Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69, 2 BvR 665/65, 2 BvR 26/66, 2 BvR 467/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,83
BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69, 2 BvR 665/65, 2 BvR 26/66, 2 BvR 467/68 (https://dejure.org/1970,83)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1970 - 2 BvL 12/69, 2 BvR 665/65, 2 BvR 26/66, 2 BvR 467/68 (https://dejure.org/1970,83)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1970 - 2 BvL 12/69, 2 BvR 665/65, 2 BvR 26/66, 2 BvR 467/68 (https://dejure.org/1970,83)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,83) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Postgebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Postverwaltungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 66
  • NJW 1970, 892 (Ls.)
  • DÖV 1970, 338
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Die etwa notwendige Zustimmung müsse daher nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluß vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274 (297)) als erteilt angenommen werden.

    Aus der Tatsache, daß das Gesetzgebungsverfahren ein formales Verfahren ist, folgt, daß der Bundesrat, falls er einem Gesetz zustimmen will, grundsätzlich seine Zustimmung ausdrücklich beschließen muß (BVerfGE 8, 274 (296)).

    Aus Art. 52 Abs. 3 Satz 1 GG ergibt sich lediglich, daß über die Zustimmung zu einem Gesetz abgestimmt werden muß und daß ein Beschluß nur dann gefaßt ist, wenn sich mindestens die Mehrheit der Stimmen des Bundesrates für den Antrag erklärt hat (BVerfGE 8, 274 (297)).

    Wenn mithin ein aus dem Abstimmungsergebnis zu entnehmender Beschluß, dem Gesetz zuzustimmen, nicht ausdrücklich entsprechend formuliert worden ist, kann - jedenfalls bis zum Inkrafttreten der Geschäftsordnung des Bundesrates vom 31. Juli 1953 - trotzdem angenommen werden, daß der Bundesrat dem betreffenden Gesetz zugestimmt hat, wenn besondere Umstände bei der Beratung und Beschlußfassung eindeutig erkennen lassen, daß der Bundesrat mit der Vorlage einverstanden war und das Zustandekommen des Gesetzes gewollt hat (so schon für das Preisgesetz BVerfGE 8, 274 (297)).

    Insbesondere ist der Sinnzusammenhang zu berücksichtigen, in den die Ermächtigung gestellt ist, und das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt (vgl. BVerfGE 8, 274 (307)).

    c) Aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung durch den Zusammenhang der genannten Bestimmungen in den §§ 2 Abs. 3, 15 Abs. 1, 20 und 21 PostVwG ist auch das Ausmaß der Ermächtigung erkennbar (vgl. so schon BVerfGE 4, 7 (22); 8, 274 (318)).

  • BVerwG, 06.10.1967 - VII C 142.66

    Regelung der Zulassung zum Postzeitungsdienst für Druckschriften, die zum

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Dieses Ausmaß ergebe sich entgegen den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Grundsatzurteil vom 6. Oktober 1967 (BVerwGE 28, 36 (44, 48/49)) nicht aus den sonstigen Vorschriften im Postverwaltungsgesetz, den Postverträgen und der historischen Entwicklung unter Berücksichtigung der bisherigen Verordnungspraxis.

    Ebensowenig kann als Argument gegen die Zustimmungsbedürftigkeit der anderweitigen bundesgesetzlichen Regelung in Art. 80 Abs. 2 GG der Hinweis darauf dienen, daß der Bundesrat auch beim Zustandekommen eines nichtzustimmungsbedürftigen Gesetzes keineswegs völlig ausgeschaltet ist (vgl. BVerwGE 28, 36 (41)).

    Da die Wirksamkeit der Beschlüsse des Verwaltungsrates letztlich immer von der Entscheidung der Bundesregierung abhängig ist, die selbst Delegatar einer Verordnungsermächtigung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 GG sein kann, ist die in § 14 Satz 1 PostVwG dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erteilte Ermächtigung, nach Maßgabe der Beschlüsse des Verwaltungsrates Rechtsverordnungen zu erlassen, verfassungsmäßig (so auch BVerwGE 28, 36 (44)).

