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   BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66   

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https://dejure.org/1969,138
BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66 (https://dejure.org/1969,138)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.1969 - 1 BvR 30/66 (https://dejure.org/1969,138)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 30/66 (https://dejure.org/1969,138)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingriff in die Informationsfreiheit - Endgültige Vorenthaltung einer Information - Kontrolle - Verzögerung - Überwachung der Postsendungen aus DDR - Verbringungsverbote - Nichtverletzung der Informationsfreiheit

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 27, 88
  • NJW 1970, 238
  • MDR 1970, 392
  • DVBl 1970, 144
  • DÖV 1970, 52
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66
    Zwar hätte auch der Beschwerdeführer als Adressat der eingezogenen Sendung den Einziehungsbeschluß mit der Verfassungsbeschwerde anfechten können (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 -- 1 BvR 46/65 -- zu B 2).

    Die Kontrolle aus der DDR kommender Postsendungen auf Grund des Überwachungsgesetzes hatte zeitweilig erhebliches Ausmaß (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 -- 1 BvR 46/65 -- zu A I).

    Die vorliegenden Verfassungsbeschwerden verlieren ihre allgemeine Bedeutung nicht durch die vom Bundesverfassungsgericht am 3. Oktober 1969 getroffene Entscheidung in der Sache 1 BvR 46/65.

    Das für die Meinungsbildung unentbehrliche und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierende Grundrecht der Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt auch die schlichte Entgegennahme von Informationen, so daß schon dann ein Eingriff in dieses Grundrecht vorliegt, wenn Zeitungen, wie im vorliegenden Fall, nicht vom Beschwerdeführer bestellt, sondern ihm ohne sein Zutun zugesandt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 -- 1 BvR 46/65 -- zu C II 1, 2 a und b).

    Bei den angehaltenen und überprüften Sendungen handelt es sich auch um allgemein zugängliche Informationsquellen, da die Zeitung "Der Demokrat" jedenfalls in der DDR tatsächlich allgemein zugänglich ist; sie verliert diesen Charakter nicht dadurch, daß einzelne Ausgaben eingezogen oder bestimmte Ausgabenummern an besondere Empfänger versandt werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 -- 1 BvR 46/65 -- zu C II 2 c).

    Fördert eine Zeitung oder eine andere Informationsquelle den organisatorischen Zusammenhalt einer verbotenen und vom Bundesverfassungsgericht aufgelösten Partei oder greift ihr Inhalt in verfassungsfeindlicher Absicht auf strafbare Weise die freiheitlich-demokratische Grundordnung an, so kann sie nach Abwägung der der Gemeinschaft drohenden Gefahren gegen die Bedeutung der Informationsfreiheit unter gewissen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Empfängers eingezogen werden (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Oktober 1969 -- 1 BvR 46/65 -- zu C I 1 und 2, III 2).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66
    Art. 103 Abs. 1 GG gilt nur für das gerichtliche Verfahren (BVerfGE 9, 89 [95]), das hier nicht zur Beurteilung steht.
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66
    Soweit man den Grundsatz rechtlichen Gehörs für das Vorverfahren aus dem Rechtsstaatsprinzip herleiten wollte, wäre ähnlich wie bei Art. 103 Abs. 1 GG der Gesichtspunkt besonderer Eilbedürftigkeit zu berücksichtigen (BVerfGE 18, 399 [404]).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 606/60

    Kirchenlohnsteuer II

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66
    Die Entscheidung über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit derartiger Kontrollen schafft deshalb über den Einzelfall hinaus Klarheit in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle (BVerfGE 19, 268 [273]).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66
    Die Erhebung der Verfassungsbeschwerde war deshalb ausnahmsweise vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig (vgl. BVerfGE 17, 252 [257]).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Der Gesetzesvorbehalt bedeutet - ähnlich wie die Einschränkung in Art. 5 Abs. 2 GG - keinen absoluten Vorrang jedes einschränkenden Gesetzes (BVerfGE 27, 88 [102]; 30, 1 [17]); er deckt aber insbesondere ein Gesetz, das aus Gründen des Staatsschutzes Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zur Abwehr von Gefährdungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes des Staates vorsieht (BVerfGE 27, 88 [102]; 30, 1 [17 f.]).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Für Verfahren, die nicht "vor Gericht" durchgeführt werden, etwa für Verwaltungsverfahren, gilt die Verfassungsbestimmung ihrem eindeutigen Wortlaut nach nicht (vgl. BVerfGE 27, 88 [103]; 36, 321 [330]).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - L 8 AL 4082/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht

    Mit der gesetzlichen Festlegung des zum Grundrecht erhobenen Grundsatzes des rechtlichen Gehörs im Verfahren der Sozialverwaltungen sei der in Rechtsprechung und Rechtslehre vertretenen Auffassung Rechnung getragen, dass es mit Rücksicht auf das auch die Verwaltung verpflichtende Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und damit im Kern zur Wahrung der Menschwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) geboten sei, das rechtliche Gehör im Verwaltungsverfahren jedenfalls dann zu gewähren, wenn in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen werden soll (BSG 31.10.1978 - 2 RU 39/78 - SozR 1200 § 34 Nr. 4 = juris RdNr. 16 unter Hinweis auf BVerfGE 9, 89, 95; 27, 88, 103; Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 103 RdNrn. 4, 92, 93; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 8. Aufl Seite 79 z m.N.).
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