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   BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvL 9/60   

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https://dejure.org/1970,883
BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvL 9/60 (https://dejure.org/1970,883)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1970 - 1 BvL 9/60 (https://dejure.org/1970,883)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 1 BvL 9/60 (https://dejure.org/1970,883)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1
    Unstatthaftigkeit eines verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens infolge zwischenzeitlich eingetretener Änderung des einfachen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrollverfahren - Entziehen der Grundlage - Beendigung des Verfahrens wegen fehlender Grundlage

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 325
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    a) Führt ein Ereignis zur Erledigung des Ausgangsverfahrens, hat dies regelmäßig auch die Erledigung des Vorlageverfahrens zur Folge (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ).
  • BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18

    Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu

    a) Erledigt sich das Ausgangsverfahren, hat dies zwar regelmäßig auch die Erledigung des Vorlageverfahrens zur Folge (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ; 142, 313 ).
  • BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08

    "Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist

    Doch ist eine Vorlage im Rahmen des Art. 100 GG weiter zulässig, solange sich die Ausgangsverfahren mit dem Außerkrafttreten nicht erledigt haben (vgl. BVerfGE 16, 6 ; 29, 325 ; 47, 46 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Seine Gestaltungsfreiheit umfaßt insbesondere die Berechtigung zur Festlegung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 27, 58 (66) [BVerfG 02.10.1969 - 1 BvL 12/68]; 29, 327 (335) [BVerfG 08.12.1970 - 1 BvL 9/60]).
  • BVerfG, 21.09.2016 - 1 BvL 6/12

    Unzulässige Richtervorlage betreffend die Bewertung von Kindererziehungszeiten in

    Erledigt sich das Ausgangsverfahren, so fehlt es ab diesem Zeitpunkt regelmäßig an der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ; 51, 161 ; 108, 186 ; BVerfGK 18, 290 ; vgl. zu Ausnahmen von diesem Grundsatz BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 -, juris, Rn. 63).

    Es bedarf allerdings einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der Vorlage, weil der Vorlagebeschluss seitens des Sozialgerichts nicht aufgehoben worden ist (vgl. BVerfGE 29, 325 ; BVerfGK 18, 290 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2015 - 2 KN 1/15

    Spielautomatensteuer in Flensburg

    Für die Steuern, die "voraussetzungslos" geschuldet werden, gilt dieser Grundsatz naturgemäß lediglich als Übermaßverbot in der Weise, dass dem Gesetzgeber verwehrt ist, Steuern mit einer "erdrosselnden" Wirkung auszugestalten (BVerfG v. 22.05.1963 - 2 BvR 78/56 -, v. 08.12.1970 - 1 BvL 9/60 - BVerfGE 29, 327, 331).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 27.01.2016 - LVerfG 2/15

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle (§§ 44 ff VerfG SH)

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 1970 - 1 BvL 9/60 -, BVerfGE 29, 325 ff., Juris Rn. 4; Dederer, a.a.O., Art. 100 Rn. 26 f. ).

    (i.d.S. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juni 1962 - 1 BvL 10/57 -, BVerfGE 14, 140 ff., Juris Rn. 6 und vom 8. Dezember 1970 - 1 BvL 9/60 -, BVerfGE 29, 325 ff., Juris Rn. 4; Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Januar 2007 - 1 BvL 7/06 -, BVerfGK 10, 199 m.w.N., Juris Rn. 25; und vom 8. Dezember 2010 - 1 BvL 7/10 -, BVerfGK 18, 290 f., Juris Rn. 2).

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvL 7/10

    Nachträgliche Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur konkreten Normenkontrolle

    Durch die Beendigung des Ausgangsverfahrens ist die Grundlage für eine Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorlage entfallen (vgl. BVerfGE 14, 140 ; 29, 325 ).

    Es bedarf allerdings einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unzulässigkeit der Vorlage, weil der Vorlagebeschluss seitens des Landessozialgerichts nicht aufgehoben worden ist (vgl. BVerfGE 29, 325 ).

  • BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91

    Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der

    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.

    In derartigen Fällen geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von einer Verpflichtung, mindestens aber einer Befugnis des vorlegenden Gerichts zur Aufhebung seiner Vorlage aus (vgl. BVerfGE 24, 63 >67<; 29, 325 >326<; 49, 217 >219<; 51, 161 >165<).

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2025

    Antragsrücknahme; Begründung; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage;

    Die Vorlage ist unzulässig, da die Vorlagefrage wegen der zwischenzeitlich erfolgten Antragsrücknahme im Ausgangsverfahren für dessen Entscheidung nicht mehr erheblich in dem zuvor dargestellten Sinne ist (ebenso BVerfG, Beschlüsse vom 19.06.1962 - 1 BvL 10/57 -, BVerfGE 14, 140 [142], vom 08.12.1970 - 1 BvL 9/60 -, BVerfGE 29, 325 [326], und vom 25.04.1970 - 1 BvL 18/70 -, BVerfGE 51, 161 [163 f.]; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 80 Rdnr. 87).

    Nachdem das vorlegende Gericht die Antragsrücknahme im Ausgangsverfahren nicht zum Anlass genommen hat, seinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss aufzuheben (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerfG, Beschlüsse vom 08.12.1970 - 1 BvL 9/60 -, BVerfGE 29, 325 [326], und vom 27.09.1978 - 1 BvL 21/78 -, BVerfGE 49, 217 [219]), war die Vorlage als unzulässig zurückzuweisen.

  • FG Bremen, 03.09.2021 - 2 K 37/19

    Einstellung des Verfahrens wegen wirksamer Klagerücknahme

  • StGH Hessen, 04.04.2006 - P.St. 2026

    Antragsrücknahme; Begründung; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlage;

  • FG Niedersachsen, 18.08.2022 - 7 K 120/21

    Aufhebung des an das Bundesverfassungsgericht gerichteten Vorlagebeschlusses nach

  • BVerwG, 07.09.1973 - VII C 34.72

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Erweiterung einer

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