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   BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71   

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https://dejure.org/1972,304
BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71 (https://dejure.org/1972,304)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1972 - 1 BvL 2/71 (https://dejure.org/1972,304)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1972 - 1 BvL 2/71 (https://dejure.org/1972,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des EinzelHG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 71
  • NJW 1972, 2261
  • MDR 1973, 111
  • DVBl 1972, 922
  • DB 1972, 2153
  • DÖV 1973, 309
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 14/60

    Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71
    Durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1965 (BVerfGE 19, 330 ) wurde § 3 Abs. 2 Nr. 1 EinzelHG für nichtig erklärt, soweit er den Einzelhandel mit Waren aller Art mit Ausnahme der in § 3 Abs. 3 Satz 2 EinzelHG genannten Waren - das sind unter anderem Lebensmittel im Sinne des § 1 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes - betrifft.

    Zu den offenen Verkaufsstellen gehören nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Ladenschlußgesetzes vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875) auch Warenautomaten (BVerfGE 19, 330 (332)).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71
    Nur im Rahmen dieser für das Ausgangsverfahren gegenwärtig allein maßgeblichen Rechtsfrage vermag das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlage die Verfassungsmäßigkeit des Einzelhandelsgesetzes zu prüfen (BVerfGE 3, 187 (196)).
  • BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1972 - 1 BvL 2/71
    Es habe es bisher grundsätzlich von der Sache her als gerechtfertigt angesehen, daß der Gesetzgeber die Zulassung zum Beruf des Lebensmitteleinzelhändlers im Interesse der Erhaltung der Volksgesundheit von dem Nachweis einer besonderen Sachkunde abhängig gemacht habe (Urteil vom 23. Juni 1959, DVBl. 1959, S. 664; vom 27. September 1962, GewArch. 1963, S. 36).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Der Gesetzgeber kann dann gehalten sein, den unterschiedlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung durch Härteregelungen oder weitere Differenzierungen wie Ausnahmetatbeständen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 34, 71 ).

    Denn eine stärkere Belastung dieser Gruppe, einschließlich der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, ist durch hinreichende sachliche Gründe gerechtfertigt, weshalb eine differenzierende Regelung nicht erforderlich ist (vgl. BVerfGE 34, 71 ).

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Es verstößt aber gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn von einem Berufsbewerber Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die in keinem Verhältnis zu der geplanten Tätigkeit stehen (vgl. zum Nachweis der Sachkunde im Einzelhandel BVerfGE 34, 71 [78 ff.]).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 2233/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des elektronischen

    Subjektive Berufszugangsregelungen sind solche, die eine Berufsaufnahme an das Vorliegen persönlicher Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungsnachweise knüpfen (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 19, 330 ; 34, 71 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

    Selbst wenn aber eine Berufsausübungsregelung für einen Großteil der Betroffenen den Erfordernissen entspricht, kann sie im Hinblick auf die unterschiedliche Situation Betroffener - hier: der Betreiber großer und derjenigen von Ein-Raum-Gaststätten - mit Art. 58 LV in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 LV unvereinbar sein, falls sie damit Ungleichheiten außer acht lässt, die typischerweise innerhalb eines Berufs bestehen, und deshalb einen Teil der Berufsgruppe ohne zureichenden Grund unverhältnismäßig belastet (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 f.]; 59, 336 [356]).
  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

    Der Gesetzgeber kann dann gehalten sein, den unterschiedlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung durch Härteregelungen oder weitere Differenzierungen wie Ausnahmetatbestände Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 34, 71 ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78

    Falknerjagdschein

    Es verstößt gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn für eine Erlaubnis Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt werden, die in keinem Bezug zu der geplanten Tätigkeit stehen (vgl. BVerfGE 34, 71 [78 ff.]).
  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    1. Die Vermahlungsregelung verstößt auch nicht gegen das im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 GG zu berücksichtigende Gleichheitsgebot (vgl. BVerfGE 25, 236 [251]; 34, 71 [78]).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10

    Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß

    Der Gesetzgeber kann dann gehalten sein, den unterschiedlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung durch Ausnahmetatbestände, Übergangs- oder Ausgleichsregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 34, 71 [80]; 121, 317 [358]); BVerfG, Beschl. vom 2. August 2010 - 1 BvQ 23/10 -, Rdnr. 9).

    (1) Geht man von einer besonderen Betroffenheit der genannten Gruppen von Gastwirten, gegebenenfalls einschließlich der Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Existenz, aus, ist diese stärkere Belastung - bis hin zur Gefährdung der wirt- schaftlichen Existenz der Betriebe - durch hinreichende sachliche Gründe je- denfalls so weit gerechtfertigt, dass die Normierung von Ausnahmetatbestän- den nicht geboten war (vgl. BVerfGE 121, 317 [358 f.] und bereits BVerfGE 34, 71 [79]).

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 140/90

    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat gewisse Berufszulassungsvoraussetzungen sogar für verfassungswidrig erklärt (vgl etwa BVerfGE 34, 71, 77).
  • VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens mit

    sein, den unterschiedlichen Auswirkungen einer gesetzlichen Regelung durch Härteregelungen oder weitere Differenzierungen wie Ausnahmetatbestände Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 34, 71, 80; BVerfG, NJW 2008, 2409, Tz. 124).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2020 - 13 B 1282/19

    Anordnung der Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierter und der Wahrnehmung der

  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 25-IV-08

    Eilanträge zu Verfassungsbeschwerden betreffend die Geltung des Sächsischen

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90

    Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung

  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90

    Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung

  • VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur

  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69

    Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

  • VG Schleswig, 21.04.2008 - 12 B 13/08

    Abtrennen eines separaten und abgeschlossenen Nebenraumes einer Gaststätte zum

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