Rechtsprechung
BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63, 1 BvL 27/64 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Heiratswegfallklausel
- opinioiuris.de
Heiratswegfallklausel
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Heiratswegfallklauseln in der Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 30.10.1963 - 10 AN 1510/60
- SG Lüneburg, 26.10.1964 - S 1 J 35/64
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63, 1 BvL 27/64
Papierfundstellen
- BVerfGE 28, 324
- NJW 1970, 1675
- MDR 1970, 906
- DÖV 1970, 674
Wird zitiert von ... (142) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61
Waisenrente I
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Dieser Teil der beiden Gesetzesvorschriften ist von der Nichtigerklärung des Absatzes 2 des § 44 AVG durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1 [2]) und die im Hinblick darauf erfolgte Streichung des Absatzes 2 des § 1267 RVO durch Art. 1 § 1 Nr. 28 des Rentenversicherungs- Änderungsgesetzes vom 9. Juni 1965 (BGBl. I S. 476) nicht berührt worden.Sie hat daher Unterhaltsersatzcharakter, insofern sie den Ausfall der familiären Unterhaltsleistungen ganz oder wenigstens zum Teil ersetzen soll (BVerfGE 17, 1 [8 ff.]).
Diese Argumentation verkennt zunächst, daß die Sozialversicherung, namentlich die Rentenversicherung zwar ein wesentliches Element sozialer Fürsorge enthält, aber in ihrer Struktur mindestens ebenso stark durch die versicherungsrechtliche Komponente geprägt ist: Die Hinterbliebenenrenten beruhen zu einem wesentlichen Teil auf den Eigenleistungen der Versicherten (vgl. BVerfGE 17, 1 [9] m.w.N.).
Der Gesetzgeber darf aber bei der Abgrenzung der Gruppe der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenzieren; er ist nicht nur an den allgemeinen Gleichheitssatz, sondern auch an die speziellen Wertentscheidungen der Verfassung wie die des Art. 6 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 12, 354 [367]; 17, 1 [23]; 17, 210 [217]).
Ihre Funktion kann allein darin bestehen, den durch den Wegfall der Unterhaltsleistung des verstorbenen Versicherten entstandenen wirtschaftlichen Bedarf auszugleichen (vgl. BVerfGE 17, 1 [11]).
Wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1 [10 f., 23 f.]) näher dargelegt hat, sollen hierbei die Ersatzleistungen dem Bedarf entsprechen, der durch Wegfall der Unterhaltsleistungen des Verstorbenen typischerweise entsteht.
Soweit danach die Rente, abweichend von ihrem Zweck, auch Waisen gewährt wird, die wegen anderweitigen Einkommens oder Vermögens nicht unterhaltsbedürftig sind, handelt es sich um eine Begünstigung in Ausnahmefällen, welche die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Typisierung nicht in Frage stellen kann (vgl. BVerfGE 17, 1 [23 f.]).
Eine solche Betrachtungsweise führt jedoch im Gegensatz zu den erwähnten begünstigenden Typisierungen zu einer benachteiligenden Typisierung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 GG im Sozialrecht nur begrenzt zulässig ist (vgl. BVerfGE 17, 1 [23 f.]; s. a. BVerfGE 17, 210 [221]; 19, 101 [116]).
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Diese Verfassungsnorm geht jedenfalls dann als spezieller Prüfungsmaßstab dem Art. 3 Abs. 1 GG vor, wenn die gesetzliche Vorschrift direkt an die Eheschließung anknüpft, d.h. wie hier der rechtliche Nachteil (Nichtgewährung der Rente) nur Eheleute, nicht auch Dritte trifft (vgl. BVerfGE 9, 237 [242]; 13, 290 [295 ff.]; 17, 210 [224]).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 6, 55 [71, 76]; 17, 210 [219 f.]; 24, 104 [109]) ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm für den Staat positiv die Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, negativ das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen, gleichgültig, ob dies durch Maßnahmen gegen bestehende Ehen geschieht oder ob die Bereitschaft zur Eheschließung gefährdet wird (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]).
Jedoch müssen sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben: Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und somit als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein (vgl. BVerfGE 6, 55 [77]; 17, 210 [217, 220]; 18, 97 [107]; 22, 100 [105]).
Der Gesetzgeber darf aber bei der Abgrenzung der Gruppe der Leistungsberechtigten nicht sachwidrig differenzieren; er ist nicht nur an den allgemeinen Gleichheitssatz, sondern auch an die speziellen Wertentscheidungen der Verfassung wie die des Art. 6 Abs. 1 GG gebunden (vgl. BVerfGE 12, 354 [367]; 17, 1 [23]; 17, 210 [217]).
Eine solche Betrachtungsweise führt jedoch im Gegensatz zu den erwähnten begünstigenden Typisierungen zu einer benachteiligenden Typisierung, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 GG im Sozialrecht nur begrenzt zulässig ist (vgl. BVerfGE 17, 1 [23 f.]; s. a. BVerfGE 17, 210 [221]; 19, 101 [116]).
- BSG, 21.09.1966 - 11 RA 50/64
Verlängerte Waisenrente - Unverheiratetes Kind - Geschiedene Volljährige
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Beide Bestimmungen werden überwiegend noch jetzt als "Absatz 1" bezeichnet (anders allerdings für § 44 AVG: BSGE 25, 205 ff.).Die obersten Bundesgerichte haben, soweit sie bisher mit Heiratsklauseln befaßt worden sind, in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bejaht; vgl. die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Heiratsklausel bei der Waisenrente im Bundesversorgungsgesetz und zu § 44 Abs. 1 Satz 2 AVG (BSGE 12, 27; 25, 205), des Bundesgerichtshofs zur Heiratsklausel bei der Waisenrente nach dem Bundesentschädigungsrecht (…FamRZ 1966, S. 448 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts zur Heiratsklausel beim Kinderzuschlag im Bundesbesoldungsrecht (BVerwGE 25, 123).
Die Regelung der Waisenrente geht nach Inhalt und Zweck ersichtlich von der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern aus; dies wird auch in der Rechtsprechung zu gleichen und gleichartigen Leistungen anerkannt (vgl. BSGE 12, 27 [29 f.]; 25, 205 [206 f., 209];… BGH FamRZ 1966, S. 448 [449]).
Auch das Bundessozialgericht hat in der Entscheidung zu § 44 Abs. 1 Satz 2 AVG eingeräumt, das Fehlen eines Unterhaltsanspruches gegen den Ehegatten sei bei der nicht geringen Zahl der Frühehen und bei den steigenden Anforderungen an eine qualifizierte Ausbildung und der damit zusammenhängenden längeren Dauer nicht selten (vgl. BSGE 25, 205 [209]).
Die Heiratsklauseln lassen sich auch nicht mit der Erwägung halten, ihren Nachteilen stünden die Vorteile gegenüber, die im Sozialversicherungsrecht durch eine Heirat in Form von Rechtsansprüchen der Waise oder des Ehegatten erwüchsen, z. B. der Anspruch des Ehegatten der Waise auf Familienzuschlag in der Arbeitslosenversicherung, der Anspruch auf Familienhilfe nach § 205 RVO oder der Anspruch der Waise auf Hinterbliebenenrente nach dem Tode ihres Ehegatten, falls dieser sozialversichert war (so BSGE 25, 205 [210]).
- BSG, 24.02.1960 - 9 RV 710/56
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Die Erwägung des Bundessozialgerichts in der Entscheidung vom 24. Februar 1960 (BSGE 12, 27 [30]), auf die tatsächliche Unterhaltsgewährung komme es nicht an, da sie auch bei Waisen unter 18 Jahren keine Rolle spiele, überzeuge nicht.Der Kläger des Ausgangsverfahrens beim Sozialgericht Hamburg tritt unter eingehender Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. Februar 1960 (BSGE 12, 27) im wesentlichen den Ausführungen des Vorlagebeschlusses bei.
Die obersten Bundesgerichte haben, soweit sie bisher mit Heiratsklauseln befaßt worden sind, in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bejaht; vgl. die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Heiratsklausel bei der Waisenrente im Bundesversorgungsgesetz und zu § 44 Abs. 1 Satz 2 AVG (BSGE 12, 27; 25, 205), des Bundesgerichtshofs zur Heiratsklausel bei der Waisenrente nach dem Bundesentschädigungsrecht (…FamRZ 1966, S. 448 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts zur Heiratsklausel beim Kinderzuschlag im Bundesbesoldungsrecht (BVerwGE 25, 123).