    Sie ist nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt (vgl. auch BVerwGE 28, 36 (44 f.)).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    c) Aus der Begrenzung des Zwecks der Ermächtigung durch den Zusammenhang der genannten Bestimmungen in den §§ 2 Abs. 3, 15 Abs. 1, 20 und 21 PostVwG ist auch das Ausmaß der Ermächtigung erkennbar (vgl. so schon BVerfGE 4, 7 (22); 8, 274 (318)).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Was unter Post- und Fernmeldewesen im Sinne des in Art. 73 Nr. 7 GG gleichlautend gebrauchten Begriffes zu verstehen ist, ergibt sich hinreichend deutlich aus der historischen Entwicklung und nach dem allgemeinen Sprachgebrauch (vgl. BVerfGE 12, 205 (226 f.)).
  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Denn dieser Grundsatz schützt nicht die bloße Erwartung, daß z. B. ein bestimmter Steuersatz auch in Zukunft unverändert fortbestehe (BVerfGE 14, 76 (104)).
  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Für die Bundesbahn hat aber das Bundesverfassungsgericht den innerbetrieblichen Kostenausgleich als gerechtfertigt anerkannt (vgl. BVerfGE 16, 147 (175)).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Das Gericht hat aber in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1969 zum Eisenbahnkreuzungsgesetz (BVerfGE 26, 338) die Zustimmung des Bundesrates auch in einem Fall für notwendig gehalten, der im Grundgesetz nicht ausdrücklich geregelt ist.
  • BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52

    Bayerische Flugblätter

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Daß der Beschwerdeführer J ... nicht ausdrücklich die Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf vom 1. September 1965 beantragt, sondern es nur in der Begründung seiner Verfassungsbeschwerde erwähnt hat, macht diese nicht unzulässig, weil das mit der Verfassungsbeschwerde verfolgte Ziel sich eindeutig aus dem Zusammenhang der Ausführungen ergibt (vgl. BVerfGE 7, 111 (114)).
  • BVerfG, 22.11.1951 - PBvV 1/51

    Steuerverwaltung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in einem Gutachten des Plenums für den Bundespräsidenten vom 22. November 1951 aufgrund des inzwischen aufgehobenen § 97 Abs. 2 BVerfGG ausgesprochen, daß die Fälle, in denen ein Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedürfe, im Grundgesetz einzeln ausdrücklich aufgeführt seien (BVerfGE 1, 76 (79)).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170]; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz , 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff., 90 ff.).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Vor diesem Hintergrund reicht es, wenn sich - wie hier - das Ausmaß der Ermächtigung mit hinreichender Deutlichkeit aus dem begrenzten Zweck der Ermächtigung ergibt (vgl. BVerfGE 4, 7 ; 20, 296 ; 28, 66 ; 35, 179 ; 38, 61 ).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

    Daraus läßt sich jedoch, zumal nach der Entscheidung vom 24. Februar 1970 die Fälle der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes im Grundgesetz nicht abschließend enumerativ aufgeführt sind (BVerfGE 28, 66 [78]), nicht das Geringste dafür herleiten, daß das Änderungsgesetz nur dann zustimmungsbedürftig sei, wenn es selbst nach der Regel des Art. 84 Abs. 1 GG oder nach einer anderen ausdrücklichen Vorschrift des Grundgesetzes zustimmungsbedürftig ist.

    Noch eindeutiger für die hier vertretene Auffassung spricht die Entscheidung vom 24. Februar 1970 (BVerfGE 28, 66): Sie betrifft § 14 des Postverwaltungsgesetzes, der die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Bedingungen und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens enthält und ausdrücklich bestimmt, daß diese Verordnungen nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

    Es wäre aber von der Natur der Sache her widersinnig und würde zu einer von der Verfassung nicht gewollten Verkürzung der Mitwirkung des Bundesrates an der Rechtsetzung führen, wenn das Erfordernis der Zustimmung zu diesen Rechtsverordnungen durch ein späteres einfaches Bundesgesetz ohne Zustimmung des Bundesrates beseitigt werden könnte..." (BVerfGE 28, 66 [77]).

