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   BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,181
BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69 (https://dejure.org/1971,181)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1971 - 1 BvR 13/69 (https://dejure.org/1971,181)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1971 - 1 BvR 13/69 (https://dejure.org/1971,181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über 300 DM im Arbeitsgerichthsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 31, 297
  • NJW 1971, 2301
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69
    Dieses Grundrecht garantiert dem Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens das Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich vor Erlaß der Entscheidung zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern (BVerfGE 1, 418 [429]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69
    Es gewährleistet aber nicht, daß das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Anwalts gewährt wird (BVerfGE 9, 124 [132]).
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Ein von einer Regelung oder Maßnahme ausgehender bloßer Anreiz zum Beitritt erfüllt diese Voraussetzung nicht (vgl. BVerfGE 31, 297 ).
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Ebenso unbestritten ist es aber auch, dass die Mitgliedschaft in einer Koalition nicht folgenlos bleibt, und dass von den rechtlichen Folgen der koalitionsmäßigen Organisierung eines Arbeitgebers oder eines Arbeitnehmers für Außenseiter auch ein gewisser Anreiz ausgehen kann, selbst Mitglied der Koalition zu werden (vgl. schon BVerfG 20. Juli 1971 - 1 BvR 13/69 - BVerfGE 31, 297, 302).

    Dies zeigt sich dadurch deutlich in zahlreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die zeitlich nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts ergangen sind, dass dort jeweils die Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit auch unter einer - teilweise sehr konkreten - Abwägung des konkreten Maßes des auf den Außenseiter ausgeübten Drucks zum Koalitionsbeitritt bewertet wird (zB BVerfG 20. Juli 1971 - 1 BvR 13/69 - BVerfGE 31, 297, 302; 24. Mai 1977 - 2 BvL 11/74 - BVerfGE 44, 322, 352; 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74 - BVerfGE 55, 7, 22; 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213 f.; 10. September 1991 - 1 BvR 561/89 - AP TVG § 5 Nr. 27; 18. Juli 2000 - 1 BvR 948/00 - AP AEntG § 1 Nr. 4 = EZA GG Art. 9 Nr. 69; 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - BVerfGE 116, 202).

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Ebenso wie bei einem Angeklagten, der die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht zu bewältigen vermag und deshalb auf die Hilfe eines sachkundigen Beistands angewiesen ist (vgl. BVerfGE 9, 124 (132); 31, 297 (301); 31, 306 (308); 38, 105 (118); 39, 156 (168)), begegnet das Grundgesetz den aus solchen Verständigungsproblemen erwachsenden Gefährdungen nicht durch Art. 103 Abs. 1 GG , sondern durch die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens, auf das der im Strafverfahren Angeklagte gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG einen grundrechtlich gesicherten Anspruch hat.
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