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BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für Untersuchungsgefangene
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschränkung eines Untersuchungshäftlings - Mißbrauch eines Freiheitsrechts - Konkrete Anhaltspunkte - Gefährdung der Ordnung in der Anstalt - Grundrechte
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.08.1972 - 1 Ws 346/72
- BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Papierfundstellen
- BVerfGE 35, 5
- NJW 1973, 1363
- MDR 1973, 828
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Für die Auslegung von § 119 Abs. 3 und 4 StPO und die Prüfung der Voraussetzungen für eine Beschränkung nach diesen Bestimmungen ist entscheidend, daß das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen muß (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]), eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles gebieten.
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Aus dieser besonderen Bedeutung folgt, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße die Anordnung und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen beherrscht (stRspr; vgl. BVerfGE 19, 342 ; 20, 45 ; 20, 144 ; 29, 312 ; 35, 5 ; 36, 264 ; 70, 297 ; 90, 145 ; 109, 133 ). - BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein …
Dies gilt jedoch nur im Hinblick darauf, dass es sich um eine strikt auf die Abwehr von Gefahren für die Haftzwecke oder die Ordnung der Anstalt beschränkte Ermächtigung handelt, deren Anwendung in besonderem Maße dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ).Voraussetzung für die Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen auf der Grundlage des § 119 Abs. 3 StPO ist eine reale Gefährdung der in dieser Bestimmung bezeichneten öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 384 ; 35, 5 ; 35, 307 ).
Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ).
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 , vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, NStZ-RR 1997, S. 7 f., und vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 - www.bverfg.de).
Dabei kommt es grundsätzlich auf den konkreten Einzelfall an (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ); alle Umstände des Einzelfalls sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 35, 5 ).
Es hat jedoch weder dem besonderen Gewicht der im vorliegenden Fall berührten grundrechtlichen Belange noch den besonderen Einschränkungen ausreichend Rechnung getragen, die sich für die Zulässigkeit eingreifender Maßnahmen im Vollzug der Untersuchungshaft aus dem generalklauselartigen Charakter der Eingriffsermächtigung des § 119 Abs. 3 StPO sowie aus den Besonderheiten der Untersuchungshaft ergeben (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ; 42, 95 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 - www.bverfg.de, m.w.N.).
Fehlt es auch sonst an jedem Anhaltspunkt dafür, dass der Betroffene sich in der bezeichneten Weise zum Schmuggel von Drogen oder anderen gefährlichen Gegenständen präpariert haben könnte, so wird bereits die für Maßnahmen auf der Grundlage der Generalklausel des § 119 Abs. 3 StPO erforderliche Schwelle einer - nur durch Inspektion der Körperhöhlen ausräumbaren - "realen" Gefährdung (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 384 ; 35, 5 ; 35, 307 ) nicht erreicht.
- BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss daher den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ).Voraussetzung für die Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen auf der Grundlage des § 119 Abs. 3 StPO ist eine reale Gefährdung der in dieser Bestimmung bezeichneten öffentlichen Interessen (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 384 ; 35, 5 ; 35, 307 ).
Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ).
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, NStZ-RR 1997, S. 7 f.).
Dabei kommt es grundsätzlich auf den konkreten Einzelfall an (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ); alle Umstände des Einzelfalls sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 35, 5 ).
Ebensowenig wie eine Gefahr für die Ordnung in der Anstalt ohne konkrete Anhaltspunkte einfach unterstellt werden darf (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ), kann es aber zulässig sein, naheliegende schonendere Mittel der Gefahrenabwehr ohne konkrete Anhaltspunkte für ihre Untauglichkeit zugunsten schärferer Instrumente zu verwerfen.
Die Berufung der Anstalt darauf, dass die Stromversorgung in der Haftanstalt nur stockwerksweise an- oder abgeschaltet werden könne, gab Anlass, zu prüfen, ob ein derartiger technischer Zustand mit der grundsätzlich gebotenen Ausrichtung eingreifender Maßnahmen nach § 119 Abs. 3 StPO auf den konkreten Einzelfall (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ) und mit der Verpflichtung vereinbar ist, bei Maßnahmen genereller Art gegenüber Untersuchungsgefangenen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dadurch Rechnung zu tragen, dass im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden, soweit dies ohne konkrete Gefährdung der in § 119 Abs. 3 StPO genannten Interessen möglich ist (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 34, 384 ; 34, 384 ; 42, 95 ).
- BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14
Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss daher den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße prägen (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ;… BVerfGK a.a.O.).Bei der Anwendung generalklauselartiger Vorschriften ist grundsätzlich die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles geboten (vgl. BVerfGE 15, 288 ; 35, 5 ; 35, 307 ; BVerfGK 12, 378 ; 13, 163 ).
Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ).
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (vgl. BVerfGE 35, 5 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 , vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8, …und vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 - juris, Rn. 17).
- BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender …
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit prägt daher den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ).Das Gericht muss deshalb stets prüfen, ob für das Vorliegen einer solchen Gefahr im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ).
Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung des § 119 Abs. 1 StPO nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 1996 - 2 BvR 634/96 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2008 - 2 BvR 1229/07 -, Rn. 17).
- BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
Der Untersuchungsgefangene darf bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung von § 119 Abs. 3 StPO nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die im konkreten Fall unerläßlich sind, um die in dieser Vorschrift bezeichneten öffentlichen Interessen zu wahren (vgl. BVerfGE 15, 288 [295] zu dem früheren § 116 Abs. 2 StPO - sowie BVerfGE 34, 384 ; 35, 5).Die Auffassung, die das Anhalten des Briefes im vorliegenden Fall für gerechtfertigt hält, ist weder mit den vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 15, 288 [293 ff.]; 34, 384 und 35, 5) noch mit der in der Entscheidung über das Anhalten eines ausgehenden Briefes eines Strafgefangenen, der verletzende Äußerungen über den früheren Anstaltsleiter enthielt, dargelegten Rechtsauffassung (BVerfGE 33, 1 [15 ff.]) zu vereinbaren.
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Der die Briefkontrolle ausübende Richter hat indessen zu berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 (10); 42, 234 (236)).Das Bundesverfassungsgericht hat das Erfordernis "konkreter Anhaltspunkte" für eine "reale Gefahr" der Ordnungsstörung in der Vollzugsanstalt als Voraussetzung für die Beschränkung des Untersuchungsgefangenen schon aus dem Einfluß des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit auf die Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO hergeleitet (BVerfGE 35, 5 (9 f.)).
- BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
aa) Für die Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO und die Prüfung der Voraussetzungen für eine Beschränkung nach dieser Bestimmung ist entscheidend, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen muss (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ), eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles gebietet (vgl. BVerfGE 35, 5 ).Beschränkungen sind danach nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 35, 311 ).
Für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, www.bverfg.de).
- BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht …
Vielmehr stellt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen muss (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ;… BVerfGK, a.a.O.), auch Anforderungen an die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten. - BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11
Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug …
- BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 61/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gestattung von Besuchen von Ehegatten …
- BVerfG, 16.03.1993 - 2 BvR 202/93
Effektivität des Rechtsschutzes im Strafvollzug durch eine Eilentscheidung - …
- BVerfG, 31.08.1993 - 2 BvR 1479/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung in der …
- OLG Naumburg, 21.06.2010 - 1 Ws 851/09
Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Entzug der erteilten Erlaubnis zum Besitz von …
- BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 736/90
Trennscheibe
- BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft: …
- OLG Naumburg, 29.10.2012 - 2 Ws 195/12
Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Freizeichnung von der Haftung für Schäden aus …
- BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt
- BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95
Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem …
- BVerfG, 27.07.2023 - 2 BvR 917/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen betreffend die Gewährung …
- VerfGH Berlin, 16.11.2010 - VerfGH 115/10
Teils unzulässige, teils wegen Verletzung des Grundrechts auf Schutz der …
- BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93
Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug
- BVerfG, 20.06.1996 - 2 BvR 634/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die akustische Besuchsüberwachung eines …
- OLG Hamm, 20.06.1996 - 2 Ws 249/96
Zulässigkeit von Beschränkungen gem. § 119 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO); …
- OLG Bremen, 07.09.2022 - 1 Ws 97/22
Voraussetzungen für die Anordnung von haftgrundbezogenen Beschränkungen in der …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 3 Ws 231/15
Besuchserlaubnis für ebenfalls inhaftierten Ehepartner
- BVerfG, 02.07.2008 - 2 BvR 1073/06
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Anordnung der …
- OLG Köln, 07.01.2003 - 2 Ws 3/03
Akkustische Besuchsüberwachung; Untersuchungshaft
- OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 3 Ws 343/13
Beschwerdeberechtigung bei Versagung der Besuchserlaubnis für einen …
- BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft
- BVerfG, 02.12.1993 - 2 BvR 1368/93
Zeitschriftenbezug in der Untersuchungshaft
- BVerfG, 26.01.1995 - 2 BvR 2846/93
Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Anordnung und Überprüfung von Maßnahmen …
- OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
Besuchsüberwachung statt Besuchsverbot bei Verdunkelungsgefahr durch …
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 54/03
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug
- OLG Köln, 09.03.2007 - 2 Ws 58/07
Verlegung eines Untersuchungshäftlings
- OLG Hamm, 21.11.1995 - 3 Ws 451/95
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 4 Ws 75/03
Untersuchungshaft, Nichtbeförderung eines Briefes, unerlaubte Werbung eines …
- OLG Celle, 05.01.2001 - 2 Ws 259/00
Untersuchungshaft ; Vollzugsanstalt ; Fernsehgerät; Videotextempfang; …
- OLG Düsseldorf, 17.02.2000 - 1 Ws 79/00
Justizvollzugsanstalt; Untersuchungshaft; Untersuchungsgefangener; Telefonat; …
- OLG Düsseldorf, 15.02.1993 - VI 4/92
- OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 184/04
Besuchsüberwachung statt Besuchverbot bei Verdunkelungsgefahr durch …
- OLG Koblenz, 19.09.2002 - 1 Ws 650/02
Sicherungsmaßnahmen, besondere Sicherungsmaßnahmen, strenge Einzelhaft
- OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ws 514/96
- OLG Hamm, 06.12.2022 - 2 Ws 215/22
- OLG Bremen, 04.09.1995 - Ws 134/95
Anspruch eines in Jugendhaft befindlichen Jugendlichen auf Besuch seiner …
- OLG Düsseldorf, 12.09.1994 - 1 Ws 627/94
- OLG Düsseldorf, 06.04.1998 - 1 Ws 172/98
- OLG Hamm, 19.09.1996 - 3 Ws 485/96
- OLG Celle, 11.12.1980 - 3 Ws 502/80
- OLG Köln, 18.04.2000 - 2 Ws 192/00
Telefonerlaubnis
- OLG Zweibrücken, 20.08.1997 - 1 Ws 430/97
- OLG Köln, 13.05.1997 - 2 Ws 165/97
- OLG Hamm, 13.06.1996 - 3 Ws 227/96
Benutzung eines Computers in der Untersuchungshaft, Justizvollzugsanstalt, Haft, …
- OLG Zweibrücken, 14.07.1993 - 1 Ws 380/93
- OLG Koblenz, 25.10.1990 - 1 Ws 480/90
- OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
- LG Berlin, 16.12.2004 - 512 Qs 106/04
Zulässigkeit von Briefsendungen mit politischen Schriften der …
- OLG Köln, 15.03.2002 - 2 Ws 80/02
- OLG Düsseldorf, 28.04.1997 - 1 Ws 236/97
- OLG Düsseldorf, 15.08.1994 - 1 Ws 496/94
- OLG Düsseldorf, 08.08.1994 - 1 Ws 588/94
- OLG Koblenz, 25.05.2010 - 2 Ws 200/10
- OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 3 Ws 343/13 Js 2193/11
Beschwerdeberechtigung bei Versagung der Besuchserlaubnis für einen …
- KG, 15.02.1999 - 4 Ws 281/98
Laptop und Handy in der Untersuchungshaft