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   BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70   

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https://dejure.org/1970,902
BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70 (https://dejure.org/1970,902)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1970 - 2 BvR 61/70 (https://dejure.org/1970,902)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 2 BvR 61/70 (https://dejure.org/1970,902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwertung des Eingangsvermerks auf einem Fernschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Vorherige Äußerung zu Tatsachen - Vorherige Äußerung zu Beweisergebnissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 29, 340
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
    103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 252/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
    103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 2 BvR 314/68

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
    103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)).
  • BVerfG, 14.05.1969 - 2 BvR 613/67

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1970 - 2 BvR 61/70
    103 Abs. 1 GG verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen sich die Beteiligten vorher äußern konnten (BVerfGE 20, 280 (282); 22, 267 (273); 25, 40 (43); 26, 37 (40)).
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