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   BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,4
BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 (https://dejure.org/1973,4)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 (https://dejure.org/1973,4)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23/73, 1 BvR 155/73 (https://dejure.org/1973,4)
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Ausländerausweisung

Münchner Olympiaattentat;

Art. 19 Abs. 4, 6 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ausländerausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Interessenabwägung bei einer Ausweisung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Interessenabwägung bei einer Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 16 (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Pressekommentar, 21.12.1973)

    Rechtsschutz wie für Deutsche: Keine vorschnelle Ausweisung von Ausländern

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 382
  • NJW 1974, 1043 (Ls.)
  • NJW 1974, 227
  • MDR 1974, 288
  • DVBl 1974, 79
  • DÖV 1974, 58
 
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Wird zitiert von ... (747)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Aus dieser grundsätzlichen Garantie folgt zugleich das Verfassungsgebot, möglichst zu verhindern, daß durch die sofortige Vollziehung Tatsachen geschaffen werden, die auch dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können, wenn sie sich bei richterlicher Prüfung als rechtswidrig; erweisen sollten (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 37, 150 [153]").
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits in seiner ersten Grundsatzentscheidung im Zusammenhang mit der sofortigen Vollziehung von Ausweisungsverfügungen klargestellt, daß der Rechtsschutzanspruch des Bürgers um so weniger zurücktreten dürfe, je schwererwiegend die ihm auferlegte Belastung sei und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirke (BVerfGE 35, 382 [402]).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Gewährleistet wird nicht nur das formelle Recht, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 35, 382 m.w.N.).
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