Die Regelung der Waisenrente geht nach Inhalt und Zweck ersichtlich von der Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber den Kindern aus; dies wird auch in der Rechtsprechung zu gleichen und gleichartigen Leistungen anerkannt (vgl. BSGE 12, 27 [29 f.]; 25, 205 [206 f., 209];… BGH FamRZ 1966, S. 448 [449]).
Es trifft auch nicht zu, daß die Heiratsklauseln geboten wären, um eine Zweckentfremdung der Waisenrente zu verhindern, weil diese anderenfalls dazu benutzt würde, ausbleibende Leistungen eines unterhaltspflichtigen Ehegatten zu ersetzen oder diesen von seiner Unterhaltsschuld ganz oder teilweise zu befreien (so BSGE 12, 27 [30]).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
b) Ebenso wie die Vorschriften der §§ 1602, 1603, 1608 BGB mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar seien, weil sie unzweifelhaft der Natur des geregelten Lebensgebietes entsprächen (vgl. BVerfGE 6, 55 [77]), gelte das gleiche auch für die im Rahmen der darreichenden Verwaltung getroffene sozialversicherungsrechtliche Regelung.Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 6, 55 [71, 76]; 17, 210 [219 f.]; 24, 104 [109]) ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm für den Staat positiv die Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, negativ das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen, gleichgültig, ob dies durch Maßnahmen gegen bestehende Ehen geschieht oder ob die Bereitschaft zur Eheschließung gefährdet wird (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]).
Jedoch müssen sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben: Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und somit als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein (vgl. BVerfGE 6, 55 [77]; 17, 210 [217, 220]; 18, 97 [107]; 22, 100 [105]).
- BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das …
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Auch im letzten Falle ist die begehrte verfassungsrechtliche Prüfung für die Entscheidung in den Ausgangsverfahren erheblich, weil die Sozialgerichte eine andere Entscheidung zu treffen hätten als bei Gültigkeit der Regelung: Sie müßten die Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Gesetzgebers abwarten (vgl. BVerfGE 22, 349 [360 f.]; 23, 74 [78]).Auch eine solche beschränkte Nichtigerklärung wäre jedoch ein zu weitgehender Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, weil mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes bestehen (vgl. BVerfGE 22, 349 [360 f.]; 23, 74 [78]).
- BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 43.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Die obersten Bundesgerichte haben, soweit sie bisher mit Heiratsklauseln befaßt worden sind, in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen bejaht; vgl. die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Heiratsklausel bei der Waisenrente im Bundesversorgungsgesetz und zu § 44 Abs. 1 Satz 2 AVG (BSGE 12, 27; 25, 205), des Bundesgerichtshofs zur Heiratsklausel bei der Waisenrente nach dem Bundesentschädigungsrecht (…FamRZ 1966, S. 448 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts zur Heiratsklausel beim Kinderzuschlag im Bundesbesoldungsrecht (BVerwGE 25, 123).Weiter wird zugunsten der Heiratsklauseln geltend gemacht, das Kind scheide mit seiner Heirat aus der engeren Familiengemeinschaft mit den Eltern aus und begründe eine eigene selbständige Familie, die für ihre wirtschaftliche Existenz nicht mehr auf die frühere Familiengemeinschaft und deren Fortwirkung in Gestalt der Waisenrente zurückgreifen dürfe (…vgl. u. a. Schwankhart, Die Sozialversicherung 1961, S. 181 [183]; s. a. BVerwGE 25, 123 [126]).
- BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Auch im letzten Falle ist die begehrte verfassungsrechtliche Prüfung für die Entscheidung in den Ausgangsverfahren erheblich, weil die Sozialgerichte eine andere Entscheidung zu treffen hätten als bei Gültigkeit der Regelung: Sie müßten die Verfahren aussetzen und die Entscheidung des Gesetzgebers abwarten (vgl. BVerfGE 22, 349 [360 f.]; 23, 74 [78]).Auch eine solche beschränkte Nichtigerklärung wäre jedoch ein zu weitgehender Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, weil mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung des Verfassungsverstoßes bestehen (vgl. BVerfGE 22, 349 [360 f.]; 23, 74 [78]).
- BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57
Ehegattenfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 6, 55 [71, 76]; 17, 210 [219 f.]; 24, 104 [109]) ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 GG als wertentscheidender Grundsatznorm für den Staat positiv die Aufgabe, Ehe und Familie durch geeignete Maßnahmen zu fördern und vor Beeinträchtigungen durch andere Kräfte zu bewahren, negativ das Verbot, die Ehe zu schädigen oder sonst zu beeinträchtigen, gleichgültig, ob dies durch Maßnahmen gegen bestehende Ehen geschieht oder ob die Bereitschaft zur Eheschließung gefährdet wird (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]).Die genannten Vergünstigungen knüpfen an ganz andere in der besonderen Lage der einzelnen Familie liegende Voraussetzungen an und können nur zufällig denselben Personen zugute kommen, die durch die Heiratsklauseln benachteiligt werden (vgl. BVerfGE 12, 151 [167 f.]).
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Jedoch müssen sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben: Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und somit als Diskriminierung der Ehe anzusehen sein (vgl. BVerfGE 6, 55 [77]; 17, 210 [217, 220]; 18, 97 [107]; 22, 100 [105]).Gesetzliche Vorschriften, die nach ihrer Struktur und tatsächlichen Wirkung einen bestimmten Kreis von Ehen benachteiligen, können nicht deswegen als verfassungsrechtlich unbedenklich angesehen werden, weil andere Vorschriften desselben Gesetzes oder aus dem gleichen Rechtsgebiet einen anderen Kreis von Ehen begünstigen (BVerfGE 18, 97 [108]).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
- BVerwG, 02.12.1959 - V C 200.59
- BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
Volkswagenprivatisierung
- BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59
Zweigstellensteuer
- BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
- BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für …
- BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 394/67
Verfassungswidrigkeit des § 45 KO
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
Nicht angerechnet werden darf, was zu leisten die Verpflichteten außerstande sind (vgl. zum Unterhaltsrecht BVerfGE 28, 324 ) oder was sie ohne rechtliche Verpflichtungen erkennbar nicht zu leisten bereit sind (vgl. BVerfGE 71, 146 ; 87, 234 ).Daher kann die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft durchaus Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen sein, sofern damit keine Benachteiligung von Ehe oder Familie einhergeht, die mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
Diese Einkommensanrechnung verletzt auch nicht die durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Freiheit, über die Art und Weise der Gestaltung familiären Zusammenlebens selbst zu entscheiden (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 99, 216 ; 133, 59 ), denn der Gesetzgeber knüpft hier für wirtschaftliche Rechtsfolgen - ohne die Familie zu diskriminieren - lediglich an die familiäre Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft an (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 69, 188 ; 75, 382 ).
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Der besondere Schutz, der der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zukommt, verbietet es, sie insgesamt gegenüber anderen Lebensformen schlechter zu stellen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 13, 290 ; 28, 324 ; 67, 186 ; 87, 234 ; 99, 216 ). - BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Insbesondere untersagt Art. 6 Abs. 1 GG eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 69, 188 ; 87, 234 ; 99, 216 ).Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft kann zwar zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher Rechtsfolgen genommen werden (vgl. BVerfGE 28, 324 ).
Die Berücksichtigung der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Lage der Ehegatten darf gerade bei der konkreten Maßnahme die Ehe nicht diskriminieren (vgl. BVerfGE 28, 324 ; stRspr).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
a) Das in dieser Grundrechtsnorm enthaltene Verbot, Ehe und Familie durch staatliche Maßnahmen zu benachteiligen, gilt auch für den Bereich der staatlichen Gewährung von Leistungen und Vorteilen (vgl. BVerfGE 28, 324 (347)). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Der gesetzgeberische Spielraum für Typisierungen ist umso enger, je dichter die verfassungsrechtlichen Vorgaben außerhalb des Art. 3 Abs. 1 GG sind (vgl. zu Art. 6 Abs. 1 GG BVerfGE 28, 324 ;… zum Wahlrecht BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 -, juris, Rn. 53;… Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 6. Aufl. 2010, Art. 3 Abs. 1 Rn. 23). - BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82
Nachtarbeitsverbot
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Die wechselvolle Entwicklung der maßgebenden Vorschriften der Sozialversicherung (vgl. dazu BVerfGE 28, 324 [326 ff.]) zeigt, daß der Gesetzgeber immer wieder Anlaß gesehen hat, die Altersgrenze den jeweiligen Rechtsvorstellungen, aber auch Billigkeits- und Wirtschaftlichkeitserwägungen anzupassen (vgl. BSG 17, 35 [36]).Änderungen ergaben sich ferner aus der Nichtigerklärung des damaligen § 44 Absatz 2 durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 17, 1) und der ebenfalls durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 324) notwendig gewordenen Streichung der Heiratsklausel (vgl. das Gesetz zur Änderung sozial- und beamtenrechtlicher Vorschriften über Leistungen für verheiratete Kinder vom 25. Januar 1971 -- BGBl. I S. 65 -).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Heiratsklauseln bei den Waisenrenten in der sozialen Rentenversicherung habe die Waisenrente Unterhaltsersatzcharakter (BVerfGE 28, 324 [348, 354]).
