Rechtsprechung
   BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1
BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72 (https://dejure.org/1973,1)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.1973 - 1 BvR 536/72 (https://dejure.org/1973,1)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 1973 - 1 BvR 536/72 (https://dejure.org/1973,1)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

'Der Soldatenmord von Lebach'

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 5 Abs. 1 GG, Rundfunkfreiheit, Dokumentarspiel über Straftat mit Namensnennung des Verdächtigen, §§ 22, 23 KunstUrhG;

Art. 2, 20 GG (Sozialstaatsprinzip), Anspruch des Gefangenen auf Resozialisierung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Lebach

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lebach I

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • hartzkampagne.de

    Wertsystem des Grundgesetzes

  • opinioiuris.de

    Lebach

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung wegen drohender Persönlichkeitsverletzung - Fall Lebach

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deckung der Rundfunkfreiheit - Persönlichkeitsschutz - Informationsinteresse der Öffentlichkeit - Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz - Privatsphäre - Gefährdung der Resozialisierung

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.06.1973)

    Frischer Eindruck

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Lebach

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Lebach-Urteil

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Soldatenmord von Lebach

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 202
  • NJW 1973, 1226
  • NJW 1973, 747
  • GRUR 1973, 541
  • DVBl 1974, 31
  • DÖV 1973, 451
  • afp 1973, 423
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (727)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).
  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    b) Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener Erwerbstätigkeit noch aus eigenem Vermögen noch durch Zuwendungen Dritter erhalten kann, ist der Staat im Rahmen seines Auftrages zum Schutz der Menschenwürde und in Ausfüllung seines sozialstaatlichen Gestaltungsauftrages verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die materiellen Voraussetzungen für dieses menschenwürdige Dasein zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 40, 121 ; 125, 175 ; stRspr).Die den entsprechenden Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu, ist dem Grunde nach unverfügbar (vgl. BVerfGE 45, 187 ) und geht selbst durch vermeintlich "unwürdiges" Verhalten nicht verloren (vgl. BVerfGE 87, 209 ); sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 72, 105 ).Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die aufgrund persönlicher Schwäche oder Schuld, Unfähigkeit oder gesellschaftlicher Benachteiligung in ihrer persönlichen und sozialen Entfaltung behindert sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Es sichert die Grundbedingungen dafür, dass der Einzelne seine Identität und Individualität selbstbestimmt finden, entwickeln und wahren kann (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 79, 256 ; 90, 263 ; 104, 373 ; 115, 1 ; 116, 243 ; 117, 202 ; 147, 1 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht