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   BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67   

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BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67 (https://dejure.org/1970,93)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1970 - 2 BvR 721/67 (https://dejure.org/1970,93)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1970 - 2 BvR 721/67 (https://dejure.org/1970,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am Ausgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 28, 88
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 04.04.1962 - 2 BvR 462/61

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Ist dagegen die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht offensichtlich, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch die Entscheidung über das unzulässige Rechtsmittel in Betracht (BVerfGE 5, 17 (19 f.); 14, 54 (55 f.); 14, 320 (322 f.); 16, 1 (3); 17, 86 (91)).

    Während es im Strafprozeß vor der Einfügung der §§ 33 a, 311 a StPO streitig war, ob eine weitere Beschwerde trotz der Regelung in § 310 StPO dann zulässig war, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wurde (vgl. dazu die in BVerfGE 14, 54 (56) und 14, 320 (323) gegebenen Hinweise), wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den übrigen Verfahrensarten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein nach dem Verfahrensgesetz unstatthaftes Rechtsmittel auch dadurch nicht zulässig, daß es auf die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BGH, NJW 1957, S. 713; vgl. ferner BGH, MDR 1961, S. 309 (Landwirtschaftssachen); BGH, NJW 1965, S. 495 (Patentsachen); ebenso …

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 49/51

    Rechtzeitigkeit einer Verfassungsbeschwerde bei Vollmachtsvorlage nach

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Art. 103 Abs. 1 GG verlangt nicht, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß, wenn dem Beschwerdeführer nach seiner Behauptung im ersten Rechtszug das rechtliche Gehör versagt worden ist (BVerfGE 1, 433 (437 f.)).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen oder unstatthaften und deshalb aussichtslosen Rechtsmittels und eine daraufhin ergangene Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 19, 323 (330) mit weiteren Hinweisen).
  • BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52

    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor er von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. dazu BVerfGE 2, 101 (102); 4, 309 (311)).
  • BVerfG, 01.02.1967 - 1 BvR 630/64

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör im

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht in Fällen, in denen ein von einer gerichtlichen Entscheidung unmittelbar rechtlich Betroffener an dem gerichtlichen Verfahren nicht beteilig war, für den Fristbeginn auf den Zeitpunkt abgehoben, von dem an der Betroffene von der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung - sei es durch Akteneinsicht, sei es in sonstiger Weise - in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 21, 132 (136); 24, 289 (294)).
  • BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 727/65

    Hessisches Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht in Fällen, in denen ein von einer gerichtlichen Entscheidung unmittelbar rechtlich Betroffener an dem gerichtlichen Verfahren nicht beteilig war, für den Fristbeginn auf den Zeitpunkt abgehoben, von dem an der Betroffene von der in vollständiger Form abgefaßten Entscheidung - sei es durch Akteneinsicht, sei es in sonstiger Weise - in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 21, 132 (136); 24, 289 (294)).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor er von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. dazu BVerfGE 2, 101 (102); 4, 309 (311)).
  • BGH, 03.12.1964 - Ia ZB 18/64

    Versagung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Während es im Strafprozeß vor der Einfügung der §§ 33 a, 311 a StPO streitig war, ob eine weitere Beschwerde trotz der Regelung in § 310 StPO dann zulässig war, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wurde (vgl. dazu die in BVerfGE 14, 54 (56) und 14, 320 (323) gegebenen Hinweise), wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den übrigen Verfahrensarten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein nach dem Verfahrensgesetz unstatthaftes Rechtsmittel auch dadurch nicht zulässig, daß es auf die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BGH, NJW 1957, S. 713; vgl. ferner BGH, MDR 1961, S. 309 (Landwirtschaftssachen); BGH, NJW 1965, S. 495 (Patentsachen); ebenso …
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Ist dagegen die Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nicht offensichtlich, so kommt eine Fristunterbrechung und die Ingangsetzung einer neuen Frist durch die Entscheidung über das unzulässige Rechtsmittel in Betracht (BVerfGE 5, 17 (19 f.); 14, 54 (55 f.); 14, 320 (322 f.); 16, 1 (3); 17, 86 (91)).
  • BGH, 07.01.1957 - II ZB 23/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67
    Während es im Strafprozeß vor der Einfügung der §§ 33 a, 311 a StPO streitig war, ob eine weitere Beschwerde trotz der Regelung in § 310 StPO dann zulässig war, wenn eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gerügt wurde (vgl. dazu die in BVerfGE 14, 54 (56) und 14, 320 (323) gegebenen Hinweise), wird nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den übrigen Verfahrensarten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ein nach dem Verfahrensgesetz unstatthaftes Rechtsmittel auch dadurch nicht zulässig, daß es auf die Behauptung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützt wird (BGH, NJW 1957, S. 713; vgl. ferner BGH, MDR 1961, S. 309 (Landwirtschaftssachen); BGH, NJW 1965, S. 495 (Patentsachen); ebenso …
  • BVerfG, 23.10.1962 - 2 BvR 74/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör des Nebenklägers

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvR 103/60

    Verfassungswidrigkeit der Witwenversorgung nach dem BVersG - Ansoruch auf

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

    Die Beschwerdeführerin ist als politische Partei im Verfassungsbeschwerde-Verfahren antragsberechtigt; denn sie macht die Verletzung von Rechten durch Verwaltungsmaßnahmen - hier durch den vom Präsidenten des Deutschen Bundestages als mittelverwaltende Stelle erlassenen Bescheid vom 14. Februar 2000 - geltend (vgl. hierzu BVerfGE 27, 111 ; 28, 88 ; 73, 1 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Der landgerichtliche Beschluß vom 7. November 1975, der auf die jedenfalls nicht o f f e n s i c h t l i c h unzulässige Beschwerde des Beschwerdeführers zu 2) als Erstem Vorsitzenden des Caritasverbandes ergangen ist, hat indessen die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG erneut in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 5, 17 (19 f.); 28, 88 (95)).
  • BVerfG, 03.04.2009 - 1 BvR 654/09

    "Koma-Saufen"

    Zwar stellen die angegriffenen sitzungspolizeilichen Maßnahmen entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin Entscheidungen im Sinne des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG und nicht etwa sonstige Hoheitsakte im Sinne des § 93 Abs. 3 BVerfGG dar (vgl. BVerfGE 28, 88 ), so dass die Anordnungen nur binnen Monatsfrist mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können.

    Denn für einen Beschwerdeführer, der - wie hier - durch eine Entscheidung belastet ist, die in einem Verfahren ergangen ist, an dem er nicht beteiligt war, läuft die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG von dem Zeitpunkt an, in welchem er von der in vollständiger Form abgefassten Entscheidung - sei es durch Akteneinsicht, sei es in sonstiger Form - in zuverlässiger Weise Kenntnis nehmen konnte (vgl. BVerfGE 21, 132 ; 24, 289 ; 28, 88 ).

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