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   BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69   

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https://dejure.org/1969,34
BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69 (https://dejure.org/1969,34)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1969 - 1 BvL 4/69 (https://dejure.org/1969,34)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1969 - 1 BvL 4/69 (https://dejure.org/1969,34)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • hartzkampagne.de

    Auch bei gewährender Staatstätigkeit ist der Gleichheitssatz zu beachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; WoGG § 29
    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 220
  • NJW 1970, 91
  • MDR 1970, 118
  • DÖV 1970, 273
 
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Wird zitiert von ... (102)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
    Eine solche Regelung darf jedoch nur in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führen; werden ganze Gruppen von Betroffenen stärker belastet, so überschreitet dies das Maß des verfassungsrechtlich Zulässigen (BVerfGE 13, 331 (341); 21, 12 (27)).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
    Eine solche Regelung darf jedoch nur in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führen; werden ganze Gruppen von Betroffenen stärker belastet, so überschreitet dies das Maß des verfassungsrechtlich Zulässigen (BVerfGE 13, 331 (341); 21, 12 (27)).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 23/64

    Teilnichtigkeit des Kindergeldkassengesetzes

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
    In einem solchen Fall darf das Bundesverfassungsgericht die Ausschlußnorm für nichtig erklären mit der Folge, daß die benachteiligte Gruppe in die begünstigende Regelung einbezogen wird (vgl. BVerfGE 22, 163 (174 f.)).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen (BVerfGE 9, 20 (32)) und um der Praktikabilität der Regelung willen eine Norm schaffen darf, deren Anwendung im Einzelfall ausnahmsweise zu einer Benachteiligung der Betroffenen führt, wenn diese nur generell gleichbehandelt werden (BVerfGE 17, 337 (354)).
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß der Gesetzgeber den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung tragen (BVerfGE 9, 20 (32)) und um der Praktikabilität der Regelung willen eine Norm schaffen darf, deren Anwendung im Einzelfall ausnahmsweise zu einer Benachteiligung der Betroffenen führt, wenn diese nur generell gleichbehandelt werden (BVerfGE 17, 337 (354)).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Bei ihm unerwünschten Kumulationen von Leistungen sah sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit häufig veranlaßt, das Zusammentreffen der Leistungen so zu regeln, daß deren Gesamtsumme nicht mehr voll erreicht wird (vgl. BVerfGE 27, 220 [225 ff.]; 31, 185 [189 ff.]).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Nach den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den genannten Verfassungsprinzipien entwickelten Maßstäben (vgl. BVerfGE 27, 220 [227] -- Wohngeld - 28, 324 [349] -- Heiratsklauseln - 38, 187 [197 f.] -- Verschuldensklausel -) bedeutet es keine sachwidrige Differenzierung innerhalb der Sozialversicherung, wenn die Waisenrente für Kinder eines verstorbenen Versicherten, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Gebrechen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, mit dem 25. Lebensjahr endet.
  • OLG Hamm, 17.10.2018 - 10 UF 178/17

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der

    Gleiches gilt für Typisierungen, die aus Praktikabilitätsgründen erfolgen (vgl. BVerfGE 21, 12 ; 27, 220 ; 40, 65 ).".
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