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   BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68   

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https://dejure.org/1969,49
BVerfG, 29.10.1969 - 1 BvR 65/68 (https://dejure.org/1969,49)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1969 - 1 BvR 65/68 (https://dejure.org/1969,49)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Januar 1969 - 1 BvR 65/68 (https://dejure.org/1969,49)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • ArgeLandentwicklung

    Anwaltsgebühren vor der Spruchstelle; Erstattung im Vorverfahren; Gebühren; Kosten; Vorverfahren; Vorverfahren, isoliertes

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Kostenerstattung für das verwaltungsgerichtliche Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 175
  • NJW 1970, 133
  • MDR 1970, 119
  • DVBl 1970, 268
  • DÖV 1970, 98
 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Eine föderale Brechung, wie sie für den Vollzug von Bundesrecht im unitarischen Bundesstaat des Grundgesetzes (vgl. Hesse, Der unitarische Bundesstaat, 1962, S. 14 ff., 31 ff.) allgemein anerkannt ist (vgl. BVerfGE 10, 354 ; 12, 139 ; 16, 6 ; 17, 319 ; 27, 175 ; 30, 90 ; 32, 346 ; 33, 224 ; 42, 20 ; 51, 43 ; 76, 1 ; 93, 319 ; 106, 225 ; 134, 1 ; 138, 261 ; 147, 253 ; Boysen, in: v. Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 71, 73; Krieger, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 27; Wolff, in: Hömig/ders., Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 12. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 9; Wollenschläger, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 71; Cremer, VVDStRL 78 , S. 117 ), ist der Europäischen Union erst recht wesensgemäß (vgl. Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, Abs. 4 EUV; EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014, Digibet u.a./Westdeutsche Lotterie, C-156/13, EU:C:2014:1756, Rn. 24, 32 f.).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Das Bundesverfassungsgericht hat sogar die - allgemein als unbillig empfundene und deshalb durch § 80 VwVfG geänderte - Rechtslage, nach der bis zum Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Anwaltskosten des erfolgreichen Widerspruchsführers im isolierten Vorverfahren nicht zu erstatten waren, als noch verfassungsgemäß angesehen (BVerfGE 27, 175 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 1. September 1989 - BVerwG 4 B 17.89 - Buchholz 316 § 80 VwVfG Nr. 29 = NVwZ 1990, 59).
  • SG Duisburg, 22.02.2019 - S 49 AS 2475/18
    So hatte das Bundesverfassungsgericht bereits vor Einführung der Kostenerstattungsregelungen nach § 80 VwVfG und § 63 SGB X zur früheren Rechtslage ausgeführt, die sogar bei einem erfolgreichen Widerspruch keine Kostenerstattung vorsah, dass diese Rechtslage verfassungsgemäß sei (BVerfG, Beschl. v. 29.10.1969 - 1 BvR 65/68, juris, Rn. 9 ff.; Loytved, jurisPR-SozR 4/2017 Anm. 5 - "Es mag zwar unbefriedigend sein, wenn ein Widerspruchsführer, der sich mit Aussicht auf Erfolg gegen einen Verwaltungsakt wendet, bei einer Erledigung des Widerspruchs auf andere Weise - anders als bei einer Klage (vgl. die §§ 193 Abs. 1, 202 Satz 1 SGG i.V.m. § 91a Abs. 1 ZPO) - keine Kostenerstattung beanspruchen kann [ ].

    Auf die Unterschiede zwischen einem Vorverfahren und einem Gerichtsverfahren hat in diesem Zusammenhang schon das BVerfG (BVerfG, Beschl. v. 29.10.1969 - 1 BvR 65/68 - BVerfGE 27, 175, 178 f.) abgestellt.

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