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   BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvL 29/70, 1 BvL 11/71   

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BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvL 29/70, 1 BvL 11/71 (https://dejure.org/1971,568)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1971 - 1 BvL 29/70, 1 BvL 11/71 (https://dejure.org/1971,568)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1971 - 1 BvL 29/70, 1 BvL 11/71 (https://dejure.org/1971,568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 100 Abs. 1; StGB § 361 Nr. 4
    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bezüglich vorkonstitutionellem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der anstehenden Norm - Vorkonstitutionelles Recht - Unvereinbarkeit mit GG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der anstehenden Norm - Vorkonstitutionelles Recht - Unvereinbarkeit mit GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 32, 256
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.02.1969 - 1 BvL 3/69

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvL 29/70
    Der Gesetzgeber hat § 361 Nr. 4 StGB , soweit darin das Betteln unter Strafe gestellt wird, auch nicht nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes "in seinen Willen aufgenommen" und damit bestätigt (BVerfGE 25, 213 [215]), sondern hat im Gegenteil im Zweiten Strafrechtsreformgesetz die ersatzlose Streichung dieser Vorschrift beschlossen.

    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt (BVerfGE 11, 126 ; vgl. auch 18, 216 [223]) oder wenn er lediglich eine Rechtsbereinigung mehr technischer Natur vornimmt, ohne sich mit dem Inhalt der Vorschrift zu befassen (vgl. BVerfGE 25, 25 [27]; 25, 213 [215]).

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvL 29/70
    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt (BVerfGE 11, 126 ; vgl. auch 18, 216 [223]) oder wenn er lediglich eine Rechtsbereinigung mehr technischer Natur vornimmt, ohne sich mit dem Inhalt der Vorschrift zu befassen (vgl. BVerfGE 25, 25 [27]; 25, 213 [215]).
  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvL 24/68

    Unzulässige Richtervorlage bei vorkonstitutionellem Recht

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvL 29/70
    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt (BVerfGE 11, 126 ; vgl. auch 18, 216 [223]) oder wenn er lediglich eine Rechtsbereinigung mehr technischer Natur vornimmt, ohne sich mit dem Inhalt der Vorschrift zu befassen (vgl. BVerfGE 25, 25 [27]; 25, 213 [215]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Demgegenüber ist von einem Bestätigungswillen des nachkonstitutionellen Gesetzgebers nicht auszugehen bei Änderung einzelner Vorschriften eines vorkonstitutionellen Gesetzes (vgl. BVerfGE 11, 126 [131 f.]; 24, 20 [22 f.]; 29, 39 [43 f.]; 32, 296 [299 f.]) sowie dann, wenn der Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und von ihrer Aufhebung oder sachlichen Änderung vorerst absieht, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]; 32, 296 [299]; 64, 217 [221]).
  • BSG, 21.08.2008 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in den

    Anders jedoch dann, wenn er lediglich die formelle Weitergeltung früherer Normen noch hinnimmt, damit eine Neuregelung einheitlich in Kraft treten kann (BVerfG vom 16.11.1971, BVerfGE 32, 256, 260 zur Prüfung der "Nachkonstitutionalität" im Rahmen des Art. 100 Abs. 1 GG; zur Übertragung der dortigen Maßstäbe auf den "lex posterior"-Satz: Laubinger, VerwArch 76, 201, 210 f).
  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Eine Bestätigung ist aber zu verneinen, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 32, 256 [260] und 296 [299]; 63, 181 [188]; 66, 248 [254 f.]; 70, 126 [130]).
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 RJ 44/05 R

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    Anders jedoch dann, wenn der Gesetzgeber lediglich die formelle Weitergeltung früherer Normen noch hinnimmt, damit eine Neuregelung einheitlich in Kraft treten kann (BVerfG vom 16.11.1971, BVerfGE 32, 256, 260 zur Prüfung der "Nachkonstitutionalität" im Rahmen des Art. 100 Abs. 1 GG; zur Übertragung der dortigen Maßstäbe auf den "lex posterior" -Satz: Laubinger, VerwArch 76 [1985], 201, 210 f).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 1 BvL 3/71

    Kranzgeld

    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]).
  • BSG, 22.04.2008 - B 5a R 8/08 S

    5a. Senat des BSG gibt seine Rechtsauffassung zur Berücksichtigung von

    Das BVerfG (BVerfGE 32, 256, 258, 260) hat hierzu ausgeführt, dass eine Bestätigung vorkonstitutionellen Rechts durch den nachkonstitutionellen Gesetzgeber nicht angenommen werden könne, wenn dieser eine vorkonstitutionelle Norm für eine Übergangszeit nur hinnehme und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterlasse.

    Die Hinnahme der Vorschrift zu diesem Zeitpunkt für eine Übergangszeit, um ein späteres einheitliches Inkrafttreten der Neuregelung des Rechts der Erwerbsminderungsrenten zu ermöglichen, bedeutet nicht, dass der 14. Deutsche Bundestag § 96a SGB VI inhaltlich bestätigend in seinen Willen aufgenommen hat; er hat insoweit vielmehr lediglich die formelle Weitergeltung dieser Norm vorerst geduldet (noch einmal BVerfGE 32, 256, 258, 260).

  • BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94

    Wiedervereinigung - Naturschutzgebiet - Festsetzung - Fortgeltung

    Das Normenkontrollgericht hat das an Hand der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Kriterien (vgl. Beschluß vom 30.0ktober 1993 - 1 BvL 42/92 - NJ 1994, 121 ; BVerfGE 32, 256 [260]; 66, 248 [254]; 70, 126 [130]) geprüft und verneint; es hat insbesondere auch den Gesetzesmaterialien zum Landesnaturschutzgesetz entnommen, daß sich der Landesgesetzgeber mit der Verordnung inhaltlich nicht befaßt hat.
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvL 11/82

    Gewerbeordnung : § 124b GewO als vorkonstitutionelles Recht

    Eine Bestätigung kann dagegen nicht angenommen werden, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt, ohne sie in ihrer Geltung bestätigen zu wollen (vgl. BVerfGE 11, 126 [131]; 18, 216 [223]; 32, 256 [258]; 32, 296 [299]).
  • VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 98-III-12

    Vorlagebeschluss des VG Leipzig vom 23. Februar 2012 zur Vereinbarkeit von § 4

    Es liegt jedoch nicht nahe, dass der Gesetzgeber hierbei auch den unverändert belassenen Regelungsgehalt von § 4 Abs. 3 SächsIHKG bestätigt hat (vgl. hierzu allgemein: BVerfG, Beschluss vom 4. Juni 1985, BVerfGE 70, 126 [129 f.]; Beschluss vom 16. November 1971, BVerfGE 32, 256 [258]; Dollinger in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 80 Rn. 41 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

    Vielmehr sind lediglich offensichtliche Unrichtigkeiten der Verordnung korrigiert worden, ohne daß eine inhaltliche Überprüfung stattgefunden hat (vgl. die Korrekturen durch die entsprechende Berichtigungs-Verordnung vom 25.8.1995, GVBl. S. 295; s. in diesem Zusammenhang auch BVerfG, B. v. 16.11.1971, BVerfGE 32, 256, 258).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - 10 N 29.07

    Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes zu Zeiten der DDR; Erforderlichkeit

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