    - Wenn auch die zitierte Entscheidung (BVerfGE 28, 66 [77 f.]) wiederum vermerkt, die allgemeine Frage, ob das ein Zustimmungsgesetz ändernde Gesetz schon wegen der Änderung eines Zustimmungsgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bleibe offen, heißt das ja nicht, es bestehe Grund zur Annahme, daß die offengelassene grundsätzliche und besonders weittragende Frage anders als die entschiedene konkretere Frage entschieden werden müßte!.

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher festgestellt (vgl. BVerfGE 28, 66 [84 ff.]).
  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    a) Der Inhalt des Begriffs "Fernmeldewesen" in § 14 Post- VwG, der in Art. 73 Nr. 7 GG gleichlautend verwendet wird, ergibt sich hinreichend deutlich aus der historischen Entwicklung und dem allgemeinen Sprachgebrauch (BVerfGE 28, 66 (85)).

    Da ein Interesse der Bundespost an einer wirtschaftlichen Gestaltung der Gebühren für die von ihr angebotenen Dienste nicht geleugnet werden kann und ihr zumindest über den innerbetrieblichen Kostenausgleich die Erzielung eines ausgeglichenen Haushalts ermöglicht werden muß (vgl. BVerfGE 28, 66 (86 f.)), würde die Zulassung privater Vermittlungsstellen für die Datenübertragung im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Benutzung des Direktrufnetzes führen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 28, 66 (84 ff.)).

    b) Die Ermächtigung des § 14 PostVwG, auf deren Grundlage § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 DirRufV erlassen wurde, ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 28, 66 (82 ff.)), die die allgemeine Handlungsfreiheit zu begrenzen vermag.

  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

    Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig(vgl. BVerfGE 83, 363 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 , m.w.N.) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ) zuwider.
  • BGH, 19.06.1986 - III ZR 177/84

    Einführung eines Funkkanalzuschlags für Autotelefone

    Diese Vorschrift, die zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Post- und Fernmeldewesens ermächtigt, genügt den Anforderungen des Artikels 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 28, 66, 84 ff.; vgl. auch BVerfG NJW 1984, 1871 [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82]; BVerwGE 28, 36, 38 ff.; BVerwG NJW 1986, 1702 [BVerwG 28.02.1986 - 7 C 22/85]).

    Die Geltung des Kostendeckungsprinzips ist für den Bereich des Post- und Fernmeldegebührenrechts von der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls in dem Sinne, daß das Fernsprechgebührenaufkommen nicht den Aufwand übersteigen und nicht zum innerbetrieblichen Kostenausgleich für defizitäre Postdienste verwendet werden dürfe, nicht anerkannt (BVerfGE 28, 66, 86 f.; BVerfG NJW 1984, 1871 f. [BVerfG 22.03.1984 - 2 BvR 849/82]; Senatsurteil vom 25. November 1982 - III ZR 86/81 - LM PostVerwG Nr. 2; vgl. ferner BVerwGE 12, 162, 167; 13, 214, 222; BVerwG VerwRspr. Bd. 21 S. 273, 275).

    Die in dieser Vorschrift enthaltene Ermächtigung ist - wie ausgeführt - nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt (BVerfGE 28, 66, 84 ff.).

    Es ist sachgerecht, daß Fernsprechgebühren dieser Art einheitlich ohne Differenzierung nach Einkommen und sozialer Stellung festgesetzt werden (BVerfGE 28, 66, 87).

    c) Eine Unvereinbarkeit mit Artikel 14 GG wird von der Revision nicht geltend gemacht und kommt auch offenkundig nicht in Betracht (BVerfGE 28, 66, 87; Senatsurteil vom 28. Mai 1980 - III ZR 176/78 = LM PostVerwG Nr. 1 = ArchPF 1980, 355, 358).

