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   BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/1968   

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https://dejure.org/1972,197
BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/1968 (https://dejure.org/1972,197)
BVerfG, Entscheidung vom 19.07.1972 - 2 BvL 22/1968 (https://dejure.org/1972,197)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juli 1972 - 2 BvL 22/1968 (https://dejure.org/1972,197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Gebührenregelung im Recht der Fleischbeschau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 33, 358
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68
    Denn ebenso wie in dem vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 11. Oktober 1966 (BVerfGE 20, 257 [270]) entschiedenen Fall schließe die hier streitige Ermächtigung trotz Bindung an die vorgenannten Prinzipien es nicht aus, die Kosten in mehrfacher Weise und mit verschiedenartiger Belastung der Betroffenen zu regeln.

    b) Anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht zu § 80 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1081) entschiedenen Fall (BVerfGE 20, 257 [268]) ist als Zweck der Ermächtigung hier schon aus dem Gesetzestext klar erkennbar, daß es dem Verordnunggeber nicht - wie dort - freigestellt sein sollte, welche.

  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68
    Danach sind insbesondere der Sinnzusammenhang zu berücksichtigen, in den die Ermächtigung gestellt ist, sowie das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt (vgl. ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 8, 274 [307]; zuletzt BVerfGE 28, 66 [85] ; Beschluß vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70-) .
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68
    Diese Vorschrift bildet die Rechtsgrundlage für die Anwendung der im vorliegenden Fall maßgebenden Gebührenordnung vom 28. Dezember 1966 (a.a.O.) , deren Rechtsgültigkeit selbst im Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG nicht zu prüfen ist (vgl. zuletzt BVerfGE 31, 357 [362]) .
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68
    Danach sind insbesondere der Sinnzusammenhang zu berücksichtigen, in den die Ermächtigung gestellt ist, sowie das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt (vgl. ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 8, 274 [307]; zuletzt BVerfGE 28, 66 [85] ; Beschluß vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70-) .
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68
    Danach sind insbesondere der Sinnzusammenhang zu berücksichtigen, in den die Ermächtigung gestellt ist, sowie das Ziel, das die gesetzliche Regelung insgesamt verfolgt (vgl. ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 8, 274 [307]; zuletzt BVerfGE 28, 66 [85] ; Beschluß vom 12. April 1972 - 2 BvR 704/70-) .
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17, (30); 33, 358 (365); 58, 257 (277); 62, 203 (210); 80, 1 (20 f.)).

    Dazu zählt auch das vom Gesetzgeber umschriebene Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 33, 358 (366)).

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Es wird dem Verordnungsgeber also nicht freigestellt, welche öffentlichen Leistungen die Gebührenpflicht auslösen und welche gebührenfrei sein sollen (vgl. BVerfGE 20, 257, 268 ff.; 33, 358, 365).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer

    Dem Verordnungsgeber darf nicht freigestellt werden, welche öffentlichen Leistungen die Gebührenpflicht auslösen und welche gebührenfrei sein sollen (vgl. Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; Beschluss vom 19. Juli 1972 - 2 BvL 22/68 - BVerfGE 33, 358 ).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    b) Eine hinreichende Bestimmung des Zwecks der Ermächtigung setzt voraus, daß sich aus dem Wortlaut der Vorschrift sowie aus Sinn und Tragweite der sonstigen Regelungen des Gesetzes im Wege der Auslegung mit genügender Deutlichkeit die "Tendenz" und das "Programm" umreißen lassen, welche durch die zu erlassende Rechtsverordnung nach dem Willen des Gesetzgebers verwirklicht werden sollen (BVerfGE 20, 296 (305); 28, 66 (85); 33, 358 (365)).
  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 3.02

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer

    Dem Verordnungsgeber darf nicht freigestellt werden, welche öffentlichen Leistungen die Gebührenpflicht auslösen und welche gebührenfrei sein sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; Beschluss vom 19. Juli 1972 - 2 BvL 22/68 - BVerfGE 33, 358 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 10.92

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen -

    Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17 ; 33, 358 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ).

    Dazu zählt auch das vom Gesetzgeber umschriebene Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 33, 358 ).

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 11.87

    Wasserstraßen - Gebührenregelung - Baukostenwert - Umsatzsteuer

    Dieser Hinweis der Klägerin geht schon deshalb fehl, weil er Unterschiede des Zusammenhanges vernachlässigt: Der Akzent der Würdigung des Beschlusses vom 11. Oktober 1966 liegt darauf, daß das Äquivalenz- und das Kostendeckungsprinzip die erforderliche Bestimmtheit "allein" nicht erreichen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. Juli 1972 - 2 BvL 22/68 - BVerfGE 33.358 ; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1967 - BVerwG VII C 142.66 - BVerwGE 28, 36 [BVerwG 06.10.1967 - VII C 142/66]).

    Es erreicht dies jedoch zumindest im wesentlichen, wenn das hinzutretende Fachgesetz - wie hier § 47 WaStrG - die gebührenpflichtigen Maßnahmen so genau bezeichnet, daß in Verbindung damit das von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (lediglich) geforderte Minimum an (Ausmaß-)Bestimmtheit erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Juli 1972, a.a.O. S. 366 und vom 25. Mai 1976 - 2 BvL 1/75 - BVerfGE 42, 191 [BVerfG 25.05.1976 - 2 BvL 1/75]; BVerwG.

    Beschlüsse vom 19. Juli 1972, a.a.O. S. 366 und vom 25. Mai 1976, a.a.O. S. 202; BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971, a.a.O. S. 8 und Beschluß vom 26. März 1976, a.a.O. S. 3), und das führt in Verbindung mit dem, was sich aus der Festlegung der Gebührentatbestände und dem Äquivalenzprinzip ergibt, dazu, daß Art. 80 Abs. 2 Satz 2 GG (auch) im Hinblick auf das Ausmaß der Ermächtigung genügt ist.

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 6.93

    Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten

    Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17 ; 33, 358 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ).

    Dazu zählt auch das vom Gesetzgeber umschriebene Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 33, 358 ).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 7.93

    Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten

    Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17 ; 33, 358 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ).

    Dazu zählt auch das vom Gesetzgeber umschriebene Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 33, 358 ).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 3.93

    Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten

    Es genügt, daß sich Zweck, Inhalt und Ausmaß der gesetzlichen Ermächtigung mit Hilfe allgemeiner Auslegungssätze erschließen lassen (BVerfGE 19, 17 ; 33, 358 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ).

    Dazu zählt auch das vom Gesetzgeber umschriebene Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip (vgl. BVerfGE 33, 358 ).

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 9.92

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen -

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 4.93

    Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 11.92

    Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten Gegenständen -

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 2.93

    Entrichtung von Gebühren für die Überprüfung von Fluggästen und mitgeführten

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 12.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühr

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 43.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 22.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 42.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 19.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 23.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • VG Saarlouis, 20.03.2015 - 3 K 1978/13

    Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 49.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvR 1012/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Benzinqualitätsangabeverordnung

  • OLG Celle, 19.09.2013 - 2 U 125/13

    Kürzung des Milchgeldes wegen Hemmstoffbelastung

  • BVerwG, 19.06.1981 - 7 B 98.81

    Zuordnung eines Akademischen Direktors im Hinblick auf die zu erbringende

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