schutz der Bevölkerung vor schwerwiegenden Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB stellt ein überragendes Gemeinschaftsgut dar, das gesetzliche Einschränkungen des Grundrechts eines Betroffenen auf freie Berufswahl und freie berufliche Betätigung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 25, 88 ; 55, 28 ).
  • BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12

    Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos

    Art. 9 Abs. 2 GG ist insoweit - neben Art. 21 Abs. 2 und Art. 18 GG - Ausdruck des Bekenntnisses des Grundgesetzes zu einer "streitbaren Demokratie" (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 25, 88 ; 80, 244 ).
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