Rechtsprechung
   BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvL 17/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,532
BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvL 17/67 (https://dejure.org/1970,532)
BVerfG, Entscheidung vom 15.12.1970 - 2 BvL 17/67 (https://dejure.org/1970,532)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1970 - 2 BvL 17/67 (https://dejure.org/1970,532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 47
  • NJW 1971, 419
  • MDR 1971, 275
  • DVBl 1971, 142
  • DÖV 1971, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvL 17/67
    a) Das Bundesverfassungsgericht habe mit Urteil vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180 [218 f.]) entschieden, daß § 73 Abs. 2 und 3 BSHG, der die zwangsweise Anstalts- oder Heimunterbringung eines Erwachsenen in Fällen vorsah, in denen dies weder dem Schutz der Allgemeinheit noch dem Schutz des Betroffenen selbst, also ausschließlich seiner "Besserung" diente, das Grundrecht der persönlichen Freiheit in seinem Wesensgehalt antaste sowie den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletze und deshalb nichtig sei.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180 [218 f.]) ausgeführt, daß für jedes Grundrecht aus seiner besonderen Bedeutung im Gesamtsystem der Grundrechte ermittelt werden müsse, worin sein unantastbarer Wesensgehalt bestehe.

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Die grundrechtlich geschützte Freiheit schließt auch die "Freiheit zur Krankheit" und damit das Recht ein, auf Heilung zielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn diese nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt sind (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 30, 47 ; 22, 180 ).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Zwar steht es unter der Herrschaft des Grundgesetzes in der Regel jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, sofern dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden (vgl. BVerfGE 22, 180 [219 f.]; 30, 47 [53 f.]).

    Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der ihm zustehenden Kompetenz für die öffentliche Fürsorge (Art. 74 Nr. 7 GG), die auch Zwangsmaßnahmen umfassen kann (vgl. BVerfGE 30, 47), ein Gesetz über psychisch Kranke bislang nicht erlassen.

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

    Belange von ausreichendem Gewicht sind insbesondere die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 32, 87 ; 35, 185 ) und der Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 30, 47 ; 45, 187 ; 58, 208 ; 70, 297 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht