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   BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73   

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https://dejure.org/1973,175
BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73 (https://dejure.org/1973,175)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1973 - 2 BvL 8/73 (https://dejure.org/1973,175)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1973 - 2 BvL 8/73 (https://dejure.org/1973,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 303
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.1959 - 2 BvL 74/58

    Anforderungen an eine richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67

    Normenkontrolle III

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 1/69

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
    Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ).
  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16

    Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender

    Eine für verfassungswidrig gehaltene Norm ist dann entscheidungserheblich, wenn die Endentscheidung des Ausgangsverfahrens von ihrer Gültigkeit abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 50, 108 ; 58, 300 ; 79, 240 ; 149, 1 ; 157, 223 - Berliner Mietendeckel), die Gültigkeit oder Ungültigkeit dieser Norm also zu unterschiedlichen Ergebnissen führen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 35, 303 ; 68, 311 ; 80, 59 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; 138, 1 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 - Knorpelfleisch; 157, 223 ).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl.BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ).
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