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   BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 471/70   

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https://dejure.org/1973,935
BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 471/70 (https://dejure.org/1973,935)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1973 - 1 BvR 471/70 (https://dejure.org/1973,935)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1973 - 1 BvR 471/70 (https://dejure.org/1973,935)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 4 § 13 Abs. 2 § 18; BVerfGG § 90
    Zulässigkeitsvoraussetzungen bei der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 338
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 471/70
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 1967 (BVerfGE 21, 271 - Südkurier -); denn dort hatte die dem Sender vergleichbare Verlegerin der Zeitung die Verfassungsbeschwerde erhoben.
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    In anderen Entscheidungen haben beide Senate des Bundesverfassungsgerichts die Grundrechtsberechtigung ausländischer juristischer Personen ausdrücklich dahingestellt (vgl. allgemein BVerfGE 12, 6 ; 34, 338 ; 64, 1 ; sowie BVerfGE 18, 441 hinsichtlich Art. 14 Abs. 1 GG).

    Allerdings wurde in einer Entscheidung aus dem Jahr 1968 die Verfassungsbeschwerde einer Vereinigung französischen Rechts mit Sitz in Frankreich ohne weitere Begründung für unzulässig erklärt (BVerfGE 23, 229 ); in der Entscheidung aus dem Jahr 1973 zu einer französischen Handelsgesellschaft blieb deren Grundrechtsfähigkeit ausdrücklich dahingestellt (BVerfGE 34, 338 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Sollte die höhere Verordnungsblattgebühr zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen führen, würde es sich um Reflexwirkungen handeln, welche die Annahme einer Selbstbetroffenheit nicht begründen können (BVerfGE 6, 273 [277 f.]; 47, 327 [364]; vgl. auch BVerfGE 34, 338 [340]).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 2550/96

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen Vorschriften der Flächenerwerbsverordnung

    Fraglich ist aber schon, ob eine solche tatsächliche Auswirkung eine eigene rechtliche Betroffenheit der Beschwerdeführer begründen kann oder ob es sich dabei nicht vielmehr nur um die Reflexwirkung einer Norm handelt, die für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreicht (vgl. BVerfGE 34, 338 [340]; 78, 350 [354]).
  • BVerfG, 18.09.1997 - 2 BvR 1595/97

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des bayerischen Gesetzes

    Bloße Reflexwirkungen einer gesetzlichen Norm reichen nicht aus (vgl. BVerfGE 34, 338 [340]).
  • StGH Hessen, 24.11.1982 - P.St. 907

    Grundrechtsklage in Hessen - Bauvorlagenberechtigung - Berufsfreiheit -

    Auch derjenige, der infolge der faktischen Auswirkungen einer Norm lediglich wirtschaftliche Nachteile erleidet, wird... in mittelbarer, faktischer Weise, nicht hingegen "unmittelbar" in seinen Rechten von der Rechtsnorm betroffen (vgl. StGH, Urteil vom 12. Dezember 1973, a.a.O., S. 39; Beschluß vom 17. Juli 1974, a.a.O., S. 134; vgl. auch BVerfGE 6, 273 (278); 34, 338 (340); Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, a.a.O., RdNr. 95, 97).
  • VerfGH Berlin, 13.08.1996 - VerfGH 63/94

    Ausschluß der Beteiligung privater Krankentransportunternehmen an der

    Soweit die Beschwerdeführerin eine Abwanderung qualifizierten Personals aufgrund dieser Regelung befürchtet, handelt es sich um wirtschaftliche und damit mittelbare Auswirkungen der gesetzlichen Regelung (vgl. BVerfGE 34, 338, 340).
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