Die hier mit der Altersgrenze normierte Voraussetzung für die Gewährung von Waisenrente in der sozialen Rentenversicherung unterscheidet sich wesentlich von der früheren Heiratsklausel, die das Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 1 GG erklärt hat, weil sie gegen das in der Verfassungsnorm enthaltene Verbot, die Familie zu schädigen, verstieß (vgl. BVerfGE 28, 324 [325, 347]).
Betrachtet man allein die Funktion der Waisenrente, nämlich ihren Unterhaltsersatzcharakter (vgl. BVerfGE 17, 1 [10]; 25, 167 [195]; 28, 324 [348]), so so,mag der Wegfall der Rente mit dieser Altersgrenze nicht einleuchten.
Sinn und Zweck dieser Sozialleistung ist es vielmehr, den "typischen" Bedarf zu decken, der durch den Ausfall väterlicher oder mütterlicher Unterhaltsleistungen entsteht (vgl. BVerfGE 17, 1 [28, 33]; 28, 324 [354 f]).
Da es nach den heutigen sozialen Verhältnissen nicht mehr die Regel bildet, daß jemand bereits mit 18 Jahren seine Berufsausbildung abgeschlossen hat und im Erwerbsleben steht, wird Waisenrente über diese Altersgrenze hinaus bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt, wenn nachgewiesen wird, daß die Waise sich noch in der Ausbildung befindet, das freiwillige soziale Jahr leistet oder gebrechlich ist, d.h. wiederum in Fällen, in denen normalerweise anzunehmen ist, daß sich die Waise nicht selbst unterhalten kann (BVerfGE 28, 324 [355]).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie das Recht der Sozialversicherung sie fordert, ist der Gesetzgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gehindert, typisierende Regelungen unter Vernachlässigung der Besonderheiten einzelner Fälle zu erlassen (vgl. BVerfGE 17, 1 [23 f.]; 23, 135 [144]; 28, 324 [356]; 36, 237 [245]).
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
Die vorlegenden Gerichte müssen die Ausgangsverfahren weiterhin aussetzen, bis der Gesetzgeber die verfassungswidrige Norm durch eine mit der Verfassung vereinbare Regelung ersetzt hat (vgl. BVerfGE 28, 324 [362 f.]). - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Art. 6 Abs. 1 GG untersagt eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen (vgl. BVerfGE 28, 324 ; 69, 188 ), von Eltern gegenüber Kinderlosen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 87, 1 ) sowie von ehelichen gegenüber anderen Erziehungsgemeinschaften (vgl. BVerfGE 61, 319 ). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
Die Verwirklichung der Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bedarf einer allgemeinen familienrechtlichen Regelung, welche diejenige Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau, die als Ehe den Schutz der Verfassung genießt, rechtlich definiert und abgrenzt (vgl. BVerfGE 28, 324 [361]). - BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84
Handelsvertreter
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der …
- BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 1511/14
Unbegründete Verfassungsbeschwerde betreffend das Pflichtteilsrecht
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
- BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97
Kindergeld an Ausländer
- SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20
Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für …
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
- BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95
Zählkindervorteil
- BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …
- BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06
Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des …
- SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
- BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05
Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2021 - 21 A 3824/18
Kirchlicher Kindergartenbetreiber kann keinen höheren staatlichen Zuschuss zur …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvL 78/86
Schlüsselgewalt
- BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72
Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG
- BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04
Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der Entgeltpunkte für die …
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 …
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
- BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69
Reparationsschäden
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvR 191/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Renten- und Versorgungsrecht
- BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74
Rentenversicherung im Ausland
- BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83
Arbeitsförderungsgesetz 1979
- BSG, 01.06.2017 - B 5 R 2/16 R
Kein Fortbestehen des Waisenrentenanspruches während der erziehungsbedingten …