    Das angefochtene Urteil hat zutreffend darauf hingewiesen, daß dieser Grundsatz nicht die bloße Erwartung schütze, daß eine bestimmte Gebührenfestsetzung auch in Zukunft unverändert fortbestehe (BVerfGE 28, 66, 88).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14

    Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig

    Der mit der Abgabenerhebung verbundene Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 20, 257 ; 20, 271 ; 28, 66 ; 132, 334 ) ist in einem solchen Fall unverhältnismäßig (vgl. BVerfGE 83, 363 ; 132, 334 ) und läuft der Begrenzungs- und Schutzfunktion der grundgesetzlichen Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 108, 1 ; 124, 235 ; 132, 334 ) sowie dem Gleichheitsgrundsatz (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 97, 332 ; 115, 381 ; 132, 334 ) zuwider.
  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG

    Gemäß Art. 105 Abs. 3 GG bedürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, der Zustimmung des Bundesrates, wobei die Zustimmung des Bundesrates ausdrücklich erklärt werden muss (BVerfG, Beschluss vom 24.02.1970, 2 BvL 12/69, 2 BvR 467/68, 2 BvR 26/66, 2 BvR 665/65, BVerfGE 28, 66, 80 m. w. N.; Kokott in: Bonner Kommentar, Art. 78, Rdnr. 12; Stettner, in: Dreyer (Hrsg), Grundgesetz Kommentar.

    Ob ausnahmsweise bei Vorliegen besonderer Umstände, die ein Einverständnis des Bundesrats erkennen lassen, ein Beschluss des Bundesrates, von der Anrufung des Vermittlungsausschusses abzusehen, als Zustimmung ausgelegt werden darf (so BVerfG, Urteil vom 12.11.1958, 2 BvL 4/56 u. a., BVerfGE 8, 274, 297; zweifelnd jedenfalls im Hinblick auf die 1953 in Kraft getretene Geschäftsordnung des Bundesrates BVerfG, Beschluss vom 24.02.1970, 2 BvL 12/69 u. a., BVerfGE 28, 66, 80; ablehnend Kokott in: Bonner Kommentar, Art. 78, Rdnr. 12), kann dahinstehen.

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 216/75
    a) Der Inhalt des Begriffs "Fernmeldewesen" in § 14 Post- VwG, der in Art. 73 Nr. 7 GG gleichlautend verwendet wird, ergibt sich hinreichend deutlich aus der historischen Entwicklung und dem allgemeinen Sprachgebrauch (BVerfGE 28, 66 [85]).

    Da ein Interesse der Bundespost an einer wirtschaftlichen Gestaltung der Gebühren für die von ihr angebotenen Dienste nicht geleugnet werden kann und ihr zumindest über den innerbetrieblichen Kostenausgleich die Erzielung eines ausgeglichenen Haushalts ermöglicht werden muß (vgl. BVerfGE 28, 66 [86 f.]), würde die Zulassung privater Vermittlungsstellen für die Datenübertragung im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Benutzung des Direktrufnetzes führen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 28, 66 [84 ff.]).

    b) Die Ermächtigung des § 14 PostVwG, auf deren Grundlage § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 DirRufV erlassen wurde, ist Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung (BVerfGE 28, 66 [82 ff.]), die die allgemeine Handlungsfreiheit zu begrenzen vermag.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2005 - 12 S 9.05

    Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BVerfG, 22.10.1980 - 2 BvR 1172/79

    Pflicht zur Auskunftserteilung - § 31a BinSchG

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

  • BVerwG, 12.07.1973 - I C 23.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2000 - VfGBbg 32/99

