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   BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68   

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https://dejure.org/1970,125
BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68 (https://dejure.org/1970,125)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1970 - 1 BvR 657/68 (https://dejure.org/1970,125)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 657/68 (https://dejure.org/1970,125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zitiergebot bei allgemeinen Gesetzesn i.S. von Art. 5 Abs. 2 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten - Zitiergebot - Soldatengesetz

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 282
  • NJW 1970, 1837
  • NJW 1970, 187
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
    Soweit er damit nur die begriffliche Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 SoldG in bezug auf die "politische Betätigung" und die Subsumtion seines Verhaltens unter diesen Begriff angreifen wollte, wäre seine Rüge unschlüssig, weil sie sich gegen die allein dem Truppendienstgericht obliegende, vom Bundesverfassungsgericht nicht nachprüfbare Auslegung einfachen Rechts und Würdigung des Sachverhalts richten würde (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

    Soweit der Beschwerdeführer rügt, daß das Tuppendienstgericht offenkundige Tatsachen als geheimhaltungsbedürftig angesehen habe, kann das Bundesverfassungsgericht diese Auslegung einfachen Rechts und Feststellung des Sachverhalts nicht nachprüfen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
    Die Verfassungsbeschwerde ist zulässig, obwohl der Beschwerdeführer bei ihrer Erhebung erst 20 Jahre alt und daher noch nicht volljährig war (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 83/69, 1 BvR 244/69, 1 BvR 345/69-).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 26. Mai 1970 ( 1 BvR 83/69, 1 BvR 244/69, 1 BvR 345/69) entschieden, daß die disziplinarische Bestrafung eines Soldaten, der vor seiner rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer den Dienst - auch Waffendienst - verweigert, jedenfalls dann mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn über die Bestrafung noch vor der Anerkennung entschieden wird.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
    c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind allgemeine Gesetze alle die, "die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, die vielmehr dem Schutze eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen, dem Schutze eines Gemeinschaftswerts, der gegenüber der Betätigung der Meinungsfreiheit den Vorrang hat" (BVerfGE 7, 198 [209 f.]).
  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
    Demgegenüber hält das Bundesverwaltungsgericht (NJW 1970, 908 [909]) die Zitierung des betroffenen Grundrechts jedenfalls dann nicht für erforderlich, wenn die materielle Regelung der eines "allgemeinen Gesetzes" im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG entspricht.
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
    Da beide Vorschriften allgemeine Gesetze sind, brauchte bei ihrer Formulierung das Zitiergebot (Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG ) nicht beachtet zu werden (vgl. auch BVerfGE 28, 36 [46 f.]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 190/55

    Blutgruppenuntersuchung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 657/68
    Dieses Formerfordernis gilt allerdings weder für alle Gesetze noch für jede Eiisengung grundrechtlicher Positionen: Vorkonstitutionelle Gesetze z. B. erfüllen ebensowenig unter den Zitierzwang (BVerfGE 5, 13 [16]) wie die "allgemeinen Gesetze" im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG , die dem Grundrecht der Meinungsfreibeit generell Schranken setzen und damit von vornherein den Inhalt des Grundrechts bestimmen, wenn auch im Einzelfall erst nach Abwägung der sich gegenu bertretenden geschützten Rechtsgüter.
  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Darunter sind Gesetze zu verstehen, die nicht eine Meinung als solche verbieten, die sich nicht gegen die Äußerung der Meinung als solche richten, sondern dem Schutz eines schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 28, 282 ; 71, 162 ; 93, 266 ; stRspr).

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf Art. 5 Abs. 2 GG etwa die Vorschriften zu den politischen Mäßigungspflichten der Soldaten und Beamten (vgl. BVerfGE 28, 282 ; 39, 334 ), zur Strafbarkeit der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole gemäß § 90a StGB (vgl. BVerfGE 47, 198 ; 69, 257 ), zur Beleidigung nach § 185 StGB (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 8, 89 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, S. 3016 ) oder zur Vorgängerfassung des Volksverhetzungstatbestandes nach § 130 StGB a.F. (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 111, 147 ) als allgemeine Gesetze beurteilt.

  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

    Von derartigen Grundrechtseinschränkungen sind andersartige grundrechtsrelevante Regelungen zu unterscheiden, die der Gesetzgeber in Ausführung der ihm obliegenden, im Grundrecht vorgesehenen Regelungsaufträge, Inhaltsbestimmungen oder Schrankenziehungen vornimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.5.1970 - 1 BvR 657/68 -, BVerfGE 28, 282, 289 (zu Art. 5 Abs. 2 GG); Beschluss vom 12.1.1967 - 1 BvR 168/64 -, BVerfGE 21, 92, 93 (zu Art. 14 GG); Urt. v. 29.7.1959 - 1 BvR 394/58 -, BVerfGE 10, 89, 99 (zu Art. 2 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der

    Das Recht der Meinungsäußerung muß zurücktreten, wenn schutzwürdige Interessen eines anderen von höherem Rang durch die Betätigung der Meinungsfreiheit verletzt würden (BVerfGE 7, 198 [210]); ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall aufgrund der beschränkenden Gesetze durch Abwägung der sich gegenüberstehenden geschützten Rechtsgüter zu bestimmen (BVerfGE 28, 282 [BVerfG 26.05.1970 - 1 BvR 657/68] [289]; 33, 52 [77 f]).
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