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   BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53   

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https://dejure.org/1954,47
BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53 (https://dejure.org/1954,47)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1954 - 1 BvR 409/53 (https://dejure.org/1954,47)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1954 - 1 BvR 409/53 (https://dejure.org/1954,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Wiedereinstellung von Richter im Jahre 1945 ohne Ernennungsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 255
  • NJW 1954, 225
  • DVBl 1954, 159
  • DÖV 1954, 150
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1951 - III ZR 6/50

    Rechtsstellung verdrängter Beamter

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53
    Er hat ferner in einem Falle, in dem keine den Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes entsprechende Urkunde ausgehändigt worden war, betont (BGHZ 3, 1 [29]), unter den besonderen, damals vorliegenden Umständen sei es nicht gerechtfertigt, Personen, die ersichtlich als Beamte von einer der im Wiederaufbau befindlichen Dienststellen eingestellt werden sollten, die Erlangung jeglicher Beamtenrechte aus ihrer Tätigkeit abzusprechen.

    Mindestens in Fällen, wo erkennbar mehr als ein Beschäftigungsauftrag, nämlich eine engere Bindung zwischen Dienstherrn und Einzustellenden beabsichtigt gewesen sei, erscheine diese Folgerung geboten (vgl. auch BGH Urt. v. 28.6. 1951 III ZR 6/50; Urt. v. 12.7.1951 III ZR 50/51).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53
    Er stützt sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1953 ( 1 BvR 147/52), wonach sämtliche Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 erloschen sind.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 1953 ( 1 BvR 147/52) ausgesprochen hat, gilt der Grundsatz der Formenstrenge im Beamtenrecht nach Staatskatastrophen von der Art des Jahres 1945 nur mit Einschränkungen.

  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 50/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1954 - 1 BvR 409/53
    Mindestens in Fällen, wo erkennbar mehr als ein Beschäftigungsauftrag, nämlich eine engere Bindung zwischen Dienstherrn und Einzustellenden beabsichtigt gewesen sei, erscheine diese Folgerung geboten (vgl. auch BGH Urt. v. 28.6. 1951 III ZR 6/50; Urt. v. 12.7.1951 III ZR 50/51).
  • BVerfG, 30.09.2022 - 2 BvR 2222/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend den NSU-Prozess erfolglos

    aa) Zwar kann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auch verletzt sein, wenn ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung unterlässt (vgl. BVerfGE 3, 255 ; 3, 359 ; 31, 145 ; 54, 100 ; BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Es ist zwar denkbar, daß eine Partei ihrem gesetzlichen Richter dadurch entzogen wird, daß ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes (vgl. § 118 Abs. 2 FGO) Revisionsgericht den Sachverhalt selbst erforscht oder eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht zwecks weiterer Sachaufklärung (vgl. § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO) unterläßt (vgl. BVerfGE 3, 255 [256]; 3, 359 [363 f.]).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Das Bundesverfassungsgericht hat - abgesehen von dem gemäß § 24 BVerfGG ergangenen Beschluß vom 14. Januar 1954 (BVerfGE 3, 255 [259 f.]), der einen Sonderfall aus der Zeit 1946/47 betraf, und der Entscheidung vom 14. November 1962 (BVerfGE 15, 126 [147]), die die Frage des verfassungsmäßigen Verfahrens bei Erlaß des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes offen lassen konnte - nur im Urteil vom 15. November 1971 betreffend das Hessische Richterbesoldungsgesetz eine Ausnahme von der Regel, daß im Augenblick der Ausfertigung des Gesetzes die Kompetenz zu seinem Erlaß in Geltung gestanden haben muß, zugelassen (BVerfGE 32, 199 [212]):.
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