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   BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72   

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https://dejure.org/1973,6
BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 (https://dejure.org/1973,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19.06.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 (https://dejure.org/1973,6)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Juni 1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 (https://dejure.org/1973,6)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Behördliches Beschwerderecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 80 VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 263
  • NJW 1973, 1491
  • NJW 1973, 2196 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (519)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Der Rechtsweggarantie kommt auch die Aufgabe zu, irreparable Entscheidungen, wie sie durch die sofortige Vollziehung einer staatlichen Maßnahme eintreten können, soweit als möglich auszuschließen (BVerfGE 35, 263 [274]; 51, 268 [284]; 53, 30 [67 f.]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Schon in der vom Oberverwaltungsgericht zitierten Grundsatzentscheidung (BVerfGE 35, 263) hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich klargestellt, es sei nicht verfassungswidrig, daß die Beschwerde einer Behörde durch § 80 VI 2 VwGO aF ausgeschlossen war.

    Hier greift vielmehr ein, was das Bundesverfassungsgericht schon in der erwähnten Grundsatzentscheidung ausgeführt hat: Den von der Behörde zu wahrenden öffentlichen Belangen und überwiegenden Interessen Dritter, denen im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtsschutzes ebenfalls Rechnung zu tragen ist, wird in ausreichendem Maße dadurch genügt, daß die Behörden die sofortige Vollziehung anordnen und nach Satz 1 des § 80 VI VwGO jederzeit eine Änderung der gerichtlichen Entscheidung über die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verlangen können (BVerfGE 35, 263 [275]).

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung des von der Behörde angeordneten Sofortvollzuges ist eine adäquate Ausprägung des grundgesetzlich garantierten Rechtsschutzes, die den Betroffenen davor bewahren soll, daß die Verwaltung vor Unanfechtbarkeit eines belastenden Verwaltungsaktes vollendete Tatsachen schafft (BVerfGE 35, 263 [272 ff.]; vgl. auch BVerfGE 51, 268 [284]; 67, 43 [58]).

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 44/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung über zunächst

    aa) Die Korrektur einer Vorschrift durch einschränkende Auslegung im Wege einer teleologischen Reduktion ist vorzunehmen, wenn die auszulegende Vorschrift auf einen Teil der vom Wortlaut erfassten Fälle nicht angewandt werden soll, weil Sinn und Zweck der Norm, ihre Entstehungsgeschichte und der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen gegen eine uneingeschränkte Anwendung sprechen (zu den Voraussetzungen und Grenzen dieses methodischen Vorgehens vgl BVerfG vom 19.6.1973 - 1 BvL 39/69, 1 BvL 14/72 - BVerfGE 35, 263, 279 f; BVerfG vom 30.3.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 - BVerfGE 88, 145, 166 ff; vgl letztens etwa BVerfG vom 31.10.2016 - 1 BvR 871/13, 1 BvR 1833/13 - RdNr 22; vgl aus der Rechtsprechung des Senats letztens BSG vom 28.11.2018 - B 14 AS 31/17 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 42a Nr. 2, RdNr 25 ff) .
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