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87
Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers …
- BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses …
- BSG, 29.11.1988 - 7 RAr 91/87
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Besondere Härte - Wichtiger Grund - Herstellung …
- BVerwG, 25.07.2007 - 3 C 10.06
Flächenzahlung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzen; Getreidedurchschnittsertrag; …
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 1/98 P R
Feststellungsklage des Arbeitnehmers über Aufteilung der Beitragslast gegen den …
- BSG, 24.06.1985 - GS 1/84
Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …
- BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72
Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren
- BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 2/98 P R
Aufteilung der Beitragslast in der sozialen Pflegeversicherung bei …
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvL 6/78
Verfassungswidrigkeit des § 89 Abs. 3 BVG
- LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des …
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 409/67
Ferntrauung
- SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 63/10
Arbeitslosengeld II - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück …
- VG Meiningen, 20.08.2019 - 2 K 449/17
Wohngeldrechtlicher Begriff des dauerhaft Getrenntlebens
- VG Göttingen, 29.09.1999 - 2 A 2045/96
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von …
- BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 6 Abs 1 durch Anrechnung des …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92
Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz - …
- BFH, 08.03.1989 - X R 16/85
1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.1997 - 8 E 830/96
Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz
- BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte
- LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
Renten- und Arbeitslosenversicherung - keine Befreiung von der …
- BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision
- BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 5/93
Verheiratetes Kind - Kindergeld - Unterhalt
- BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 289/91
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2a BKKG
- BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des …
- BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86
Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher …
- BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 36.85
Aufenthaltsberechtigung - Ausländischer Arbeitnehmer - Anerkennung - Rückkehr ins …
- BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe
- VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973
Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67
Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht
- BVerfG, 14.05.1991 - 1 BvR 502/91
Verfassungsmäßigkeit der zweijährigen Anfechtungsmöglichkeit von unentgeltlichen …
- BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91
Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen - …
- BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
- BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 8/95
Mangels Entscheidungserheblichkeit unzulässige Vorlage des BBesG § 55 Abs 5 S 6
- OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08
Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2 …
- LSG Sachsen, 26.08.1998 - L 1 KN 40/97
- BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R
Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder - …
- VG Hamburg, 29.04.2020 - 21 E 1733/20
Erfolgloser Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Betretungs- …
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 101/08
Absenkung der Altersgrenze für Kinder in Berufsausbildung auf 25 Jahre als …
- FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 240/05
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - L 3 (18) RA 39/02
Rentenversicherung
- BVerwG, 16.05.1990 - 8 B 170.89
Aufenthaltsvermutung und Erhebung einer pauschalen Jahreskurabgabe
- LSG Hessen, 18.05.1971 - L 2 J 844/70
- FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 7 V 7026/98
Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen und Sonderabschreibungen; …
- LSG Bayern, 20.05.2009 - L 13 R 561/08
Rente wegen Alters - widerspruchslose Einlassung nach § 99 Abs 2 SGG - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2010 - L 20 AS 902/10
Mehrbedarf für Alleinerziehende; keine Besserstellung gegenüber Eheleuten
- BVerfG, 03.06.1992 - 1 BvR 583/86
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Erlösen aus der Überlassung von Sand- …
- KG, 18.03.1980 - 1 W 2707/79
- BVerwG, 13.11.1970 - VI C 2.65
Rechtsmittel
- BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 101/87
Berücksichtigung des Steuerfreibetrags für Schwerbehinderte bei der Bemessung des …
- SG Karlsruhe, 29.10.2009 - S 1 SO 3118/09
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Kostenübernahme …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2001 - L 3 RJ 233/98
Rentenversicherung
- BFH, 30.06.1999 - II R 5/98
Gesamtvermögen; Einbeziehung von Wertpapieren
- BFH, 14.07.1982 - II R 16/81
Ausführung einer Grundstücksschenkung; Steuerklasse bei einer erst nach dem Tod …
- SG Stuttgart, 13.08.2009 - S 9 AS 5003/09
Arbeitslosengeld II - Zuschuss zur privaten Krankenversicherung - Mindestbetrag …
- BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67
Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - L 18 R 677/10
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2009 - L 4 R 231/09
- BFH, 05.05.1999 - II B 31/98
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung des Erbersatzanspruchs
- BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 16/93
Unterhalt - Kindergeldberechtigter - Ehegatte - Selbstbehalt
- SG Aurich, 11.01.2012 - S 15 AS 863/09
Anspruch auf Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach …
- BVerfG, 23.03.1971 - 1 BvL 9/69
Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 BKGG
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 11/92
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 LW 5/08
Halbwaisenrente - Rentenhöhe
- VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05
Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern
- BVerfG, 23.09.1991 - 1 BvR 775/89
Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Pensionszusagen unter nahen …
- BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 14/78
- LSG Sachsen, 10.06.1998 - L 1 P 1/96
- BSG, 27.10.1993 - 10 RKg 16/93
- BSG, 25.05.1993 - 4 RA 37/92
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Gewährung einer Halbwaisenrente - Zahlung einer …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 12/92
- BVerwG, 15.07.1975 - VII C 21.71
Ausschluss von der Gasölverbilligung bei gleichzeitiger Veräußerung überwiegend …
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.1990 - 10 S 823/90
Zur Frage der Gewährung von Landeserziehungsgeld an teilzeitbeschäftigte Eltern, …
- BVerwG, 09.04.1987 - 1 C 78.86
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung - Einfügen in das soziale …
- BFH, 23.01.1981 - VI R 214/77
Eheschließung - Veranlagung - Veranlagungszeitraum - Ehegatte
- BVerwG, 25.09.1991 - 8 B 98.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 8/84
Verfassungwidrigkeit der Kindergeldregelung bis zum 31.12.1985
- SG Heilbronn, 05.11.2009 - S 13 SO 1073/09
Aufwendungen für die private Kranken- und Pflegeversicherung; abtrennbarer …
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.1999 - 9 S 2177/98
Rechtsanwaltsversorgungswerk: Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz bei …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 11/91
- VGH Hessen, 16.10.1989 - 12 TH 1182/88
Keine Aufenthaltserlaubnis aus Vertrauensschutzgründen bei nur kurzfristig …
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 8/92
- BSG, 27.01.1976 - 8 RU 2/75
Weitergewährung der Waisenrente - Unfallversicherung - Berufsausbildung - …
- BVerwG, 21.04.1973 - VI C 27.70
Anspruch eines Beamten auf Kinderzuschlag für ein verheiratetes Kind - Gewährung …
- SG Cottbus, 09.12.2009 - S 14 AS 178/09
Sorge für Pflege und Erziehung - Mehrbedarf - Alleinerziehende - …
- BSG, 27.04.1994 - 10 RKg 14/93
Anspruch auf Kindergeld/ Ausbildungskindergeld - Aufhebung eines Verwaltungsakts …
- BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 56/87
- BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 15/92
- BVerwG, 19.04.1991 - 8 B 52.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- LAG Berlin, 25.02.1985 - 12 Sa 118/84
Zulässigkeit des Ausschlusses personalvertretungsrechtlicher Mitbestimmung im …
- VGH Bayern, 14.12.1983 - 7 B 82 A.1507
- BVerwG, 10.05.1972 - VI B 29.70
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 22 A 830/99
Unterhaltsersatzcharakter der Halbwaisenrente
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1990 - 8 A 17/88
Berufsständisches Versorgungswerk; Spätadoption; Versicherungsrisiko; …
- BSG, 26.07.1977 - 12 RKg 10/77
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2010 - L 22 B 3/08
- BSG, 31.05.1979 - 11 RA 44/78
- BGH, 05.12.1978 - IX ZB 157/76
Rechtsmittel
- VG Augsburg, 15.01.2010 - Au 3 K 09.941
Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht; materiellrechtliche …
- VG Frankfurt/Main, 14.08.1997 - 6 G 2154/97
Duldung bei Eheschließungsabsicht
- BSG, 26.07.1977 - 12 RKg 7/76