    Verfassungswidrigkeit der Verordnung über die Verbindlichkeit des

  • VGH Hessen, 01.10.2009 - 8 A 1891/09

    Umfang der Ruhensregelung des BMinG § 20 Abs 1

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

  • BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

  • BGH, 25.11.1982 - III ZR 86/81
  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 67.72

    Verwaltungsaufgaben - Bundeseigene Verwaltung - Ausführung von Bundesgesetzen -

  • BVerfG, 05.09.1990 - 2 BvR 848/88

    Verfassungsmäßigkeit der Milch-Garantiemengen-Verordnung -

  • BGH, 28.05.1980 - III ZR 176/78

    Benutzungsvorgang innerhalb des öffentlichen Netzes als Fernmeldeanlage -

  • VG Trier, 28.06.2005 - 2 K 472/05

    Studiengebühren für Langzeitstudierende

  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 22.85

    Rechtsgültigkeit - Zustellung einer Paketsendung - Empfänger - Zustellgebühr

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85

    Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst

  • VG Berlin, 18.02.2021 - 14 L 45.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 37/71

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschsätze "zur Vereinfachung der Verwaltung" bei der

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Gebührenregelung im Recht der

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 46.84

    Vorschrift - Rechtsgültig - Post - Fernsprechanschluss -

  • KG, 11.02.2005 - 5 Ws 656/04

    Pflichtverteidigergebühren: Anwendbares Gebührenrecht für den zuvor als

  • BVerwG, 23.03.1984 - 7 B 129.83

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache von grundsätzlicher

  • BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78

    Importeur von Fertigpackungen - Füllmenge - Normadressat der Füllmengenregelung -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.03.1985 - 10 A 6/84

    Post; Paket; Zustellung; Gebühr; Zustellgebühr

  • VG Stuttgart, 11.01.1989 - 3 K 795/88
  • VGH Bayern, 02.11.2011 - 4 ZB 10.2446

    Darlegung der Berufungszulassungsgründe

  • VG Köln, 08.12.2000 - 11 K 10950/99
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 83.67

    Bestimmtheit einer gesetzlichen Ermächtigung für eine Gebührenverordnung -

  • LSG Hessen, 05.11.1975 - L 3 U 499/73

    Ersatzzustellung bei Einschreibesendungen

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 19.81

    Spätgebühr für Einschreibebrief - Gleichheitssatz - Einlieferung von Sendungen -

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 C 62.79

    Fernsprechwesen - Bundespost - Teilnehmereinrichtungen - Private

  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 44.69

    Benutzung von Toiletten einer Gaststätte - Errichtung von Münzautomaten an

  • VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 37.06

    Klage gegen die Erhebung von Kosten für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • BVerwG, 19.06.1981 - 7 B 98.81

    Zuordnung eines Akademischen Direktors im Hinblick auf die zu erbringende

  • BVerwG, 14.04.1981 - 7 B 197.80

    Widerruf einer Genehmigung zur Abholung von Postsendungen - Fehlende Angabe der

  • VG Berlin, 01.02.2008 - 10 A 510.05

    Klage gegen die Erhebung von Kosten für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • BayObLG, 30.04.1996 - 3 ObOWi 44/96

    Fahrlässiges Nichtmitsichführen einer Bescheinigung nach der

  • BVerwG, 08.03.1985 - 7 B 69.84

    Zulässigkeit des Beklebens posteigener Telefonapparate mit sog. Notruf-Aufklebern

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RAr 33/77

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

  • OVG Bremen, 09.05.1978 - I BA 59/76

    Anspruch auf Schadensersatz ; Verstoß gegen Dienstanweisungen für das Postwesen

  • BVerwG, 31.03.1971 - VII B 81.70

    Anforderungen an die Benutzung von Hausbriefkästen - Zulässigkeit und

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 38/76

    Anspruch auf Zahlung von Winterbauumlage einschließlich Pauschale,

  • BSG, 02.02.1978 - 12 RK 39/76

    Notwendigkeit einer Ermächtigungsgrundlage für das Zustandekommen einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht